Erst ist es ein Setzling-dann eine Jungpflanze.
Glaub das war beim IQ Test Frage 2 aber soweit kamen dann die meissten nicht.
Erst ist es ein Setzling-dann eine Jungpflanze.
Glaub das war beim IQ Test Frage 2 aber soweit kamen dann die meissten nicht.
Ein Setzling ist aber laut Patzak kein Steckling mehr, damit wäre dann die Jungpflanze auch kein Steckling mehr. ![]()
Na-ja

Nur weil irgendwelche möchte-gern Experten den Gericht vorsagen wollen wie Biologie funktioniert ist das noch lange keine Tatsache.
In der Natur ist klar definiert was Steckling oder Sämling ist. Da hilft nur als betroffener nen guten Anwalt zu haben.
Die einen wollen es nur maximal repressiv auslegen und die anderen möglichst locker definieren. Die richtige Phase in der ein Steckling ein Steckling ist dauert jetzt auch nicht so sehr lange je nach Beleuchtung.
Auslegungssache eben so lange die sich nicht die Tatsache eingestehen. In Deutschland wird ja gern wirklich jedes Wort auf die Goldwaage gelegt und für wörtlich genommen ![]()
Sämling:
Nach dem Keimen bildet die Jungpflanze zwei Blätter und ist in der Lage Photosnthese zu bilden. Dies ist das Merkmal eines Sämlings - und vorher Keimling.
Steckling:
Der Begriff „Steckling“ hat nichts mit den Wachstumsphasen einer Pflanze zu tun. Es ist nur die Art der Vermehrung.
Das sind die biologischen Definitionen die eigentlich jeder Gutachter vortragen sollte. Ich glaube davon könnte man 16.856 besitzen … Sprossensalat … z.B. … ![]()
Laut der Deutschen Sprache ist eine Jungpflanze jeder Lebendsbereich von ab Keimung oder Schnitt bis zu den ersten tragenden Blüteständen und wenn da halt gewisse Leute dieser Sprache eben nicht mächtig sind,die deutschen Wörter nicht versteht vom Inhalt sollte sich vielleicht erstmal was Deutschunterricht nehmen.
Ein Setzling ist nichts anderes wie ein Sämling der gerade entkeimt wurde und dazu dient er egal wie eingepflanzt.
Laut deutschen Lexikon.
Des weiteren:
Niemals wird sich der Steckling von einer Cannabispflazne unterscheiden da jeder Steckling,Sämling oder Setzling eine Cannabispflanze ist.Jede.
Selbst Kindergartneniveau dúrfte das verstehen.
Da man ja nachweisbar nun nichtmal der deutschen Sprache mächtig ist und versteht,weder deren Worte noch deren Inhalte bezweifle ich deren gesunden Menschenverstand.
Es heisst übrigends Konsumcannabisgesetz.
Da steckt doch tatsächlich das Wort Cannabis drinne,wär hätte das gedacht und wem ist das schon mal aufgefallen??
Keine Sonnenblumen,keine Tulpen oder Gurken,doch tatsächlich Cannabis.
Schon fast völlig unerwartet sollte man doch tatsächlich denken es geht um Cannabispflanzen die nunmal als Cannabisstecklinge oder Cannabissetzlinge oder Cannabissämlinge anfangen und bis zu ihren ersten Blütestand eine Cannabisjungpflanze sind.
Und egal wie,sie sind alle eingepflanzt.
Wer das also definiert weiss komplett nicht wovon er spricht und gehört ausser Funktion gesetzt den Rest seine Lebens.
Das von dir Zitierte ist ja nicht von mir, sondern von Patzak - dessen Werk nunmal bei Staatsanwälten und Richtern, die sich mit dem CanG (und auch dem BtMG) herumschlagen, einen hohen Status hat.
Grundsätzlich wird man sich bei allem, das nicht bis ins kleinste Detail ausformuliert wurde, fragen, was der Gesetzgeber denn gewollt hat.
Ist dir bekannt, dass in einem früheren Gesetzesentwurf vom KCanG noch die Rede davon war, dass man bis zu 3 „blühende“ Pflanzen besitzen darf?
Das „3 blühende Pflanzen“ wurde später durch „3 lebende Pflanzen“ ersetzt.
Warum?
Weil im Net nach Bekanntwerden des Gesetzesentwurfs viele gefeiert hatten nach dem Motto „Super, dann kann ich ja 20 verschiedene Mutterpflanzen halten - und noch weitere 30 im Vegizelt“.
Genau DAS wollte der Gesetzgeber mit dieser Änderung vermeiden - sonst hätten sie es bei den „bis zu 3 blühenden Pflanzen“ belassen können.
Von wegen
.
PS: Ich habe das Gesetz nicht gemacht und finde das auch doof. Wäre besser, wenn man das so handhaben würde wie beim Tabakkleinpflanzer. ![]()
Ich muss dich ja leider zittieren.Geht doch nicht um dich.
Schon klar, wollte es nur nochmal anmerken, dass das nicht auf meinem Mist gewachsen ist. ![]()
Leude, anstatt dass wir uns hier in Details einzelner Personen verlieren, beschreibt doch gern mal, wie ihr…
Und mit dieser Frage / Forderung meine ich wirklich, wie das ganze irgendwann ausgeht. Wie falsch wir die Einpflanzungsdebatte halten, wissen wir, wie man es jetzt handhaben sollte, um auf Nummer sicher zu gehen, ist hier auch nicht die Frage. Wie wird es ausgehen? Zu welchem Ergebnis könnten die obersten Gerichte in 1-2 Jahren kommen? Darum geht es hier.
Ja,aber das bleibt auch das gleiche,Rest ist Vermehrungsmaterial was keine Blütenstände besitzt.
Laut Gesetz steht dem nix im Wege,alles Vermehrungsmaterial da nichts davon Blütenstände hatt,sofern das dann auch zutrifft in dem entsprechenden Fall.
Im übrigen habe ich hier ein Gewerbeantrag vor mir liegen b.z.w. eine offizielle Gewerbeordnung nach Paragraph 14 und 55C die von einer Stadt abgezeichnet wurde mit Stempel und alles und das verkaufen von Samen,Sämlingen,Stecklingen erlaubt und es auch kein Richter gibt der da was dagegen hatt,oder Staatsanwalt oder Polizist.
komich wa
Sollen die sich in die Haare bekommen gegenseitig und das ausfechten.
Fakt ist es bleibt Vermehrungsmaterial!!!.
Inklusive Mutterpflanzen.
Der Begriff „Jungpflanzen“ steht halt nur nicht isoliert im KCanG, sondern mit dem Zusatz:
Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen;
Ich weiß, ich habe es schon mehrmals geschrieben.
Aber vielleicht liest es doch irgendwann mal jemand. ![]()
Wird eine 50 cm hohe Cannabispflanze in der 6. Vegiwoche noch „zur Anzucht verwendet“?
Das ist meine Überlegung.
Am Ende macht sowieso jeder, was er will.
Und ich möchte darauf hinweisen, dass es in der realen Welt Beschlagnahmungen gibt von „Stecklingen“ (verschiedenster Größe). Den Ärger hat man dann immer.
Wer also komplett auf der sicheren Seite bleiben möchte, der beherzigt vielleicht das, was ich geschrieben habe.
Aber wie gesagt, muss jeder selbst wissen.
Mimo, ich schließe diesen Zusatz nicht aus. Nimm ihn auch bitte in deine Überlegungen & Vorschläge mit rein. Wenn du daraus alle Pflanzen, auch 50cm hohe Mutterpflanzen ableitest und / oder denkst, dass auch diese letztlich nicht zur 3-Pflanzen-Grenze zählen, dann schreib das gerne.
Wie gesagt: würde mich sehr freuen, wenn man nicht hier auf einzelne Dinge hinweist und auf die gegenwärtigen Unklarheiten verweist, mich würden konkrete Vorschläge freuen.
Das Gegenteil meine ich und habe ich schon gefühlt fünfunddrölfzig Mal geschrieben.
Den Polizeibeamten wird das idR ziemlich egal sein, dass irgendein Grower was von „Jungpflanzen“ erzählt.
Wenn der eine 50 cm hohe Pflanze in der 6. Vegiwoche sieht, dann ist das für ihn eine Cannabispflanze und kein Steckling.
Ich weiß auch wirklich nicht, warum das so schwer nachvollziehbar ist.
Bei wirklich kleinen Pflänzchen mit ein, zwei Blattpaaren in einem Mini-Topf kann man sich ja noch drüber streiten und das mag auch als „Steckling“ durchgehen. Die bereits erwähnten Eazy Plugs und Jiffeys sowieso.
Alles andere ist mEn nicht safe, wenn man davon mehr als 3 hat.
Klarer kann ich es leider nicht mehr formulieren.
Auf solche „einzelnen Dinge“ wie z.B. die Interpretation von Patzak muss ich aber hinweisen, weil das etwas ist, das vor Gericht Gewicht hat. Auch wenn das dir nicht gefällt, es ist halt so. Selbst der Herr Grubwinkler hat das irgendwann schon mal erwähnt und der betreut 1000e solcher Fälle und weiß es sicherlich noch besser als ich.
Vorschläge, wie man „Stecklinge“ besser definieren und trennscharf von dem abgrenzen könnte, was „zwischen“ „Steckling“ und „blühende Cannabispflanze“ sein müsste, kannst du gerne formulieren - nur habe ich den Eindruck, dass hier manche glauben, dass es gar nichts anderes gibt als „Steckling“ und „blühende Cannabispflanze“.
Und bei der Voraussetzung erübrigt sich eine solche Diskussion dann sowieso.
Da ich hier eine Diskussion ansprechen wollte, die die Zukunft betrifft, bitte ich gern alle User, die nicht mimo heißen, sich gern an dieser zu beteiligen.
Was denkt ihr, wie wird in naher oder ferner Zukunft dieser Gesetzesteil definiert? Wird es Einschränkungen in Höhe, Alter usw geben? Werden Mutterpflanzen nicht zu den drei Pflanzen zählen, solange sie keine Blütenstände haben ggf. mit Selbstauskunft? Erwischt es uns knallhart und Gerichte definieren Stecklinge & Jungpflanzen zu Setzlinge um? Habt ihr ganz andere Vorschläge? Habt ihr eine Wunschvorstellung x, befürchtet aber Umsetzung y?
Teilt eure Gedanken gern mit der Community ![]()
ich hab mich vor der Wahl mit ausreichend Seeds für 2-3 Jahre eingedeckt. Werde, so bald Klarheit herrscht, in welche Richtung es geht dann ggf. noch mehr bestellen (falls ein Gesetz absehbar ist, was Seeds wieder verbieten soll). Und anschließend growe ich weiter in meiner 60x60 Box und gut ist.
Ich kenne die Bunkerei aus der Dampferbubble (Nik-Shots usw) aber das Samen bunkern erschließt sich mir nicht.
Der Erwerb war selbsr vor der „Teil-Entkriminalsierung“ problemlos. Die Apotheken-Bezieher kann ich ja noch verstehen sich mit 10g einzudecken für 6-8 Monate. Aber Samen? Die bekommt man überall im Netz und aus dem Ausland
Andererseits wenn es ein Gefühl der Sicherheit gibt warum auch nicht.
Die Berichterstattung plätschert vor sich hin.
Es würde aber grundsätzlich zur Politik in Deutschland passen, dass man ein Ding anlaufen lässt um es dann zu beenden wenn es ein Erfolgsmodell werden könnte. Solange sich die Art der Politik im Land nicht ändert, so lange wird sich das Land nicht ändern.
Ganz kurz: Hab mal The Machine damit gefüttert.
ChatGPT:
Gemäß dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) werden Stecklinge als „Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen“ definiert, die „zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen“ (§ 1 Nr. 6 KCanG). Diese Definition umfasst sowohl unbewurzelte Sprossteile als auch bereits bewurzelte Jungpflanzen, solange sie keine Blüten- oder Fruchtstände aufweisen
Die Auslegungshilfe von Patzak/Fabricius/Patzak widerspricht in gewisser Weise dem Gesetzestext oder interpretiert ihn sehr eng. Sie besagt, dass ein Steckling in dem Moment, in dem er eingepflanzt wird, zum Setzling wird und damit als Cannabispflanze im Sinne des § 1 Nr. 8 KCanG gilt.
Einpflanzen ist nicht gleich Bewurzeln
Kein klarer Übergang im Gesetzestext
Praktische Umsetzung
Die gesetzliche Definition von Stecklingen macht keinen Unterschied zwischen eingepflanzt oder nicht. Die enge Interpretation der Auslegungshilfe könnte rechtlich angreifbar sein, da sie über den Gesetzestext hinausgeht. Praktisch gesehen bleibt entscheidend, dass ein Steckling keine Blüten oder Fruchtstände hat – unabhängig davon, ob er sich in Erde befindet oder nicht.