🥦 LEGALISIERUNG 2024 - Fakten & Diskussion 🥦 (Teil 7)

Wenn ihr was zu lachen wollt:

Alleine der Einstiegstext:

„Hiermit wollen wir gegen die Legalisierung von Cannabis gehen. Konsumenten sagen, es macht nicht abhängig, doch wird dies nicht belegt. Cannabis ist außerdem (in Augen der Konsumenten) „nur die Einstiegsdroge, also nicht gefährlich“ - doch es ist NUR die Einstiegsdroge, heißt, dass Cannabis irgendwann zu langweilig werden könnte und man auf ‚härteres‘ umsteigt. Es kann auch nur die neugierde sein, fakt ist, Cannabis ist vielleicht auch zu medizinischen zwecken gut. -Aber alles was dem Körper und Wohlbefinden gut tut MACHT SÜCHTIG.

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Ich würde mal sagen, hier liegen alle Qualifikationen vor, die man für eine steile Karriere bei der CDU/CSU benötigt! :smiley:

PS: Ich bin übrigens ziemlich süchtig nach Leitungswasser. Tut mir irgendwie gut, ich kann nicht aufhören, täglich ein paar Gläser zu trinken… :shushing_face:

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Moin,

Ich leide seit meiner Geburt an einer starken Luft Abhängigkeit… max. 60 Sekunden kann ich ohne auskommen…

Nehme jetzt Lachgas, so komme ich zumindest jeden 10 Zug von der Luft runter…

Grüße

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Der Satz allein…grrr

Ich mach mal n Mittagsschlaf… bis später

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" Alkohol reich völlig aus

Warum noch Hasch erlauben ??? Wir haben doch schon den Tabak !!! Und zum Berauschen unseren Alkohol. Jedem dem der Alkohol nicht reicht hat pech und soll sehen wie er mit dem Leben klarkommt. Entweder Alk.oder garnix , basta. Der hat schließlich Tradition in Deutschland."

Das ist echt irre! :partying_face:

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Pünktlich zum Wochenende sorgt @Mimo wieder für den richtigen Puls :rofl::victory_hand:

Ich schreib nix dazu, lass die Deppen einfach, was für ne Kack Petition, echt jetzt.

Btw, dass Zeug in den Grovebags wird immer besser :smiling_face_with_sunglasses:

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Moin,

Ist das ein Schlafen ein regelmäßiges Verlangen, dass deinen Alltag bestimmt…?

:thinking:

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Moin!

Schlafen und ich, das ist wie ’ne toxische Beziehung. Mal trenn ich mich, dann kommen wir doch wieder zusammen. Meistens im Büro, wenn’s keiner mitkriegt.

ich werde alt…

Es tut Körper und Wohlbefinden gut – ich nehme mir das Recht heraus, es so oft wie möglich und nötig zu tun :stuck_out_tongue:

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Ruhig Brauner (Pferd), bevors hier weiter zur Eskalation kommt, er hat dich nicht speziell benannt mit dem Titel, also solltest du es nicht persönlich nehmen, ok?
:v::v::v:

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Seine Aussage bezieht sich darauf, dass so eine Petition bei jedem den Puls bis unter die Decke treibt, weil sie einfach unfassbar dumm ist.

Also, einfach gesagt, er meinte scherzhaft, dass Mimo mit der Petition dafür sorgt, dass wir alle einen hohen Puls bekommen. :slight_smile:

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Heyho @ExStrain wie @Zevixi bereits geschrieben hat, war überhaupt nicht böse gemeint :victory_hand:

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Die petition unterschreibt doch eh keiner. Gegen etwas zu sein und sich dafür einzusetzen, auch wenn es nur ein parr klicks sind, sind zwei volkommen unterschiedliche parr schuhe. Gab doch mal ein lied „hallo worum gehts ich bin dagegen“.

Fragen… :slightly_smiling_face:

Man kann ja CBD Hasch einfach kaufen.
Wenn ich mir jetzt sagen wir 10g bestelle und daheim mit liegen habe und es käme eine Kontrolle und die 10g wären on Top zu den legalen 50g THC Cannabis, wie würde denn das bewertet?

Hab also 60g da, was macht man dann? Verkostung vor Ort oder wie will man das CBD vom THC Hasch unterscheiden?

Zählt glaube ich einfach dazu…mit deinem Beispiel wärst du mit 60 g noch in der Ordnungswidrigkeit…darüber dürfte es dann Ärger geben.

Du meinst das würde dazugezählt?
Dann würde ja der alleinige Besitz von mehr als 50g reines CBD Hasch auch strafbar sein, das kann ich mir nicht vorstellen.

Naja… es ist halt Cannabis und man darf nunmal nur 50 Gramm Cannabis besitzen. Ich wüsste nicht dass das Gesetz hier eine Unterscheidung beinhaltet, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Nun CBD Produkte waren ja schon vor der Teillegalisierung frei erhätlich (und das wohl ohne Mengenbegrenzung), weiß nur nicht ob das nur auf ÖL etc. bezogen war, oder ob es vor dem 01.04 auch schon CBD Hasch gegeben hat.

Aber ich weißm es nicht ganz genau, deshalb frage ich ja.

Das Gesetz enthält in der Tat eine Unterscheidung. KCanG §1 Abs. 8 Unterpunkte b) und d) treffen beide auf CBD-Blüten und -Hasch zu.

CBD-Produkte zählen nicht als Cannabis im Sinne des Gesetzes.

Und ja, es gab auch CBD-Blüten und -Hasch vor der Legalisierung, wurde hierzulande auch ganz normal in Ladengeschäften verkauft.

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Ich meine mal gelesen zu haben dass sich durch das CanG die Situation bezüglich CBD Blüten verschlechtert hat… wie das bei Ölen etc. gehandhabt wird weiß ich nicht, aber vermutlich genau wie bei THC Produkten… wird gewogen und das zählt dann.

Ach, siehste… dann lag ich falsch :blush: Danke! Gut zu wissen :+1:

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Gut!
Dann sind wir wieder bei der Ausgangsfrage, wie bei einer möglichen Kontrolle das Eine vom Anderen differenziert würde…