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Was haben Ärzte dagegen, wenn Patienten schnell an Termine kommen?
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Telemedizin
Redakteurin Politik/Wirtschaft
Wer krank ist, möchte nicht lange auf einen Termin beim Arzt warten. Telemedizin soll da helfen.
Essen. Bei der Doc-Morris-Tochter „TeleClinic“ können Patienten schnell mit einem Facharzt sprechen. Dagegen klagen in NRW die Kassenärzte. Was steckt dahinter?
Der Husten ist hartnäckig, der Rücken schmerzt - und der Arzt ist nur wenige Klicks auf dem Handy entfernt: Ohne sich lange ins volle Wartezimmer setzen zu müssen, können gesetzlich Versicherte im Internet inzwischen leicht einen Arzt zu Gesicht bekommen. Über digitale Plattformen werden sie per App an Medizinerinnen und Mediziner vermittelt, die mit Bild und Ton Ferndiagnosen machen, Rezepte oder Krankschreibungen ausstellen können.
Was Patienten als guten Service empfinden dürften, freut längst nicht jeden: Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, die auch niedergelassene Ärzte in Duisburg, Essen oder Mülheim vertritt, hat nach eigenen Angaben Klage gegen einen der größten Akteure in diesem Markt eingereicht, gegen die DocMorris-Tochter Teleclinic.
Kassenärzte gegen Teleklinik: „Risiken für Patientengesundheit“
Die Fachleute in Düsseldorf sprechen von „erheblichen Risiken für die Patientengesundheit“. Sie hinterfragen den Umgang mit erfassten Patientendaten und kritisieren, dass Versicherte bestimmter Kassen bevorzugt würden. Ärger gibt es auch von anderer Seite: Seit April erschweren neue Richtlinien für Videosprechstunden das Geschäftsmodell von Plattformen wie der Teleclinic.
„Digitale Innovationen sollten nicht dazu führen, dass Patienten sich bestimmte Leistungen – etwa Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Rezepte – quasi ‚auf Knopfdruck‘ bestellen können.“ Dr. Frank Bergmann Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein
Der KV-Vorstandsvorsitzende Frank Bergmann weiß um die Vorteile von Angeboten wie Videosprechstunden oder Online-Terminvergaben für Menschen, die etwa keinen Hausarzt haben oder nicht mal eben mit dem Auto in die Praxis fahren können. „Allerdings müssen sie qualitätsgesichert sein“, stellt er klar. Sie sollten nicht dazu führen, dass Patienten sich bestimmte Leistungen quasi „auf Knopfdruck“ bestellen können, sagt Bergmann und nennt beispielhaft Krankschreibungen und Rezepte. Auch die KV bietet Videosprechstunden an, verweist aber auf standardisierte medizinische Ersteinschätzungen.
Telemedizin: Nutzung sinkt, Zielgruppe verfehlt
Bei Videosprechstunden handelt es sich um Angebote, die Fachleute „Telemedizin“ nennen. In Deutschland war die Telemedizin lange ein Ladenhüter, erst in der Pandemie stieg das Interesse. Jede vierte Praxis bot in den Jahren 2020 und 2021 ihren Patienten Videosprechstunden an, davor waren es weniger als vier Prozent.
Seitdem gehen die Nutzerzahlen nicht nur zurück. Untersuchungen zeigen, dass die Zielgruppe verfehlt wird: Nicht die Alten auf dem unterversorgten Land, sondern jüngere Städter nutzen die Chance zum digitalen Arztbesuch.
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Von Dominik Bath
Kritik an Teleclinic: Keine Weiterbehandlung garantiert
Die Teleclinic ist eine der großen Akteurinnen. Nach eigenen Angaben hat die Plattform, die einst als Münchner Start-up online gegangen ist, inzwischen fast drei Millionen Behandlungen ermöglicht. Das Besondere: Die Plattform ist nur ein Dienstleister. Rund 4000 in Deutschland approbierte, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind bei ihr registriert und zahlen für die Nutzung der Infrastruktur. So können sie neben ihrer Praxis oder zu Randzeiten online Kassenpatienten annehmen, von Berlin oder München aus Krankschreibungen für Beschäftigte oder Schüler in NRW ausstellen.
Und hier setzt die kritischen Stimmen aus der KV Nordrhein ein, die damit auch einige der eigenen Mitglieder angehen dürfte. Die Teleclinic arbeite mit wechselnden, teils standortunabhängigen Ärztinnen und Ärzten zusammen, ohne dass eine Weiterbehandlungsmöglichkeit im Einzelfall gewährleistet sei, moniert die KV. Für die Patientensicherheit sei das aber in vielen Fällen unerlässlich.
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Kritik an Teleclinic: Antibiotika per Knopfdruck?
„Wir sehen das Vorgehen der Teleclinic im Übrigen kritisch, weil in den Auftritten der Eindruck erweckt wird, zum Beispiel Antibiotikum per Knopfdruck verschrieben bekommen zu können“, so ein KV-Sprecher weiter. In Deutschland gelten strenge Regelungen in Bezug auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Entsprechendes gelte für das Ausstellen von Krankschreibungen als Kassenleistung.
Andere Stimmen in der Ärzteschaft sprechen von Rosinenpickerei: Über die Teleclinic ließen sich schnell leichte Fälle behandeln und abrechnen, die schwierigen blieben dann in den Praxen, so der Vorwurf. Das System sei lange finanziell ausgenutzt worden.
Teleclinic verteidigt flexible Patientenwahl: „Wir ergänzen die bestehende Versorgung“
Die Teleclinic weist die Vorwürfe zurück. Ärzte entschieden selbst, welche Patienten sie annähmen, „basierend auf den medizinischen Erfordernissen und ihrer eigenen Verfügbarkeit“, sagt eine Sprecherin. Es gebe keine technische oder organisatorische Priorisierung „einfacher“ Fälle, aber durchaus klare medizinische Grenzen für die Behandlung per Videosprechstunde. Vertragsärzte dürften aus Abrechnungsgründen zudem keine ausschließlich telemedizinischen Behandlungen anbieten.
Die Teleclinic ergänze die bestehende Versorgung, heißt es weiter. Rund 80 Prozent der Nutzer berichteten, dass sie keinen Zugang zur hausärztlichen Versorgung haben. Viele nutzten die Plattform außerhalb regulärer Praxiszeiten, was Notaufnahmen entlaste.
Videochat mit dem Hausarzt: In der Pandemie hat die Telemedizin an Bedeutung zugenommen, danach sank das Interesse vielfach.
Neue Regeln schränken Videosprechstunden für neue Patienten ein
Das Unternehmen übt seinerseits Kritik an neusten Vorgaben, die auf das Bundes-Digitalgesetz zurückgehen. Die Vorgaben, auf die sich der Spitzenverband der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung geeinigt haben, schränken die Videosprechstunde ein, wenn ein Arzt einen Patienten nicht kennt oder lange nicht gesehen hat.
Bislang galt: Praxen dürfen 30 Prozent ihrer Fälle per Videosprechstunde behandeln. Jetzt gilt diese Grenze nur noch für Patienten, die ein Arzt zuvor noch gar nicht oder lange nicht gesehen hat. Das dürfte die Zahl der Videosprechstunden für diese unbekannten Patienten deutlich verringern.
Teleclinic: Gesetzgeber soll neue Vorgaben korrigieren
„Wenn die Selbstverwaltung sich weiterhin gegen eine flächendeckende Nutzung digitaler Gesundheitsangebote sperrt, muss der Gesetzgeber korrigierend eingreifen“, heißt es von der Teleclinic.
Reagiert hat es bereits: Wer in NRW die Plattform als gesetzlich Versicherter nutzen will, wird inzwischen je nach Kasse auf die neuen Regeln aufmerksam gemacht - und auf die Möglichkeit hingewiesen, selbst für die Behandlung zu zahlen. Das Unternehmen betont aber, dass es nach wie vor bundesweit Kassenleistungen anbeite und dazu mit Partnern zusammenarbeite.