🥦 LEGALISIERUNG 2024 - Fakten & Diskussion 🥦 (Teil 7)

Das gilt für die Anbauvereinigungen.
Dort wird geregelt, was sie weitergeben dürfen - und was nicht (z.B. BHO Öl etc.).

Glaubst du im Ernst, dass sich bei der Polizei jemand hinhockt und die einkassierten bereits zum Trocknen aufgehängten Pflanzen trimmt und dann wiegt? :rofl:

Ich sag ja nicht, dass es dann letztlich vor Gericht böse enden muss, wenn man wirklich nur 3 kleine Pflanzen hatte.
Woher soll ein Grow-Anfänger auch wissen, wie viel das nach dem Trocknen wiegt. Also man könnte da argumentieren, dass kein Vorsatz vorhanden war.

Wenn jemand 4 Pflanzen hat, wie in dem Fall oben, ist das halt eine zuviel und da wird auch nicht mehr groß diskutiert.
Und wer drei 2 Meter hohe Riesentannen hat und die jeweils zerlegt alle gleichzeitig zum Trocknen aufhängt, der wird wohl auch kaum vermitteln können, dass er am Ende nur 50 g Blüten haben wollte.

Und ich sage es vorsichtshalber nochmal: Ich finde diese ganzen Regeln auch doof und mir wäre es lieber, es gäbe realistische Begrenzungen, z.B. 600 g wie in Tschechien.

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Das ist die Definition von Marihuana die im Gesetz steht und gilt. Ob für Anbauvereinigung oder Besitzgrenzen ist irrelevant.

Ja das glaube ich. Spätestens wenn sich ein Richter damit befasst, werden sie es müssen.

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Es geht aber nicht explizit darum, ob „Marihuana“ erlaubt ist oder nicht, sondern um „Cannabis“.

Lies bitte das KCanG, da heißt es:

"§ 2 Umgang mit Cannabis
(1) Es ist verboten,

  1. Cannabis zu besitzen,
  2. Cannabis anzubauen,
  3. Cannabis herzustellen,
  4. mit Cannabis Handel zu treiben,
  5. Cannabis einzuführen oder auszuführen,
  6. Cannabis durchzuführen,
  7. Cannabis abzugeben oder weiterzugeben,
  8. Cannabis zum unmittelbaren Verbrauch zu überlassen,
  9. Cannabis zu verabreichen,
  10. Cannabis sonst in den Verkehr zu bringen,
  11. sich Cannabis zu verschaffen oder
  12. Cannabis zu erwerben oder entgegenzunehmen."

.

Wie ich bereits geschrieben habe, ist alles weitere eben eine Ausnahme, in der definiert wird, was für wen erlaubt ist und was nicht.
Der CSC darf, wenn er mehr Mitglierder hat, auch mehr Cannabis lagern als du im Rahmen des privaten Eigenanbaus.

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Warum wirfst du es dann so in die Runde? Laut dieser Formulierung war dein Argument „die trocknen die ganze Pflanze“ völliger Quatsch. Um mehr ging es gar nicht.

Diese ganze theoretische Wortklauberei führt sowie zu nix. Da kann man jetzt zig mögliche Szenarien durchkauen, aber so lange noch kein Richter daran sitzt, ist es sinnlos.

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Lies doch bitte, was ich geschrieben hatte:

Lebende Pflanze = 3 Stück an der Zahl erlaubt
Cannabis = alles, was du abschneidest von dieser lebenden Pflanze - erlaubt nur mit Einschränkungen (s. KCanG - 50 g getrocknet im Rahmen des privaten Eigenanbaus).

Und das hier:

bezieht sich, wie ich auch dazu geschrieben habe, auf den rechtlichen Umgang vor der Teil-Legalisierung - von dem anzunehmen ist, dass es nach wie vor so gehandhabt wird.
Und du hast ja selbst zitiert, dass CSCs z.B. „Marihuana“ anbieten dürfen - damit sind die Blüten und blütennahe Blätter gemeint - weil wer kauft schon Stängel? :slight_smile:

Ja und warum suchst du dann danach, wo ich möglicherweise irgendwo was Falsches geschrieben habe? So kommt es mir nämlich gerade vor.
Dabei bemühe ich mich nur, dass ich das hier ein bisschen aufdrösel - für diejenigen, die wirklich auf der sichereren Seite stehen wollen, wenn sie growen.

MIR bringt das hier null und ich habe auch ehrlich gesagt wenig Lust, mich hier jetzt aufzureiben.
Das Gesetz ist einfach schlecht gemacht und es gibt viele Unklarheiten.

Und dass man Urteile abwarten muss, habe ich hier sicherlich schon dutzende Male selbst geschrieben.

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ob nun mit staengel oder ohne, pro geernteter pflanze sind meist eh wie 50g dran.
daran hast du dich meine ich aufgehangen, nimms mir nicht uebel, aber ich sehs wie mimo. pflanze tot = ernte. steht im gesetz noch was von sukzessiv ernten? bin mir da nicht sicher, aber so war es ja angedacht.

mit den 50g is murks, denke da sind wir uns hier alle einig und sollten uns wegen „laienauslegungen“ des gesetzes nicht in die wolle bekommen (;

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Auf X/Twitter werden auch schon seit Monaten Änderungen gefordert, also eine Anhebung der 50 g - leider hatte sich bisher keiner der adressierten Politiker dazu geäußert.

Ich persönlich gehe auch nicht davon aus, dass sich da so schnell noch etwas tut. Meine Vermutung war ja, dass man sich mit den 50 g einfach an der Menge orientiert hat, die man monatlich vom CSC beziehen darf.

Hier hätte ich es fair gefunden, wenn man zumindest eingesteht, dass man auch ca. 3 Monate braucht vom Keimen bis zur Ernte und dann einfach 150 g erlaubt hätte als Besitzmenge zu Hause.

Andererseits könnte man dann wieder ein rotierendes System fahren mit 3 Autos und jeden Monat 150 g ernten (theoretisch, wenn die einzelne Pflanze das hergeben würde), was wieder deutlich mehr wäre als das, was man vom CSC bekäme.

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Irgendwo steht oder stand sogar was von konsumfähigem Cannabis. Da kann mir doch keiner erzählen, dass da Stängel und Blätter dazu zählen. Also mal ehrlich jetzt.

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Das war die Aussage dieser Anwältin, die auch das Einfrieren der Buds empfohlen hatte.

Sie meint wohl, dass nasse Buds nicht konsumfähig sind und deshalb nicht gewertet würden.

Wäre das so, könntest du kiloweise Buds einfrieren. :sweat_smile:

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Aber es gilt auch:
„auf das Gewicht nach dem Trocknen“

und das man überschüssiges unverzüglich vernichtet.

Wenn ich also eine Pflanze abschneide, das mag vielleicht Cannabis sein… ist sie jedoch noch nicht getrocknet.

Wenn du die Pflanze also trocknest, entfernst danach die Blüten und alles was über die 50g hinausgeht, soll unverzüglich vernichtet werden.

Ich kann mir schwer vorstellen, dass sie das selber Trocknen werden. Sie können dir nicht vorwerfen, dass du nach dem Trocknen 500g hättest(komplette Pflanze getrocknet) obwohl du selber ja die überschüssigen 450g ja vernichtet hättest, um gesetzeskonform zu sein.

Aber alles schwierig, wir sind keine Anwälte, jeder ließt was anderes, sicher weiß man es wenn es ein paar richtungsweisende Urteile gibt. Wer stellt sich zur Verfügung? :rofl:

Edit:// hab ziemlich lange für meine Nachricht gebraucht… :see_no_evil:

Wer wirklich auf der sicheren seite sein will kauft medizinalcannabis und achtet darauf nicht mehr als die erlaubte menge zuhause zu haben. Alles andere kann gut gehen - muss es aber nicht. Wir lesen doch seid monaten was alles zur anzeige gebracht wird während das bei anderen kein problem darstellt. Da draussen herscht der wilde westen und es hängt von ab welcher sheriff in der stadt ist.

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Wenn die Polizei bei dir im Gefrierfach ein paar Kilo nasse eingefrorene Blüten findet, dann nehmen sie es mit, tauen es auf und trocknen es - und dann wird es eben gewogen.

Wenn ganze abgeschnittene Pflanzen mitgenommen werden, dann wird man es eben vor Gericht klären müssen, wenn es nur die erlaubten 3 sind - falls es nicht doch vorher eingestellt wird.

Da käme dann auch die Frage nach der „nicht-geringen Menge“ ins Spiel - und da wäre es dann meiner Einschätzung nach natürlich nicht zulässig, wenn man den THC Wert aus nur einer Blüte bestimmt und dann auf alles inkl. Stängel bezieht.

Dieser Wert wird aber auch erst ab einer bestimmten Masse überhaupt erst ermittelt - zumindest war das vor der Teil-Legalisierung so, da hat man je nach Bundesland/Staatsanwaltschaft auch erst ab ca. 50, 60, 70 g damit angefangen, wenn ich mich recht erinnere - weil man z.B. bei einem 15% THC haltigen Gras auch erst ab 50 g Blüten die 7,5 g THC erreichen würde.

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Wenn du mehr als 50 g verschrieben bekommst, darfst du auch mehr als 50 g zu Hause haben.

Medizinalcannabis ist quasi deine Medizin.

Und darfst sogar noch zusätzlich deine 50 g „Konsum-Cannabis“ besitzen.

Allerdings könnte es Probleme geben mit der Compliance - ratsam wäre es schon, das mit dem behandelnden Arzt zu besprechen.
Der kann im Zweifel die Cannabis-Therapie abbrechen, wenn du noch zusätzlich dein „Freizeitgras“ konsumierst.

Deshalb teile ich solche Artikel auch hier.

Manche haben z.B. zu zweit 6 Pflanzen im Garten stehen - kein Problem.
Bei anderen werden sie mitgenommen.

Ich habe auch schon etliche deutsche Youtuber gesehen, die in Videos im Rahmen ihres „legalen Cannabis Anbaus“ gezeigt haben, wie sie ihre fetten Pflanzen zum Trocknen aufhängen. Da hatte ich auch nur gedacht, hoffentlich kommt jetzt keiner bei denen vorbei…

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Ja, so 150-300g hätten echt mehr Sinn gemacht hier und wären realistisch gewesen, wir wohnen in D und da is das schon als ein immenser Erfolg anzusehen, das dürfen wir hier nicht vergeseen, wir sind ein Vorreiter in Europa, viele schauen auf uns, wir haben auch eine Bürde zu tragen aus der Vergangenheit und sind eher konservativ eingestellt…

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Sehe ich auch so.
Aber das heißt nicht, dass wir uns jetzt nur noch zurücklehnen und in der Nase bohren sollen.

Ich werde auch weiterhin Politiker mit Anfragen nerven und hoffen, dass die doch mal in die Gänge kommen und Säule II noch durchboxen. Wenn es in dieser Legislaturperiode nicht klappt, wird das die nächsten 5 Jahre nichts mehr werden…

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Ich hab am meisten vor der CDU Angst…
:large_blue_diamond::large_blue_diamond::large_blue_diamond:

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Ich hab da keine angst. Mag sein das der eigenanbau schwerer wird aber das mit den onlineärzten bekommen sie nicht mehr weg. Ich habe noch kein medizinalcannabis bestellt aber als ich vom nikotin wegwollte hab ich online zyban probiert. Das ist auch verschreibungspflichtig, du füllst einen fragebogen aus mit vorerkrankungen und derzeitigen medikamenten und bekommst dein medikament per post. Das wird bei cannabis genauso laufen. Also selbst wenn das cang so verschlechtert wird das du beim eigenanbau ständig mit einem bein im knast stehst. Die zeiten von schmutzigem weed sind definitiv vorbei.

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:heart: Der Eigenanbau muss aber bleiben! :heart:

Viel Spaß beim Anschauen! :slight_smile:

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Richtig, aber wenn die z.B. auf sehr trockenen Boden stehen und Blätter etwas hängen oder Mangelerscheinungen haben oder herbsteln , dann muss die Polizei ja prüfen, ob die noch leben und daher die

  1. Als Beweisemittel sichern
  2. Für den Fall das sie nicht mehr als „lebend“ gelten diese wie vorgefunden trocknen und im ganzen wiegen.

Weiter ist eine abgeschnittene Pfanze nicht gleich tot, sondern verschiedene Stoffwechselprozesse laufen noch weiter.

Was ist mit dem Wurzelwerk im Topf, wenn ich meine Pflanze im ganzen trockne? Das ist dann Teil, der nicht mehr lebenden Pfanze. Damit ist Living Soil und no till per Gesetzt verboten.

Hört sich alles komisch an… und ist es auch, weil ein Gericht bei einer Regelungslücke sich immer die Frage stellen muss, was der Gesetzgeber regeln wollte. Dazu können z.B. Regeln, die für CSCs gelten als Hinweis genutzt werden (secundum legem) Und ein Gesetz muss umsetzbar sein und darf keine Regelungslücken enthalten, welche dem Beschutigtem dann nachteilig ausgelegt werden. (suche den Begriff noch raus).

Grüße

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Meinst du zufälligerweise das hier?

In der Rechtswissenschaft handelt es sich bei einer Analogie um eine ergänzende Auslegungsart, bei der eine von einem Tatbestand vorgesehene Regel auf eine einen anderen Tatbestand übertragen wird, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen der vorgesehenen Regel nicht vorliegen, aber eine Lücke - Wertungslücke oder planwidrige Regelungslücke - vorliegt und es sich bei ähnlichen Sachverhalten um eine vergleichbare Interessenlage handelt. Eine Analogie wird also immer dann vorgenommen, wenn für einen bestimmten Sachverhalt keine Rechtsnorm existiert, eine andere Norm aber einen vergleichbaren Regelungsgehalt hat.