Exakt so sehe ich das auch.Erlaubt.
Und im Getzestext steht glasklar Jungpflanze!!
Und dann kann ich alle Fragen erneut stellen.
Ab wann ist eine Jungpflanze eine Jungpflanze?
Wie lange kann eine Jungpflanze ohne einzupflanzen überleben?
Exakt so sehe ich das auch.Erlaubt.
Und im Getzestext steht glasklar Jungpflanze!!
Und dann kann ich alle Fragen erneut stellen.
Ab wann ist eine Jungpflanze eine Jungpflanze?
Wie lange kann eine Jungpflanze ohne einzupflanzen überleben?
Glaube mimo geht nicht in die falsche Richtung, er möchte nur dich und andere davor warnen, dass man selbst eine Pflanze als Steckling definiert, es vor GEricht aber anders aussehen könnte und dann tut es sehr schnell sehr weh
Das Gesetz hatte ich dir verlinkt.
Das war vom KCanG §1 Abs. 6 - die Begriffsbestimmung, was ein Steckling ist.
Deshalb muss der Satz nicht „weiter gehen“.
wo es weiter geht über Punkt 7…Vermehrungsmaterial wo wir wieder bei Punkt 6 landen Stecklinge…
Und Vermehrungsmaterial ist verboten?
Wenn nicht sind Stecklinge auch nicht verboten und auch keine Jungpflanzen.
Wo ich wieder bei der gleichen Frage bin,ab wann ist eine Jungpflanze eine Jungpflanze und wie kann eine Jungpflanze entstehen ohne einzupflanzen?
Ich verstehe, dass du dir hier eine konkrete Antwort wünschst, aber wirst du nicht erhalten können. Wir hier im Forum wissen gewiss nicht mehr als die Anwälte und Richter am Gericht.
Ab und bis wann ein Steckling / eine Jungpflanze ein Steckling / eine Jungpflanze ist, wird man erst wissen, nachdem GruWi oder ein anderer Anwalt eine Klage bis in die letzte Instanz getrieben hat. Aktuell gibt es nur einige Fälle, in denen der Besitzer mehrerer Stecklingen / Jungpflanzen zunächst diese abgenommen wurden und die Klage gegen die Besitzer im Nachhinein fallen gelassen wurden. Andere Fälle sind noch in der Mache. Klare Entscheidungen für die Allgemeinheit gibt es nicht.
Uneingepflanzte Pflanzen(teile): Einige Stunden auf jeden Fall. Für den Transport kann es helfen, die Wurzeln / die Schnittstelle zwischendurch anzufeuchten. Ist ansonsten von vielen Faktoren wie der Genetik, exakten Alter (da kann ± ein Tag schon ein Unterschied machen) usw. abhängig. 12 STunden würde ich denen aber pauschal geben.
Nö,
Ich stelle sie einfach mal in den Raum.
Die eigentliche Antwort will ich nicht da ich doch kein Opfer bin von diesen ganzen Juristenverarsche.
.
Nein, und das weißt du auch. ![]()
Wobei ich persönlich hier auch nicht der Meinung bin, dass es komplett unproblematisch ist, wenn man 100e Samen bestellt oder hortet.
Da könnte durchaus ein Staatsanwalt auf die Idee kommen, einem unerlaubten Anbau (mehr als 3 Pflanzen) oder ggf. sogar Handeltreiben zu unterstellen (das nachzuweisen steht natürlich auf einem anderen Blatt).
Deshalb gibt es solche Werke wie das von Patzak.
Der eben den Begriff „Setzling“ ins Spiel bringt - welcher gleichzeitig kein Steckling mehr ist.
Ahso, du willst also keine Aussage, sondern darüber diskutieren, richtig? Dann merk das bitte so an ![]()
In meiner Welt könnte im Fall von Cannabis zukünftig eine Rechtssprechung wie folgt aussehen:
Jungpflanzen gelten als Jungpflanzen, solange die fotoprotokollierte Keimung (Keimblatt erreicht die Erdoberfläche) nicht länger als 14 Tage her ist ODER die Wuchshöhe 10 / 12 / 15 / 20cm nicht erreicht.
Alternativ:
Jungpflanzen gelten als Jungpflanzen im Sinne des CanG, solange die Pflanze höchstens zwei fünffingerige Blätterpaare ausgebildet hat.
Und wieder wird der Fokus nur auf „Jungpflanzen“ gelegt und der ganze Nebensatz außer Acht gelassen.
die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen
Wenn du eine Pflanze in einem 0,75 Liter Topf hast, ist doch diese „Anzucht“ bereits geschehen, oder nicht?
Bei einem kleinen Eazy Plug (nicht die fetten Pyramiden) oder Jiffy sehe ich hingegen kein Problem, weil man daraus vermutlich nichtmal einen Bud am Stiel züchten kann, dh. man kann glaubhaft versichern, dass diese Dinger (obwohl Torf/Erde und Wurzeln) noch zur Anzucht verwendet werden sollen.
Wenn man das so eng fasst oder an einen Jiffy bindet, würde es der gängigen Praxis bei Autos widersprechen, die man direkt im Endtopf einpflanzt.
Ich gebe dir den Punkt der Glaubhaftmachung, kritisiere im Fall einer gesetzlichen Übernahme aber die implizierte Pflicht, dass Jungpflanzen in einem Jiffy sein müssten.
Bin da ja voll bei dir.
Eben das geht nicht.
Es kann eben keine 2 oder 3 oder 4 verschiedene Meinungen geben ansonsten zweifle ich an den gesunden Menschenverstand dieser Juristen und ob es ihnen zu hoch ist,ob sie ihre eigenen erstellten (Gesetzestexte) selbst nicht richtig verstehen und interpretieren können,da es anscheinend an…keine Ahnung fehlt.
Ich weiss es nicht-würd dafür bezahlen mich mit diesen Ausarbeitern,diesen fleissigen Supermenschen mal sprechen zu dürfen wieviel Gehirnschmalz da wirklich zwischen den Ohren sitzt.
Da sie sich aber scheinbar selber gegensprechen stimmt doch eindeitig was am System nicht und dann sollte man das vielleicht mal hinterfragen.
IQ Test anfangen z.b. und wer nicht in der Lage ist das CanG zu lesen und Punkt 6 und 7 hätte schonmal keine Chance an einen Gericht.
Ne Art Test dann.
Den Gesetzgeber interessiert es null, was „gängige Praxis“ ist, daher sehe ich auch das Aufhängen der ganzen Pflanzen zum Trocknen sehr kritisch, weil du da in den meisten Fällen bereits über die erlaubten 50 g kommst.
Ich habe meine Autos übrigens auch in Eazy Plugs keimen lassen und würde es auch nicht anders machen wollen.
Das war doch nur ein Beispiel und kein Vorschlag zu einer Gesetzesänderung.
Du kannst auch einen Trieb abschneiden, ein feuchtes Taschentuch unten rumwickeln, den mitnehmen und dann einpflanzen.
Einfach mal ein Beispiel:
Ich möchte 3 Pflanzen großziehen, bin mir aber nicht sicher, ob die Samen noch gut sind, daher nehme ich mir vor, es einfach mal mit 6 Samen zu versuchen.
A: Ich stopfe 6 Samen in 6 Eazy Plugs und warte mal ab, was passiert
B: Ich stopfe 6 Samen in 6 11 Liter Töpfe und warte mal ab, was passiert.
Nehmen wir mal an, in beiden Fällen keimen 5 Samen.
Aus irgendeinem Grund bekommt man Besuch von der Polizei, bevor man die 2 überschüssigen „Jungpflanzen“ entsorgt hat.
Was glaubst du, in welchem Fall man eher ein Problem bekommt?
A oder B?
Das sollte weder A und B sein so lange es eine Jungpflanze ist.
Denn das ist Vermehrungsmaterial,sprich erlaubt.
Was noch keine Fruchtkörper besitzt ist jung.
Egal wie alt,wie hoch,wie dick,wat ever.
Jung: bezieht sich auf die Entwicklung,nicht des Alters.
Das darfst du gerne so sehen.
Aber ich werde hier keine Absolution erteilen und kann dir versichern, dass es auch Polizisten geben wird, die dir die 5 großen Töpfe mitnehmen würden und Staatsanwälte, die dir unterstellen, dass du 5 Pflanzen statt der erlaubten 3 anbauen wolltest.
Und die werden dann den Patzak auf den Tisch legen und dir erklären, dass das keine Stecklinge mehr sind, sondern Setzlinge.
Falsch,das ist Gesetz!!!
Wie gesagt, den Punkt mit der Glaubhaftmachung gebe ich dir zu 100%. Mir ging es aber um eine mögliche, wirklich allgemeingültige Definition für die Zukunft. Mit vorgegebem Alter, Blätterpaaren oder cm Wuchshöhe, bräuchte man keine Glaubhaftmachung mehr.
Das Beispiel der Trocknung geht einerseits an der Fragestellung von Genpool vorbei, andererseits widerspricht es deinem Einwand der gängigen Praxis. Darüber können wir uns unterhalten, sobald wir ersteres Thema besprochen haben.
Brauch keien Absolution,wir haben doch ein Gesetz?
Punkt 6 und 7 sind zweifelsfrei.
Vermehrungsmaterial ist nicht verboten!!!
Was korupte Polizisten machen und Richter interssiert mich einen feuchten nebenbei,mir geht es pur ums Gesetz.
Das war ein Beispiel, um zu verdeutlichen, dass der Gesetzgeber nicht darüber nachdenkt, was „gängige Praxis“ ist, weil das zuvor dein Einwand war.
Das wurde doch schon häufig im Forum so gerechtfertigt nach dem Motto „das kann doch gar nicht illegal sein, wie soll ich denn sonst die Ernte trocknen?“
Im ersten Gesetzesentwurf war sogar die Rede, dass man nur 25 g ernten dürfe - und nichtmal explizit „nach dem Trocknen“. Nur um dir mal diesen Irrsinn zu verdeutlichen. ![]()
Ja, haben wir.
Und Gesetze werden eben angewendet.
Es ist aber nicht immer alles bis ins kleinste Detail ausformuliert.
Das würde dich spätestens dann interessieren, wenn es zu deinem Nachteil ist.
Was glaubst du, wie viele unrechtmäßige Hausdurchsuchungen es gibt?
Schau dir mal ein paar Streams von Grubwinkler an, der kann da Geschichten erzählen…
Ich bin bei dem Stecklings-Thema wieder raus.
Das wurde schon so oft im Forum diskutiert und solange es keine neueren Definitionen/Änderungen gibt, drehen wir uns hier im Kreis.
Verändert nix daran das Vermehrungsmaterial nicht verboten ist,Stecklinge als Jungpflanzen zählen und damit erlaubt.
Und dann können sie mit ihrer korupten Art und Weise alles beschlagnahmen und mitgehen lassen nd die Menschen den Rest ihres Lebns ins Gefängsniss stecken um ihren Fetich auszuleben,alles egal.
Vor 80 Jahren haben deren Opas ganz andere Dinge veranstaltet.
Eine JUNGPFLANZE!!! ist darum jung!!! weil sie kein Blütenmaterial trägt.
Punkt.
Scheiss egal wie alt sie ist,wie hoch sie ist.
Solange diese Jungpflanzen keine „Setzlinge“ sind, kein Problem.
![]()