🥦 LEGALISIERUNG 2024 - Fakten & Diskussion 🥦 (Teil 6)

Ich würde es gut finden wenn man mal was ganz anderes Probieren würde. Also Abgdordnete die Partei los sind und ihre Entscheidungen über den Wahlkreis Elektronisch absichern. Also immer Entschekdungen zum Bürger tragen und man wählt mit NFT oder Crypto Token abstimmen würde. Der Vertreter versucht eine Entscheidungsbildung via Werbung für einen Ausgang Spieltheoretisch herzuleiten. Also mehr Diskurs als populismus. Jedenfalls keine Alternativlose Politik.

Ist natürlich Stressiger für den Einzelnen, weil er sich mit mehr Themen Auseinander setzen muss. Mehr Selbstverantwortung.

Hmm, deine Vorstellung in aller Ehren, aber du weisst schon, das es so nie kommen wird und wir uns hier gerade in der Realität befinden und da Entscheidungen herbei geführt werden müssen, also hilft uns träumen da nur wenig bei…
:man_shrugging::man_shrugging::man_shrugging:

Es geht nur noch um Macht, Geld und Einfluss, bei allen Parteien, den Bürger an sich interessiert doch keinen mehr, nur was getan werden muss, um an der Macht zu bleiben…

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Selbst wenn wir den pessimistischsten Fall annehmen, den die Studien nahelegen (Verdoppelung des Schizophrenierisikos von 1 auf 2% bei intensivem Cannabiskonsum), hat ja auch die oben angeführte Studie angemerkt, dass man die Anzahl der Cannabiskonsumierenden schon sehr drastisch senken müsste (und das beträfe fast nur Leute, die trotz Cannabis nie eine Psychose entwickelt hätten), um hier einen großartigen Unterschied zu machen. Frage ist, wie man das überhaupt realistisch bewerkstelligen kann. Mit Verboten hat ja nun überhaupt nicht funktioniert.

Ich halte die These, dass Cannabis (übrigens auch Alkohol und Medikamentenmissbrauch) als Selbstmedikation versucht wird von Leuten, bei denens psychisch grad nicht so rund läuft, nach wie vor für sehr plausibel. Wenn man die in Beratungsangebote bekommt, statt sie in die Illegalität zu treiben, ist ihnen sicher eher geholfen.

Erstaunlich übrigens, das (gesichert) 24fach erhöhte Lungenkrebsrisiko durch Rauchen hat nie zu einem Verbot geführt. Da ist der Bürger auf einmal mündig genug, das selber zu entscheiden. Obwohl es zudem viel suchterzeugender ist.

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Kein Ding😂.Wird wahrscheinlich noch einige mehr geben.

Hi Leute. Ich fliege hier nur noch durch. Weil hier immer über ungelegte Eier diskutiert wird. Gibt es neue Fakten ? Wann kommt Säule 2 ?
Ich wünsche einen schönen Freitag

Ja, Da hast Du recht, die grösste Hoffnung ist noch Martin Sonneborn und Nico Semsrott.

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@ Mr.Ioes super Erklärung! Das hat meine Fragen sehr gut beantwortet. Danke Dir.

Öhm und noch eine Sache mit den 3 Pflanzen. Nicht daß ich da was falsch verstehe :upside_down_face: :upside_down_face:

3 Pflanzen pro Person.

Wenn also Opa und Oma noch im Haus wohnen plus Ehefrau sind wir 4 Leute, also könnten im Garten = 12 Pflanzen legal stehen?

Opa und Oma, samt Gattin werden sich natürlich aufopfernd mit um die Pflanzen kümmern

Ja. Es ist nur drauf zu achten (für den Fall einer Kontrolle, damit alles schön legal ist) dass jede Pflanze einem einzelnen Besitzer zugeordnet werden kann. Dementsprechend auch die Ernte. Jeder für sich je 3 Pflanzen ist ok, aber 12 Pflanzen gemeinschaftlicher Besitz nicht.

Moin,

bei mir stehen auf den Namensschlidern der Pflanzen und auf den Goovebags immer die Initialen des Besitzers, der natürlich volljährig ist und in unserem Haushalt lebt…

Grüße

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Genau so mache ich es auch.

Ja, beim Nikotin scheint es keine Problem mit „Aber die Kinder…!“ zu geben. Die letzten Jahre wurden überall neu diese Vape Automaten aufgestellt mit Einweg-E-Zigaretten, E-Shishas usw. - alle in schönen, bunten Verpackungen mit allerlei „leckeren“ Geschmacksrichtungen (Apfel, Cola etc.) - und daneben gleich ein zweiter Automat mit Getränken und Snacks (Schokoriegel, Gummibärchen, Chips etc.), damit der Eindruck entsteht, dass es sich bei den Vapes ebenfalls nur um Genussmittel handelt. Auf TikTok und co wird auch ordentlich dafür geworben von verschiedenen „Influencern“, die haufenweise minderjährige Zuschauer haben.

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Wallah, keine Ahnung was shady ist Bros, da bin ich nicht save. Aber ich könnte mir vorstellen, dass sich bei den Vertragslaufzeiten dann irgendwann ein Ablösesystem entwickelt und man dann trotz Vertrag wechseln kann.

Ist ja auch nur Panikmache von so einer Scheißzeitung. Clickbait.

Ich denke mir auch dass sich sowas wie du schreibst etablieren wird. Kann mir allerdings nicht vorstellen dass das die zwei jeweils betroffenen Clubs unter sich ausmachen, das denke ich traut sich angesichts der Strafen keiner. Nur mit anwaltlicher Rückendeckung, und wenn der das schon klärt dann fließt es vielleicht auch „von oben“ in die anstehenden Änderungen zum CanG ein oder halt in irgendeine begleitende Verwaltungsvorschrift, damit alle bescheid wissen dass ein solches Vorgehen „sauber“ ist.

Wenn man § 9 Abs. 1 KCanG so restriktiv wie möglich verstehen will, könnte man die Auffassung vertreten das Wörtchen „insgesamt“ meint maximal 3 Pflanzen pro Wohnung, egal wie groß der Hausstand ist. Das halte ich aber für abwegig. Vielmehr erscheint es mir Evident, dass grundsätzlich jeder Erwachsene im Haushalt/in der Wohnung seine eigenen bis zu 3 lebenden Pflanzen ziehen darf. Insofern ergäben 4 Erwachsene bis zu 12 Pflanzen.

Fraglich ist aber in wie fern
a) der Besitz gemeinschaftlich ausgeübt werden darf und
b) ob es erlaubte Fälle des abgeleiteten Fremdbesitz gibt. Mit letzterem meine ich etwa Fälle in denen ein anderer Erwachsener gebeten wird sich in Abwesenheit (z.Bsp. einer Reise) um die eigenen Pflanzen zu kümmern (sie etwa zu gießen und/oder das Licht zu richten o.ä.), diesem anderen Erwachsenen aber nicht gestattet ist sich nach eigenem Gutdünken an den Pflanzen zu bedienen o.ä.

Zum gemeinschaftlichen Besitz meine ich mich ganz vage an ein irgendein Youtube-Video o.ä. zu erinnern, in dem behauptet wurde, dass der gemeinschaftliche Besitz laut Gesetzesbegründung untersagt sei. Sollte das der Fall sein, müsste ich erst mal die Begründung lesen um zu verstehen was damit bezweckt werden soll. Bis dahin meine ich so ganz klar und Eindeutig kann der gemeinschaftliche Besitz nicht verboten sein, zumindest nicht in allen denkbaren Fällen.

aa) Ich meine RA Grubwinkler hätte mal im Zusammenhang mit § 10 KCanG angemerkt, dass der Staat wegen Art. 6 Abs. 1 GG Eheleuten nicht vorschreiben könne den eigenen Besitz vor dem Zugriff des anderen zu schützen oder auch nur einem der beiden zu untersagen, keinen (Mit-)Besitzwillen an grundsätzlich allen im gemeinsamen Hausstand befindlichen Gegenständen auszuüben. Ich halte das für richtig.

bb) Ich gehe sogar noch weiter und meine aus Art. 6 GG, insb. Abs. 2 Satz 1 folgt weitergehend, dass in Bezug auf eine Bußbarkeit der Eltern nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 KCanG schon bloße mündliche Ermahnungen gegenüber den eigenen (minderjährigen) Kindern im Hausstand sich nicht an den Pflanzen zu bedienen eine ausreichende Sicherheitsvorkehrung darstellen müsste. Sollte der/die Kleine/n sich nicht dran halten, wäre das m.E. in Bezug auf die Ausübung der elterlichen Sorge ein Fall fürs Jugendamt aber nicht für den Staatsanwalt (solange der/die Sprössling/e Teile der Pflanze nicht beispielsweise auch noch in die Schule mitnehmen und echte Dritte involviert/en).

cc) Ich meine auch es müsste sogar erlaubt, bzw. nicht verboten sein, dass ein Erwachsener den kompletten Anbau für andere übernimmt und sei es auch nur deswegen, weil der Eine (der Anbauer) sich damit besser auskennt. Die maßgebliche Begrenzung ergibt sich m.E. aus §§ 1 Nrn. 11 und 12, 9 f. KCanG, bzw. dem Begriff des privaten Eigenanbaus. Dieser erfordert:

  1. Nichtgewerblichkeit (also kein Gewinn und kein Vertrieb an unbestimmte)
  2. zum Zweck des Eigenkonsums und
  3. in der eigenen (deutschen) Wohnung (nur der des letztendlichen Konsumenten oder alternativ auch der des Anbauers?) sowie
  4. Sicherheitsvorkehrungen (§ 10 KCanG).

Wenn diese/meine Ansicht cc) bis hier hin richtig ist, wäre es m.E. reine Schikane und schon nach Art. 1 Abs. 1 GG übermäßig/unverhältnismäßig, wenn man dem Anbauer aus § 9 Abs. 1 KCanG die Pflicht auferlegt den Anbau und die Ernte einschließlich Trocknung für jeden Konsumenten getrennt durchzuführen (etwa jeweils eigene Zelte in anderen Räumen o.ä.).

Zurück zu Deinem Beispiel mit Großeltern und Ehefrau. Nach meiner Ansicht wäre es gesetzeskonform, wenn der Ehemann sich sogar allein um alle 12 Pflanzen gleichzeitig kümmert, diese erntet, trocknet und in 4 mal bis zu 50gr.-Mengen aufteilt;* wobei durchgehend Sicherheitsvorkehrungen nach § 10 KCanG vorzunehmen sind.

Entscheidend bliebe dann aber noch, ob man Euch die Story abkauft. Wenn man beispielsweise in keinem Haar der anderen Cannabis nachweisen kann und/oder die anderen widersprüchliche Angaben zum Zweck des Anbaus machen und/oder augenscheinlich dasselbe Cannabis im Besitz völlig anderer Personen (etwa Kurzzeitbesucher) findet, würde ich das bezweifeln.

Besser Du folgst vorsorglich nicht meiner Rechtsauffassung sondern den Hinweisen meiner Vor-Schreiber.

*Nachtrag: Zur Zusammenrechnung der Besitzmengen des konsumfertigen Cannabis (ohne mir ersichtlich auf von Art. 2 Abs. 1, 6, 13 Abs. 1 GG oder auch nur dem Gesetzeszweck/das geschützte Rechtsgut einzugehen): Störung a.E.

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Darauf habe ich auch schon hingewiesen.
Generell ist der private Eigenanbau nur „zum Zweck des Eigenkonsums“ gedacht, dh. es ist nicht erlaubt, wenn man irgendwelche Leute als „Alibi-Person“ nutzt, nur um selbst noch mehr anbauen zu können.
Sollte das herauskommen, z.B. weil sich einer verplappert oder die 80jährige Omi unter Druck zugibt, dass sie selbst gar nicht konsumiert und ihr 18jähriger Enkel sich um alles kümmert, wird das nach hinten losgehen.

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Schaut mal, ist das nicht witzig? :grin:

Oktober 2022:

„»Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker hat sich eindeutig gegen die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ausgesprochen und vor den gesundheitlichen Gefahren des Cannabiskonsums gewarnt«, sagte Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein der »Rheinischen Post«.“

Mai 2024:

„Der Apothekerverband Nordrhein plädiert für den freien Verkauf von Cannabis in Apotheken ohne Rezept. Der Verbandschef, Thomas Preis, sieht in der Apotheke den geeigneten Abgabeort für qualitativ einwandfreies Medizinalcannabis und medizinische Cannabistropfen, um Patienten von unzuverlässigen Quellen fernzuhalten.“

Was für eine Heuchelei!
Aber klar, jetzt, wo die Teil-Legalisierung da ist und jeder selbst anbauen oder sich sein Gras im CSC holen kann, sind alle Bedenken dahin und die Apotheken möchten bitte auch - ohne Rezept! - Cannabis an alle, die es haben wollen, verkaufen dürfen. :clown_face:

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Mimo gabs eigentlich schon ne Reaktion aus der Politik auf den Andrang der Deutschen im Ausland bezüglich der Samen, das alles ausverkauft is und auch die Apos mit Medizinalcannabis nicht nachkommen, also welche grosse Resonanz im positiven Bereich hier ist, wieviele sich freuen darüber und sich endlich bekennen können dazu ohne Angst vor strafrechtlicher Verfolgung zu haben???

Wie rechnen die das ein da oben, fühlen sich hoffentlich dadurch bestätigt, das richtige getan zu haben, ich hoffe sie sehen es auch so???

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Nichts Offizielles, soweit ich informiert bin.

Von Carmen Wegge gab es am Donnerstag einen Livestream mit René Repasi (EU Abgeordneter) - dieser hatte verlauten lassen, dass hinter den Kulissen bereits Gespräche mit Vertretern anderer Länder laufen, die bereits die Dollarzeichen in den Augen haben (selbst solche, die im eigenen Land erstmal gar nicht legalisieren wollen).

Wenn du dir das anschauen willst

Klick

Es ist nur eine Frage der Zeit, wann auch hierzulande die großen Player mit ins Geschäft einsteigen werden.

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Hi Leute,
Ich les hier gern mit, morgens mit nem Kaffee und noch etwas fröstelnd … gern auch nachts nochmal.

Was mir aufgefallen ist, daß einige Grower sich Gedanken machen, wie sie sich in diesem 3-Pflanzengeetz arrangieren möchten. Dann dieser Abstandsquatsch und so viel anderes blödes.
Da war es vor der Legalize doch entspannter, schon weil niemand da hingeguckt hat.
Glaube, daß es früher bis auf die rechtlichen Konsequenzen easyer war :no_mouth:

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