🥦 LEGALISIERUNG 2024 - Fakten & Diskussion 🥦 (Teil 9)

Obacht, es kann eine akute Cannabisvergiftung drohen.

Hoffentlich fallen dem Klabauterbach nicht seine Nazi-Tweets über den Friedrich vor die Füsse.

Nur vom Anschauen nicht.

Aber mit erhöhtem Blutdruck ist hier und da schon zu rechnen.
Der Herr Thomasius ist auch dabei. :grin:

Auf der Marry Jane waren die Stecklinge aber auch eher gross.
Hat sich da eigentlich schon was im Sinne von Definition und Abgrenzung verändert ?

Für uns wäre es ein Gewinn, wenn der Beleuchtungszyklus irgendwie in dem Gesetz zu Anwendung kommt und erst 12/12 Pflanzen begrenzt werden.

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Auf unendlich viele Automatics die 18/6 und mehr laufen!

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Die müsste man dann ausnehmen.

Da hat sich nichts geändert.

„Stecklinge“ werden nach wie vor immer wieder beschlagnahmt.

Und Staatsanwaltschaften und Richter halten sich dann gerne an diese Definition:

„Stecklinge werden mit dem Einpflanzen zum Setzling (BT-Drs. 20/8704, 89) und unterfallen dann dem Cannabisbegriff des § 1 Nr. 8 KCanG. Stecklinge unterscheiden sich also von Cannabispflanzen iSd § 1 Nr. 8 KCanG dadurch, dass sie noch nicht eingepflanzt sind.“
(Patzak/Fabricius/Patzak, 11. Aufl. 2024, KCanG § 1 Rn. 8)"

Meine persönliche Einschätzung hat sich auch nicht geändert:

Steckling im kleinen Eazy Plug oder Jiffy → noch safe
Steckling im kleinen 0,75 L Topf mit Erde → nicht mehr safe

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Wie sieht ein Steckling aus der noch nicht eingepflanzt ist?
Ab wann ist ein Steckling ein Steckling?
Wie lang kann ein Steckling leben der noch nicht eingepflanzt ist?

Und wieso beschlagnahmt man Stecklinge nach einen Gesetz das ja genau definiert das er erst ab Setzling als Cannabispflanze zählt,das Gesetz verbietet doch das beschlagnahmen,wie kann sich ein Richter darauf beruhen?? Widerspruch in sich selbst.

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Das von mir zitierte ist kein Gesetzestext, sondern sozusagen ein Kommentar zum Gesetz aus diesem Werk.
Das wird gerne von Staatsanwälten und Richtern herangezogen zur Einschätzung und Beurteilung.

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Stell die Fragen trotzdem in den Raum,darf man ja oder.^

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Natürlich darfst du.
Aber das Wort „Setzling“ taucht im Gesetzestext gar nicht auf, wenn ich mich recht erinnere.

Insofern stimmt deine Annahme nicht:

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Also ist das hier kein Gesetzestext? b.z.w. das alte?

Nein, das ist der Kommentar von Patzak, der aber Gewicht vor Gericht hat.

Im Gesetz selbst steht nur:

Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen;

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Im Sinne dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ist oder sind Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen: ???

verboten? oder nicht verboten?

Der Satz muss ja noch weiter gehen anders ergibt das ja kein Sinn hier.

Nicht verboten. Nur was Gerichte als Steckling ansehen und was nicht, gibt es noch extreme Unklarheit.

Die Diskussion hatten wir schon öfters.

Ich weiß, dass viele darauf beharren, dass alles ein Steckling ist, das noch keine Blüten hat, z.B. auch die Pflanze in der 6. Vegiwoche oder die 1 Meter hohe Mutti-Pflanze… das wird aber in der Praxis so nicht funktionieren, schätze ich.

Ansonsten kann ich mich nur wiederholen:

will wissen wie man das Gesetz liesst und weiter denkt,kenn deine Artikel alle

Also,kann man sich hier einigen? Nicht verboten.Oder?

Ich bin weder Botaniker, noch Jurist.
Abgesehen davon wäre Rechtsberatung sowieso im Forum nicht erlaubt.

Kann dir nur meine persönliche Einschätzung aufgrund der Gesamtschau der ganzen „Stecklings“-Fälle, die ich so mitbekommen habe, geben.

Sobald du mehr als 3 Pflanzen in 0,75 Liter Töpfen (oder größer) hast, lebst du mit dem Risiko, dass man die mitnimmt und du Ärger bekommst.

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Und wieder gehst du in die falsche Richtung.

Wieder von vorn,also?

Wir einigen uns alle auf: nicht verboten?
Will eigentlich weiter machen mit dem Begriff Jungpflanze dann.

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Ja, Stecklinge sind ganz klar und vom Gesetzgeber nicht nur nicht-verboten, sie sind klar erlaubt. Nur was die Gerichte im Einzelfall oder dauerhaft als Steckling ansehen, ist in der Schwebe.

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