🥦 LEGALISIERUNG 2024 - Fakten & Diskussion 🥦 (Teil 9)

Falls sich jemand hier dafür interessiert, wer die Evaluation im Herbst durchführt:

„Durchgeführt wird die Evaluation demnach als „Verbundvorhaben“, gefördert vom BMG. Für dieses Verbundhaben hat das BMG das Projekt Ekocan ins Leben gerufen, in dem drei Forschungseinrichtungen zusammen arbeiten: das Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) der Universität Hamburg, das zugleich die federführende Institution ist, das Universitätsklinikum der Universität Düsseldorf und das Institut für Kriminologie der Eberhard Karls Universität Tübingen. Laut BMG übernimmt Dr. Jakob Manthey vom Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung am UKE die Projektleitung.“

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Das klingt für mich nicht schlecht! :slight_smile:
Hier mal ein Interview mit Dr. Manthey vor der Teil-Legalisierung - könnt ihr euch durchlesen, um einen Eindruck von ihm zu bekommen bzw. darüber, wie er zum Thema Cannabis-Legalisierung steht:

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Zu ersterem:
War Cannabis wissenschaftlich gesehen nicht für junge Erwachsene bis 21 besonders schädlich? Oder irre ich mich da? Wo kommt die 25 her?!

Zu zweiterem: ich würde in der Tat von unabhängigen Instituten sprechen. Rekriminalisiert wird hier nüschts, zb nicht das Cannabis an sich und auch nicht der Eigenanbau

Von den Studien, die besagen, dass die Gehirnentwicklung erst mit 25 abgeschlossen sei.

Lauterbach hat hier allerdings schon klar gemacht:

Gerade bei den 18 bis 25jährigen hat man einen etwas erhöhten Konsum, diese von der Teil-Legalisierung auszuschließen, so dass sie sich am Schwarzmarkt versorgen müssen, würde deshalb keinen Sinn machen.

Die CSCs hatten die Auflagen, an Personen bis zum 21. Lebensjahr THC-schwächere Sorten abzugeben. Das ist auch ein Grund, warum einige CSCs erst Ü21 Mitglieder aufnehmen, weil die sich den ganzen Stress mit der Extra Wurst bzw. dem Extra Weed nicht antun wollen.

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Ah, daher hatte ich die falsche Zahl im Kopf. Danke dir :+1:

Interessant finde ich in dem Text auch folgendes:
„Laut KCanG soll das Gesetz insbesondere auf den Kinder- und Jugendschutz, auf den Gesundheitsschutz und auf die cannabisbezogene Kriminalität evaluiert werden. Spätestens bis 1. April 2028 soll ein umfassender Abschlussbericht vorliegen. Bis 1. April 2026 soll unter Beteiligung des Bundeskriminalamtes ein Zwischenbericht vorliegen.“

Die Datierung für den Abschlussbericht würde ja nur Sinn ergeben, wenn man sich bereits einig darüber wäre, dass man das KanG bis dahin noch laufen ließe. Ich würde mich nicht wundern, wenn dam tatsächlich so ist und die CDU nur ein ablenendes Theater spielen darf.

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Ja, hatte hier auch bereits geschrieben, dass die Evaluation im Herbst nicht die einzige ist. :slight_smile:

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Abkenendes Theater? CDU? Is klar :joy: als nächstes behauptest du noch, sie würden ihr Wahlkampfhaltung zur Schuldenbremse ändern :joy:

Suchtrealität in Deutschland – die USA als negatives Vorbild

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Frau Wegge auf AW zur Frage, wie sich Bayerns Blockadehaltung auf die geplante Evaluation auswirkt - sie spricht sogar von „politischer Sabotage“!

"Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre berechtigte Frage zur geplanten Evaluation des Cannabisgesetzes.

Sie haben vollkommen recht: Die Umsetzung des Gesetzes verläuft in einigen Bundesländern – insbesondere in Bayern – bislang schleppend bis blockierend. Dass aktuell weder Clubs genehmigt noch transparente Verfahren zur Beantragung kommuniziert werden, frustriert viele Bürgerinnen und Bürger, die den legalen Weg nutzen möchten. Als bayerische SPD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Rechtsausschusses teile ich diese Kritik ausdrücklich.

Grundsätzlich laufen die Evaluationen zum Cannabisgesetz bereits jetzt, da sie mit dem Gesetz beschlossen wurden. Evaluationen sind immer ergebnisoffen und umfassend. Wenn ein Bundesland wie Bayern sich entschieden hat, die gesetzlichen Regelungen faktisch zu ignorieren oder systematisch zu verzögern, dann ist das ebenfalls Teil der Bewertung. Dass Bayern hier den Konsumierenden die legale Alternative faktisch verwehrt, ist ein Problem – nicht des Gesetzes, sondern seiner politischen Sabotage.

Aus meiner Sicht kann die Evaluation daher sogar eine wichtige Rolle spielen: Wenn sie ehrlich betrieben wird, wird sie die Blockadehaltung mancher Länder sichtbar machen und damit politischen Druck aufbauen, den legalen Weg endlich umzusetzen – so wie es der Bundestag auch demokratisch beschlossen hat.

Mit freundlichen Grüßen,

Carmen Wegge"

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Schaut mal, was in Slowenien gerade passiert:

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WAZ von heute

Was haben Ärzte dagegen, wenn Patienten schnell an Termine kommen?

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Telemedizin

Redakteurin Politik/Wirtschaft

Wer krank ist, möchte nicht lange auf einen Termin beim Arzt warten. Telemedizin soll da helfen.

Essen. Bei der Doc-Morris-Tochter „TeleClinic“ können Patienten schnell mit einem Facharzt sprechen. Dagegen klagen in NRW die Kassenärzte. Was steckt dahinter?

Der Husten ist hartnäckig, der Rücken schmerzt - und der Arzt ist nur wenige Klicks auf dem Handy entfernt: Ohne sich lange ins volle Wartezimmer setzen zu müssen, können gesetzlich Versicherte im Internet inzwischen leicht einen Arzt zu Gesicht bekommen. Über digitale Plattformen werden sie per App an Medizinerinnen und Mediziner vermittelt, die mit Bild und Ton Ferndiagnosen machen, Rezepte oder Krankschreibungen ausstellen können.

Was Patienten als guten Service empfinden dürften, freut längst nicht jeden: Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, die auch niedergelassene Ärzte in Duisburg, Essen oder Mülheim vertritt, hat nach eigenen Angaben Klage gegen einen der größten Akteure in diesem Markt eingereicht, gegen die DocMorris-Tochter Teleclinic.

Kassenärzte gegen Teleklinik: „Risiken für Patientengesundheit“

Die Fachleute in Düsseldorf sprechen von „erheblichen Risiken für die Patientengesundheit“. Sie hinterfragen den Umgang mit erfassten Patientendaten und kritisieren, dass Versicherte bestimmter Kassen bevorzugt würden. Ärger gibt es auch von anderer Seite: Seit April erschweren neue Richtlinien für Videosprechstunden das Geschäftsmodell von Plattformen wie der Teleclinic.

„Digitale Innovationen sollten nicht dazu führen, dass Patienten sich bestimmte Leistungen – etwa Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Rezepte – quasi ‚auf Knopfdruck‘ bestellen können.“ Dr. Frank Bergmann Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein

Der KV-Vorstandsvorsitzende Frank Bergmann weiß um die Vorteile von Angeboten wie Videosprechstunden oder Online-Terminvergaben für Menschen, die etwa keinen Hausarzt haben oder nicht mal eben mit dem Auto in die Praxis fahren können. „Allerdings müssen sie qualitätsgesichert sein“, stellt er klar. Sie sollten nicht dazu führen, dass Patienten sich bestimmte Leistungen quasi „auf Knopfdruck“ bestellen können, sagt Bergmann und nennt beispielhaft Krankschreibungen und Rezepte. Auch die KV bietet Videosprechstunden an, verweist aber auf standardisierte medizinische Ersteinschätzungen.

Telemedizin: Nutzung sinkt, Zielgruppe verfehlt

Bei Videosprechstunden handelt es sich um Angebote, die Fachleute „Telemedizin“ nennen. In Deutschland war die Telemedizin lange ein Ladenhüter, erst in der Pandemie stieg das Interesse. Jede vierte Praxis bot in den Jahren 2020 und 2021 ihren Patienten Videosprechstunden an, davor waren es weniger als vier Prozent.

Seitdem gehen die Nutzerzahlen nicht nur zurück. Untersuchungen zeigen, dass die Zielgruppe verfehlt wird: Nicht die Alten auf dem unterversorgten Land, sondern jüngere Städter nutzen die Chance zum digitalen Arztbesuch.

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GKV sieht „Diskriminierung“ Arzttermine: Studie zeigt bittere Wahrheit für Kassenpatienten

Von Dominik Bath

Kritik an Teleclinic: Keine Weiterbehandlung garantiert

Die Teleclinic ist eine der großen Akteurinnen. Nach eigenen Angaben hat die Plattform, die einst als Münchner Start-up online gegangen ist, inzwischen fast drei Millionen Behandlungen ermöglicht. Das Besondere: Die Plattform ist nur ein Dienstleister. Rund 4000 in Deutschland approbierte, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind bei ihr registriert und zahlen für die Nutzung der Infrastruktur. So können sie neben ihrer Praxis oder zu Randzeiten online Kassenpatienten annehmen, von Berlin oder München aus Krankschreibungen für Beschäftigte oder Schüler in NRW ausstellen.

Und hier setzt die kritischen Stimmen aus der KV Nordrhein ein, die damit auch einige der eigenen Mitglieder angehen dürfte. Die Teleclinic arbeite mit wechselnden, teils standortunabhängigen Ärztinnen und Ärzten zusammen, ohne dass eine Weiterbehandlungsmöglichkeit im Einzelfall gewährleistet sei, moniert die KV. Für die Patientensicherheit sei das aber in vielen Fällen unerlässlich.

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Kritik an Teleclinic: Antibiotika per Knopfdruck?

„Wir sehen das Vorgehen der Teleclinic im Übrigen kritisch, weil in den Auftritten der Eindruck erweckt wird, zum Beispiel Antibiotikum per Knopfdruck verschrieben bekommen zu können“, so ein KV-Sprecher weiter. In Deutschland gelten strenge Regelungen in Bezug auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Entsprechendes gelte für das Ausstellen von Krankschreibungen als Kassenleistung.

Andere Stimmen in der Ärzteschaft sprechen von Rosinenpickerei: Über die Teleclinic ließen sich schnell leichte Fälle behandeln und abrechnen, die schwierigen blieben dann in den Praxen, so der Vorwurf. Das System sei lange finanziell ausgenutzt worden.

Teleclinic verteidigt flexible Patientenwahl: „Wir ergänzen die bestehende Versorgung“

Die Teleclinic weist die Vorwürfe zurück. Ärzte entschieden selbst, welche Patienten sie annähmen, „basierend auf den medizinischen Erfordernissen und ihrer eigenen Verfügbarkeit“, sagt eine Sprecherin. Es gebe keine technische oder organisatorische Priorisierung „einfacher“ Fälle, aber durchaus klare medizinische Grenzen für die Behandlung per Videosprechstunde. Vertragsärzte dürften aus Abrechnungsgründen zudem keine ausschließlich telemedizinischen Behandlungen anbieten.

Die Teleclinic ergänze die bestehende Versorgung, heißt es weiter. Rund 80 Prozent der Nutzer berichteten, dass sie keinen Zugang zur hausärztlichen Versorgung haben. Viele nutzten die Plattform außerhalb regulärer Praxiszeiten, was Notaufnahmen entlaste.

Videochat mit dem Hausarzt: In der Pandemie hat die Telemedizin an Bedeutung zugenommen, danach sank das Interesse vielfach.

Neue Regeln schränken Videosprechstunden für neue Patienten ein

Das Unternehmen übt seinerseits Kritik an neusten Vorgaben, die auf das Bundes-Digitalgesetz zurückgehen. Die Vorgaben, auf die sich der Spitzenverband der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung geeinigt haben, schränken die Videosprechstunde ein, wenn ein Arzt einen Patienten nicht kennt oder lange nicht gesehen hat.

Bislang galt: Praxen dürfen 30 Prozent ihrer Fälle per Videosprechstunde behandeln. Jetzt gilt diese Grenze nur noch für Patienten, die ein Arzt zuvor noch gar nicht oder lange nicht gesehen hat. Das dürfte die Zahl der Videosprechstunden für diese unbekannten Patienten deutlich verringern.

Teleclinic: Gesetzgeber soll neue Vorgaben korrigieren

„Wenn die Selbstverwaltung sich weiterhin gegen eine flächendeckende Nutzung digitaler Gesundheitsangebote sperrt, muss der Gesetzgeber korrigierend eingreifen“, heißt es von der Teleclinic.

Reagiert hat es bereits: Wer in NRW die Plattform als gesetzlich Versicherter nutzen will, wird inzwischen je nach Kasse auf die neuen Regeln aufmerksam gemacht - und auf die Möglichkeit hingewiesen, selbst für die Behandlung zu zahlen. Das Unternehmen betont aber, dass es nach wie vor bundesweit Kassenleistungen anbeite und dazu mit Partnern zusammenarbeite.

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Hier hast nen Foto :rofl:

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Zum Glück steht davor noch reichlich Schnaps und Likör im praktischen Hosen- und Jackentaschenformat - das dürfte Unions-Politiker beruhigen. :grin:

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Das ist das Ergebnis wenn nicht nur einer sondern gleich die ganze Bank an „Vorbildern“ pinkes Sirup in Form von codeinsaft in ihre sprite kippen und noch ein paar kunterbunte jollyrancher fruchtbonbons reinschmeist damit die zuckerwatten - Regenbogen party so richtig nice wird. Mollys und xanis sind in deren Hosen Taschen so sicher zu finden wie die PETS spender zu meiner zeit… Und auch bei cannabis Produkten ist das so, es gibt ja mittlerweile breeder die nicht ein Produkt Foto mit ner Pflanze drinn haben sondern ausschließlich knall bunze bildchen von keksen, Früchten, Tieren isw… :sweat_smile: Dieser typ steht für alles was in unserer Gesellschaft bezüglich der jugend schiefläuft. Und die Tatsache das er trotz andauernder sucht meint das seine mama jetzt „stolz“ auf ihn sei zeigt das der typ anscheinend nicht einen klaren moment mehr hatt sonst wüsste er das eine mutter dessen chunky sohn jetzt auch noch Kohle „ohne ende“ hatt und jetzt auch noch dafür gefeiert wird mehr leidet als sie es je getan hatt… :cry: Wenn einer in dieser Familie es nötig hatt sich weg zu beamen dann ja wohl die arme Mutter. :v:t3:

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Ist der Verkauf von seeds un deutschland nicht verboten? Hab ich was verpasst!? :v:t3:

Die Einführung des KCanG im April 2024. Dort wurde festgelegt, dass Samen nicht als Cannabis gewertet werden, und frei gehandelt werden können.

Es ist nicht erlaubt, aber auch nicht verboten.
Was Juristen aber an Ende daraus machen, sei dahingestellt. Trotz Analogieverbot muss man aber festhalten: es steht nirgends, dass es legal ist wassee oder Kartoffeln zu kaufen

… Das cang… . Hier im Kreis findest du keinen head/growshop der seeds verkauft mit der Aussage verboten…!? Aussage immer die gleiche, dürfen nur vin Händlern aus dem europäischen Ausland verkauft / bezogen werden, und da die alle samt ja wissen müssten wovon sie sprechen dachte/denke ich das es auch so stimmt :v:t3:

Mieser Kreis würde ich mal sagen :rofl:, bei uns hat jeder Growshop Samen, Kioske, Tankstellen teilweise (aber meist nur Sorte "Holy Hemp "

@Metal achso, die Holy Hemp Dinger meinst, die hab ich auch schon teilweise gesehen :victory_hand:

Letztlich steht’s recht unzweideutig drin:

(1) besagt, dass der Umgang mit Samen erlaubt ist, sofern nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt. Umgang beinhaltet per Definition auch den Handel damit.

(2) besagt, dass die Einfuhr nur aus Mitgliedsstaaten der EU erlaubt ist. Das berührt den inländischen Handel allerdings nicht, weil das ja keine Einfuhr ist – und nur auf die Einfuhr bezieht sich dieser Absatz.

Disclaimer: IANAL, und dies ist keine Rechtsberatung.