Das kann man doch auch ganz einfach nachweisen, dazu genügt ein Anruf beim CSC. Wenn man schon keinen Abholschein bekommt, wo das draufsteht (war ja mein Vorschlag gewesen damals).
Ja gut, dann bist du aber auch offiziell kein Cannabis-Patient mehr und für dich gelten dann auch die Abstands-Regeln etc..
Wenn du mit bis zu 25 g draußen herumrennst, sagt grundsätzlich auch keiner was.
Wenn du aber den Eindruck erweckst, dass du damit dealst, dann schon.
Und den Eindruck kann die Polizei halt bekommen, wenn jemand mit 25 1g Päckchen (und ggf. noch Waage und Geld) unterwegs ist - das ist doch nachvollziehbar?
Sie haben der Behauptung von Aiwanger widersprochen, dass man als Dealer mit 25 1g Päckchen herumlaufen kann und rein gar nichts passiert.
Wenn Sie nur aufgrund der Verpackung darauf schließen sind sie klar auf dem falschen Boot.
Eine Übergabe muss gesehen werden und dann spielt auch die Verpackung und Menge keine Rolle.
Das zeigt eigentlich doch ganz deutlich wie egal es ist ob 25 oder 250g erlaubt sind.
Die Übergabe der Ware ist das entscheidende weiterhin und darauf sollte man das Augenmerk richten mMn dann ist jede weitere Diskussion überflüssig und wir können mit der weiteren Legalisierung fortfahren
habe ich NICHT damit gemeint, dass du nur aufgrunddessen von einem Richter wegen Handeltreiben verurteilt wirst.
Ich habe es doch danach noch extra erklärt:
Wenn ein Anfangsverdacht besteht, dann wird halt ermittelt. Das heißt, du kannst z.B. eine Hausdurchsuchung bekommen oder generell ins Visier der Polizei geraten. Das würde ich eben auch „Ärger“ nennen.
Die „Großen“ machen sich halt nicht auf der Straße die Hände schmutzig.
Und bisher ist es eben so gewesen, dass die Polizei oft die Kleindealer einkassiert hat und die dann ausgequetscht hat - gerne auch mit Aussicht auf mildere Urteile vor Gericht. So sind sie dann an die Hintermänner gekommen.
Das ist doch einer DER Punkte, den die Polizei ständig kritisiert, dass denen jetzt diese Möglichkeit entzogen wurde.
Und klar ist: Wenn es Fachgeschäfte (Säule II) gäbe, würde kaum noch jemand am Schwarzmarkt kaufen (außer der kauft von einem befreundeten Grower seines Vertrauens, das ist „technisch“ gesehen auch Schwarzmarkt)
Wenn du dich also aufregen möchtest - dann bitte über die Regierung, die Säule II nicht umgesetzt bekommt.
Du hast glaube ich noch nicht so ganz verinnerlicht worauf wir hier zusteuern…Die Argumentation der Prohibitionisten zielt darauf ab dass man durch das Gesetz nicht mehr unterscheiden kann zwischen Dealer und Konsument und das stimmt wenn man nicht mehrere Faktoren miteinbezieht. Wer mit 25x1g herumläuft wird mit hoher Wahrscheinlichkeit verkaufsabsicht vorzuwerfen sein… Es geht dabei nicht zwingend um die 25 Gramm, sondern darum dass der Verdacht des Verkaufs begründet ist. Es gibt ansonsten keinen plausiblen Grund dafür…und genau das kritisiert die Polizei und die CDU. Lässt man jeden wie er möchte mit soviel Gras in jeder Verpackungseinheit herumlaufen ist die Verfolgung tatsächlich massiv erschwert und das wird man sich von Seiten der Strafverfolgungsbehörden nicht lange ansehen. Da kannst du noch so viel Beispiele nennen in denen du das für sinnvoll erachtest, das wird so nicht passieren! Je länger man an solchen Vorstellungen festhält, umso wahrscheinlicher ist es dass das CanG kassiert wird.
Ich trauere nichts nach - die Situation heute ist auf jeden Fall insgesamt besser als noch vor dem April.
Aber ich würde mich halt auch nicht wundern oder beklagen, wenn ich draußen mit 25 1g-Päckchen herumlaufe und die Polizei dann denkt, dass ich damit deale. Das ist halt meine persönliche Sicht der Dinge.
Es steht natürlich jedem frei, das trotzdem zu machen und auf sein Recht zu pochen.
Lese was ich geschrieben habe, du bist einfach nur anders unterwegs, hast mehr Angst oder sonst was, deswegen ist dein geschriebenes nicht eher richtig als meins.
@mimo zum glück haben wir alle einen Mund zum argumentieren bekommen, ich würde da das einfache Gespräch suchen und gut ist, denke nicht das es ein problem wäre wenn es nicht gegen das Gesetz geht
Btw denke wir sind hier dann auch fertig, nicht das zum Feierabend hin noch zuviel Unruhe entsteht zumindest ich bin raus fürs erste euch noch viel Spaß
Also seit ihr dann hier fertig für heut mit sinnlos diskutiern über ungelegte Eier, wie wärs mit dem Präzedenzfall abwarten vom Gericht, den wir hier dann schnellstmöglich verlinken werden (Mimo?)
Wo soll das denn stehen, wenn jemand kontrolliert wurde, 25 1g-Päckchen dabei hatte und die Polizei ihm nur viel Spaß gewünscht und weiterziehen lassen hat?
Wenn sie ein Ermittlungsverfahren eröffnen und nichts dabei rauskommmt, wird man als Außenstehender auch nichts darüber erfahren.
Nur, wenn z.B. bei einer Hausdurchsuchung eine „Rauschgiftplantage“ gefunden wurde, DANN steht es vielleicht irgendwo in der Presse - wo dann ggf. geschildert wurde, wie es zu diesem Fund kam (zunächst Personenkontrolle, dann der Verdacht auf Handel, weil er 25 1g-Päckchen dabei hatte etc.).
Ansonsten wie gesagt: Freiwillige vor und dann bitte hier berichten!
Bitte nicht vergessen, wir befinden uns in einer Übergangsphase. Die Politik hat das durchlaufen dieser Phase max verlangsamt und daher ist das relevant.
Aktuell muss daher im ausreichenden Maße sichergestellt sein, dass die Polizei/Staatsanwaltschaft gegenüber dem Schwarzmarkt handlungsfähig bleibt. Diese Phase kann nur schnell durchlaufen werden, wenn das Risiko/Gewinnverhältnis für den Schwarzmarkt sich drastisch verschlechtert, also mit preiswerten, guten und kontrollierten Grassangebot den Markt einfach überschwemmen.
Ich mache mir keine Sorgen 4 x 6g unterschiedliche Strains mit zuführen, da ich es plausible erklären kann. Und hier vertraue ich im Zweifel dem Richter der das beurteilen muss. Aber ich würde mich natürlich darüber ärgern, wenn daraus ein Anfangsverdacht gemacht wird. Ich weis aber auch, dass es keine weiteren Verdachtsmomente gibt. Kein kleinen Scheine, ausreichendes Gehalt um meinen Lebensstil zu rechtfertigen etc.
Abgrenzen möchte ich aber ganz klar gegen Willkür, also wenn ich quasi andauernd (von den selben Polizisten) kontrolliert werden, nur um mir aus immer den selben Gründen das Gras zu beschlagnahmen… und es mir nach Monaten ruiniert wiederzugeben.
Die 25g Regel ist aus meiner Sicht in der aktuellen Situation nicht hilfreich. 10g unterwegs und 75g zu Hause wäre besser gewesen. Dazu die Möglichkeit beim zB Transport wg Umzug oder langer Urlaub eine Art Anmeldung.
Aber diese übergangsphase wird immer Ecken und Kanten haben, egal wie man es aufbaut. Daher freue ich über die aktuelle Entwicklung des med Cannabis, da es genau in die richtige Richtung geht.