Richtig, und um das zu beweisen eben die HD, denn vielleicht findet man dabei ja noch Material das einen frĂŒheren Anbau belegt. Den Anfangsverdacht hat er auf dem Papier ja, zumindest eine Weile nach Inkrafttreten des Gesetzes (ohne Amnestieregelung).
Diesem Typen wie auch unserer Polizei hier wĂŒrde ich absolut zutrauen, sowas abzuziehen. Wahrscheinlich bekommen sie von oben einen Schuss vor den Bug, wenn sich der erste Leidtragende gerichtlich wehrt, aber davorâŠ
Nee. Selbst wenn es keine rĂŒckwirkende Amnestie fĂŒr bereits Verurteilte gibt, heiĂt das nicht, dass es rĂŒckwirkende Verurteilungen gibt nach einer Gesetzeslage, die dann ja gar nicht mehr in Kraft ist. Ab Stichtag gilt nur noch das neue Gesetz als Basis fĂŒr Strafverfolgungen, auch fĂŒr vergangene Taten.
Man mĂŒsste also schon zweifelsfrei nachweisen, dass du mal mehr als 50 g und mehr als 3 Pflanzen hattest. DĂŒrfte schwierig sein.
Gute Argumentation von Lauterbach. KĂ€m mir als Richter auch komisch vor, nach einem Gesetz zu urteilen, von dem ich WEISS, dass es in absehbarer Zeit gar nicht mehr existieren wird, und wo ich dann das Urteil gleich wieder kassieren muss. Wie sieht denn da ne UrteilsbegrĂŒndung aus: âSorry, er war einfach bloĂ bissl zu frĂŒh dran, weil wir noch Akten sortieren mĂŒssenâ? Klingt irgendwie nicht so nach Rechtsstaat.
Oder man schiebt so FĂ€lle gezielt auf die lange Bank. Was man so bewusst gar nicht darf.
Bin zuversichtlich, das Ding wird gerockt ist im Prinzip das selbe wie vor der letzten Abstimmung, am lautesten waren die paar die am meisten dagegen waren.
Denke Lauti wĂ€re nicht so gechillt, wenn er da viel befĂŒrchten wĂŒrde
âWill daran erinnern, was eine Verschiebung der Entkriminalisierung bedeuten wĂŒrde: Strafen zu vollstrecken, die nach heutigen MaĂstĂ€ben nicht mehr gerechtfertigt sind, im Einzelfall sogar Haft. Bei allem VerstĂ€ndnis fĂŒr die Belastung der Justiz â das kann so nicht gewollt sein.â
So hat sich der Sucht und Drogenbeauftagte der Bundesregierung bei X geĂ€uĂert. Link
Könnte da nicht bei aktuellen Vergehen eine Strafverfolgung per VerfĂŒgung durch die StA temporĂ€r ausgesetzt, auf Eis gelegt/in den Standby-Modus versetzt werden?
Also die Cops unterliegen weiterhin dem Strafverfolgungszwang (LegalitĂ€tsprinzip), damit nicht alle glauben, alles wĂ€re in trockenen TĂŒchern und man könne zĂŒnftig drauf los kiffen, aber beim StA ist erstmal bis zur finalen KlĂ€rung stopp.
Das wĂŒrde die Rechtsunsicherheit beim BĂŒrger aber erst recht erhöhen: Ist es nun erlaubt oder verboten? Kommt drauf an, ob du den Polizisten oder den Staatsanwalt fragst.
Schrödingers CanG.
Der Justizminister kann die Polizei auch anweisen oder so Àhnlich.
Der Hanfverband hatte ja ne Email aktion , wo drum gebeten wurde diese fÀlle halt nicht mehr zu verfolgen.
Also die Möglichkeit sollte bestehen , hat nur niemand auf die Anfrage gehört.
Ganz klar, aktueller status quo bleibt erhalten = Verboten!
Verfolgung jedoch ausgesetzt, Ă€hnlich der Wehrpflicht, die ja auch nie abgeschafft wurde, um sie ggf. wieder âaktivâ schalten zu können.
Also wenn das CanG kommt ist alles in Butter, wenn nicht, biste am Arsch.
WĂ€re eher vergleichbar damit, die Leute zwar einzuberufen, sie aber beim ersten Antreten umgehend wieder heimzuschicken. Und zu erwarten, dass sie sich nicht völlig verarâŠ. vorkommen.
âSorry, MĂ€nner, schön dass ihr da seid, ihr wisst ja, Wehrpflicht existiert theoretisch noch. Kreiswehrersatzamt schickt halt immer noch diese Briefe raus. Ist uns aber viel zu aufwendig, da jetzt irgendwas zu machen. Also nix fĂŒr ungut. Gute Heimfahrt!â
WĂ€re ja halbseiden, nicht Fisch, nicht Fleisch!
FĂŒhle mich nicht so richtig verstanden âŠ
Tante Edith meint:
Ist aber auch egal, weil Nebelstocherei!
Abwarten und Hanftee trinken ⊠Eine Konstante bleibt ja hier fĂŒr die Meisten erhalten: Es wird weiter gegrowt, komme was wolle!
Habe mich einfach mal frech bei den Eidgenossen bedient, aber diesen beitrag möchte ich euch nicht vorenthalten. Die Dame bringt es sowas von perfekt auf den Punkt:
Kann man nur hoffen, dass das auch viele Cannabis Konsumenten lesen - gerade diejenigen, die in den letzten Tagen gemeint hatten âJa dann lasst die Amnestie Regelung einfach weg, ich will endlich legal kiffenâŠâ - das hatte ich hier ja auch schon angeprangert.
Umso besser, dass auch Karl Lauterbach nochmal deutliche Worte gefunden hat (s. Artikel weiter oben).