Netter Artikel aus der SZ über 3 verschiedene CSCs in München:
„Viele Mitglieder der Clubs bezeichnen sich selbst als Patienten, konsumieren Cannabis also aus gesundheitlichen Gründen oder beziehen Medizinalcannabis auf Rezept, dies bestätigen sowohl Baumann als auch Tuncer. Die strenge Auslegung des Cannabis-Gesetzes aber spiele Dealern in die Hände, die laut Gesetz mit bis zu 25 Gramm Cannabis ungestraft unterwegs sein können. Solange es keine legale Möglichkeit gebe, Cannabis zu erwerben, seien Konsumenten ohne grünen Daumen nach wie vor auf den Schwarzmarkt angewiesen.“
Die Herstellung (und Weitergabe) von Edibles ist nur den CSCs untersagt.
Du kannst deine Vape-Reste natürlich essen.
Oder Kekse damit backen - allerdings würden im Falle des Falles die Kekse gewogen und wenn du mehr als 60 g Kekse hast, wärst du im illegalen Bereich (ab 50 und bis 60 g Ordnungswidrigkeit).
Finde ich etwas kurz gesprungen und populistisch… Sorry. Wirkt als wenn Hells Angels und Co hier nicht mitmischen, aber all die Ausländer…
Ich sehe unsere verfehlte Integrationspolitik und auch Umgang mit Straftätern ohne deutsche Staatsbürgerschaft für den Kern des Problems… Wenn ich sehe, dass Flüchtlinge über Monate/Jahre nicht arbeiten dürfen, Berufsabschlüsse nicht anerkannt werden und sie in Unterkünften (meist in sozialen Brennpunkten) wohnen müssen etc, dann ist es nicht verwunderlich, dass die sich anderen Einnahmequellen suchen und sich dem Strukturen dort anpassen…
Sorry für OT, aber konnte es so nicht stehen lassen.
Genau, Extraktionen mit Lösungsmitteln sind verboten (das hatte ich auch noch in meiner zweiten Antwort geschrieben, bevor ich sie mit dem Video editiert hatte).
Es ging aber wie gesagt nur um die Vape-Reste und ob er die essen darf.
Auch Hasch darf man z.B. durch Siebtechniken herstellen.
Wenn man im legalen Rahmen bleiben möchte, macht es nur wenig Sinn, etwas zu backen, weil man da schnell im Bereich von über 50 g (Kekse, Kuchen etc.) landet - und der Rest vom Hasch, den man noch hat, zählt ja auch noch.
Ich wüsste aber nicht, warum das verboten sein sollte, wenn ich z.B. nur noch ein halbes Gramm Hasch habe und davon 5 Kekse backe, die dann insgesamt weniger als 50 g wiegen (nur als Beispiel).
Und wenn nicht, ausdrücken und in die nächste Mülltonne werfen.
Ich glaube wirklich nicht, dass irgendwer einen angerauchten Joint aus der Mülltonne fischt und nochmal anzündet.
Immerhin wäre es in dem Fall wohl kein „Inverkehrbringen“ mehr.
Sollte doch keinen großen Unterschied machen, ob ich das bei mir zu Hause in den Müll schmeiße oder draußen unterwegs in einen Mülleimer.
vielen Dank für Ihre Frage, die ich nur ganz kurz beantworten will. Zunächst einmal kann die Union sehr viel sehr gerne fordern, die Wahlen sind erst im nächsten Jahr und die Würfel sind alles andere als gefallen. Ich kann Ihnen dazu noch versichern, dass wir als SPD hier eine klare Position haben: Wir haben mit dem Cannabisgesetz endlich die Prohibitionspolitik der letzten Jahre und Jahrzehnte beendet und sind weiterhin der Ansicht, dass dies genau der richtige Weg war und ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Carmen Wegge"
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"Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Frage. Wir befinden uns derzeit noch in Gesprächen zur Säule II, unser Anspruch ist und bleibt aber natürlich weiterhin diese baldmöglichst umzusetzen. Was Ihre anderen Fragen betrifft: Ich sehe die Cannabis-Politik der bayerischen Staatsregierung sehr kritisch und kommuniziere das auch an jeder möglichen Stelle.
Mit freundlichen Grüßen,
Carmen Wegge"
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Also alles wie gehabt.
Sie arbeiten dran, man weiß nichts Genaues…
Das ist aber auch nur ihre persönliche Einschätzung - währenddessen fallen immer wieder andere SPD Politiker mit Aussagen auf, bei denen man denken könnte, sie seien bei der CDU/CSU - zuletzt z.B. hier von Frau Lange (SPD - aber keine Bundestagsabgeordnete/MdB):
„Mittlerweile ist das Kind ja auch in den Brunnen gefallen und die Cannabis-Freigabe wurde von der Ampel beschlossen. Ich halte davon gar nichts und fürchte, es wird noch ein böses Erwachen geben,“
Übrigens hier mal wieder eine Aktion der Polizei in Bayern, bei der 56 Stecklinge beschlagnahmt wurden.
Wenn man sieht, dass die Stecklinge beim Wenzel im Laden hingegen nicht mitgenommen wurden, kann man echt den Eindruck bekommen, dass da einfach jeder macht, was er will…
Hier auch noch eine Story aus Bayern. Hatte gestern Besuch von der Polizei. Irgend ein anonymer hat da angerufen und gemeldet das ich Pflanzen in meinem Garten habe. Natürlich sind sie angerückt und haben alle 5 Pflanzen beschlagnahmt. Leider bin ich momentan auf Festival. Aber die Begründung war wohl sie wären frei zugänglich gewesen. Also um zu den Pflanzen zu kommen muss man auf mein Grundstück entweder über den Zaun oder durch das geschlossene Vordertor. Nach meiner Auffassung ist das nicht frei zugänglich. Aber OK. Ich kann die Pflanzen wieder bei der Polizei abholen und das ist auch nur eine Ordnungswidrigkeit. Mal schauen was es kosten wird. Hat da jemand Erfahrung