🥦 LEGALISIERUNG 2024 - Fakten & Diskussion 🥦 (Teil 9)

Es ist echt die reinste Realsatire…

Oktober 2022:

„»Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker hat sich eindeutig gegen die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ausgesprochen und vor den gesundheitlichen Gefahren des Cannabiskonsums gewarnt«, sagte Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein der »Rheinischen Post«.“

Mai 2024:

„Der Apothekerverband Nordrhein plädiert für den freien Verkauf von Cannabis in Apotheken ohne Rezept. Der Verbandschef, Thomas Preis, sieht in der Apotheke den geeigneten Abgabeort für qualitativ einwandfreies Medizinalcannabis und medizinische Cannabistropfen, um Patienten von unzuverlässigen Quellen fernzuhalten.“

Der Herr Preis arbeitet als Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein eng mit der Apothekerkammer Nordrhein zusammen und wurde jetzt auch als Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gewählt.

März 2025:

Die Apothekerkammer Nordrhein ist gerichtlich gegen Dr. Ansay vorgegangen und hat vor dem Landgericht einen Erfolg erzielt:

„Das LG sah es genauso und gab dem Antrag statt. Bei der Behandlung mit medizinischem Cannabis sei unter anderem wegen der Risiken der Suchtgefahr sowie weiterer Gesundheitsrisiken und häufigen Nebenwirkungen generell ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen erforderlich. Eine Ausnahme komme daher nicht in Betracht.“

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Das muss man sich wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen!

Vor der Teil-Legalisierung sind sie komplett dagegen, weil Cannabis so gefährlich sei.

Nach der Teil-Legalisierung wollen sie gerne OHNE Rezept (also selbstverständlich ohne ärztliche Absprache) Cannabis frei in der Apotheke verkaufen.

Nachdem das nicht möglich ist, klagen sie gegen Dr. Ansay, der seine Geschäfte über Tele-Medizin abwickelt. Wieder u.a. mit der Begründung, dass Cannabis so gefährlich sei.

Man kann das Geschäftsmodell von Dr. Ansay sicherlich kritisch sehen und diese ständige Werbung für Medizinalcannabis braucht es mMn auch nicht wirklich - aber hier sieht man doch, welche Interessen tatsächlich im Vordergrund stehen. Um einen Gesundheitsschutz geht es da mEn nicht wirklich.

So heißt es auch im Artikel:

„Die Kammer sei auch antragsbefugt: „Als berufsständische Organisation der ihr angehörenden Apotheken gehört deren Überwachung ebenso wie die Wahrnehmung ihrer wirtschaftlichen Interessen zu den Aufgaben der Klägerin, die durch die hier streitige Verbreitung von medizinischem Cannabis unter erheblicher Missachtung der aus §§ 9 und 10 HWG erfolgenden Beschränkungen betroffen sind.““

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