Ja, es wurde auch schon darüber diskutiert, ob es vielleicht Sinn macht, die Pflanze „unauffällig“ im Topf zu trocknen, also einfach nicht mehr zu gießen etc…
Und ich hatte mal scherzhaft den Vorschlag gemacht, doch die ganze Pflanze mit Topf einzufrieren - falls die nach dem Auftauen einfach weiterleben sollte (bin kein Botaniker, weiß nicht, ob das funktionieren könnte).
Was die Teile der Pflanze unter der Erde betrifft: Nachdem auch öfters empfohlen wurde, bei der unverzüglichen Entsorgung überschüssiges Blütenmaterial mit Erde oder Dünger zu vermischen, um es un(b)rauchbar zu machen, gehe ich mal davon aus, dass die Wurzeln nicht interessant sind für die Staatsanwaltschaft.
Ich persönlich gehe davon aus, dass die Polizisten, die auch keine Botaniker sind, einfach schauen, ob die Pflanze noch „dran“ ist oder abgeschnitten.
Wenn der Stamm durchgezwickt wurde, gilt es eben nicht mehr als „lebende Pflanze“, das gilt wohl auch für abgeschnittene Triebe, die „nach Flo Art“ erstmal in Blumenvasen stehen.
Man darf auch nicht verwechseln was Polizei und Staatsanwaltschaft meint und das Gericht am Ende entscheidet…
Gerade da es klare Regelungslücken gibt und da werden erst die ersten Urteile für Klarheit sorgen.
Aus meiner Sicht ist immer wichtig, ob die Sache glaubhaft ist und mit üblicher Praxis übereinstimmt. Dazu die Randbedingungen, was noch gefunden wurde etc.
Auch gibt es viele Informationen (med Cannabis) über Trocknungsprozesse und Restfeuchtigkeit von getrockneten Cannabis. Ein Staatsanwalt muss erstmal darlegen, dass die bei Eigenanbau deutlich davon abweicht.
Interessant wäre wie viele dieser dubiosen Fälle eingestellt wurden wo die Keuler vom Dienst vorschnell bei den Leuten rein sind und was mit Schadensersatz wenn es am Ende so Verfahren eingestellt werden.
Bisher scheint es ja noch keine Präzedenzfälle zu geben zum Thema Stecklinge, Pflanzenteile oder wenn der eigene Partner als dritte Person ausgelegt wurde etc.
Je nachdem wo man anfragt bekommt man ja völlig verschiedene Zahlen vorgelegt.
Vielleicht gibt es bereits zahlreiche solche Fälle, aus denen hervorgeht, dass die Polizei da übereifrig vorgegangen ist.
Nur bekommen wir da nicht so viel mit, weil einfach nicht darüber berichtet wird.
So eine Schlagzeile wie „Rauschgift-Plantage in [deine Heimatstadt] entdeckt“ macht sich halt einfach besser.
Sicherlich informiert sich nicht jeder Anfänger über den Gewichtsunterschied frisch/trocken. Dabei ist es so einfach: 100 g. frisch ergeben 20 g. trocken. Wie beim Challenge - 10 g. Konsumcannabis ab 1.9. aus 50 g., wer schafft es am schnellsten? Hoffentlich werden Richter die 1/5 Regel anwenden, denn das wäre sicherlich staubtrocken. Trocknen bei der Polizei?! Glaube ich nicht. Komme auf 22,5 g./100 frisch.
Dass ca. 1/4 oder 1/5 vom Gewicht nach dem Trocknen übrig bleibt, wissen wahrscheinlich sowieso die meisten, die sich ein bisschen erkundigt haben.
Aber wie sieht es mit einer ganzen Pflanze aus, die zum Trocknen unten am Stamm abgeschnitten und dann aufgehängt wird - das ist nämlich das, was sehr häufig in all den aktuellen Youtube Grow Tutorials gezeigt und von den Grow Anfängern nachgemacht wird.
Die wenigsten werden vermutlich nur einzelne Blüten abschneiden und davon dann nur 200 g Nassgewicht, damit sie auf der sicheren Seite sind.
Fausformel für Outdoorpflanzen 10% plus minus mit allen Stengeln und Blättern und was es sonst noch gibt.
Nach fetten Regenfall eher 5-8%.
Bei den Indoorpflanzen ist das mittlerweile sehr viel geworden aber auch abhängig des Training.
Und auch wie man entlaubt u.s.w…Am Ende ist 90% nur noch Buds an einigen,bei anderen mindestens 60-70%.
Macht es schwierig aber die fetten ticken bei 20% fast an am Ende und der Blattabfall ist 3mal nix plus Stengel.
Legal ist ja eigentlich erstmal nur, die bis zu drei Pflanzen am Leben zu halten. Beim Abschneiden von Pflanzenmaterial darf dann zu keinem Zeitpunkt ein Trockengewicht von 50 g überschritten werden.
Ebenso unklar ist, wie man z.B. abgeschnittene Blätter entsorgen sollte. Einfach in die Biotonne wäre ja unerlaubtes in Verkehr bringen von Cannabis.
Ob das wirklich so zutreffend ist, kann ich nicht beurteilen, habe da aber meine Zweifel.
Ist schon was anderes, ob du deine überschüssigen Blüten auf der Parkbank liegen lässt oder ob du sie in die Tonne schmeißt.
Ich habe einfach etwas Dünger drauf, das war danach dann un(b)rauchbar.
Ich auch nicht weil die nicht am Hungertuch knagen und mit neusten Messgeräten für Pflanzengewebestoffe lässt sich auch der Restfeuchtigkeitsgehalt ermitteln,da brauch niemand irgendwie…irgendwo was zu trocknen erst,das wird direkt vor Ort und Stelle ermittelt.Sofern es denn der Fall mal sein wird.
JEDER weiss exakt genau was er macht,wieviel Pflanzen er hinstellen muss bei welchen Licht und was es an Ertrag bringt !!
Immer wieder in diese Kerbe reinzuschlagen ist der falsche Weg,wir ALLE wissen das ist händelbar,sofern wir es auch so wollen^^,das ist ein anderer Punkt.
Es ist nunmal nicht unsere Gewohnheit um das Licht durchgängig auf 12/12 zu setzen und um die 4 Wochen 1ne Pflanze beizustellen ab Samen/Klon.
Dann würde man ab einen gewissen Moment um die 4 Wochen auch ernten und das ganze Problem sich in Luft auflösen.
Habe beim letzten Grow eine Pflanze im Topf vertrocknen lassen.
Hat gut geklappt. Problem ist nur, dass bei LivingSoil / no Till du dir das MO System zerstörst und das wieder aufbauen musst…
Aber ich werde es in Zukunft nur noch so machen. So ne Woche vorm Erntepunkt einfach nicht mehr gießen, dann nach 1 Woche Licht aus. Nach einer weiteren Woche Mainbuds und Popcorn abschneiden, bis ca das 2-2,5 fache Trockengewicht zusammen kommt.
Dann noch ein paar Tage ins Zelt und dann in die Groovebags. Reste immer umgehend entsorgt: Eimer mit Brennennesseljauche… und dann in einer Plastiktüte in den Müll.
Ist aus meiner Sicht der rechtlich sicherste Weg, einfach und hat gut geklappt…
Die Zeiten etc kann man sicherlich noch optimieren.
Hat jemand den aktuellen Stand der Säule 2 im Blick?
Eine Frage an Herrn Özdemir aus Juli 2024 ist bisher unbeantwortet (Abgeordnetenwatch) und ansonsten les ich immer nur, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Entwurf für eine Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung (KCanWV) erarbeitet.