SAMMELTHEMA: Legalisierung im Jahr 2023?(24/25?🤣) (Teil 2)

Ja, richtig. Sobald du sie abschneidest und zum Trocknen hängst, bist du über die 25 Gramm hinaus, und das ist auch genau der Kritikpunkt an dem Gesetz, dass dieses die Realitäten im Eigenanbau nicht berücksichtigt.

Aber, ich wäre ja nicht ich, wenn ich mir nicht schon Gedanken dazu gemacht hätte, was eine adäquate Lösung wäre, die man, wie ich vermute, sehr schnell im Gesetz wiederfinden könnten.

Man könnte das Gesetz in diesem Paragraphen den Absatz 2 so erweitern, dass die Erntemenge mit berücksichtig wird, mit einem entweder max. Jahresertrag (nicht freundlich) oder einer maximalen Vorratsmenge (freundlich), die sich an der Menge orientiert, die man innerhalb eines Jahres bei einer Anbauvereinigung kaufen darf (50 g x 12 Monate = 600 g). Das könnte dann in etwa so lauten (meine Formulierung in kursiv):

(2) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist über den erlaubten Besitz von Cannabis nach Absatz 1 hinaus im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen sowie deren Ernteertrag erlaubt, soweit dieser eine Höchstgrenze von 600 Gramm Trockengewicht nicht überschreitet. Darüber hinaus geerntetes Cannabis muss unverzüglich vernichtet werden. Der Vorgang der Ernte, insbesondere Menge, Zeitpunkt und ggf. Vernichtung sind zu dokumentieren.

Das würde dir erlauben, 3 Pflanzen zu ernten, die Ernte bis zu 600 g zu behalten, alles darüber hinaus müsste vernichtet werden. Das dürftest du bei der Formulierung dann theoretisch sogar mehrmals im Jahr, solange du zu keinem Zeitpunkt mehr als 600 g besitzt (also wenn das alte schon fast aufgeraucht ist). Zudem wäre eine Dokumentationspflicht enthalten, vor allem zum Eigenschutz, damit man jederzeit nachweisen kann, dass man nie mehr als 600 g besessen hat und alles was darüber hinaus ging, vernichtet hat. Will man die Konservativen noch besänftigen, kann man noch eine Begrenzung aufs Jahr mit einbauen, dann hat man das Argument, dass man zuhause nicht mehr haben darf, als man sich über die Anbauvereinigung legal besorgen dürfte.

Das sind meine eigenen Gedanken dazu, aber man sieht, es wäre garnicht so schwer, eine adäquate Lösung einzubauen, gerade wenn ich als Laie das auf 20 Minuten schaffe.

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Dann hab ich das falsch verstanden und es ist momentan ein Blödsinn, ziehst 3 Pflanzen hoch, trocknest das und sollst alles über 25g wegwerfen oder wie :joy:…mir prinzipiell ja eh egal, Führerschein ist wichtig, alles andere war, ist und wird mich auch weiterhin nicht sonderlich wuschig machen :wink:

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Vor allem das „alles über 25 Gramm wegschmeißen“ ist schon kacke, nicht nur wegen der Menge, sondern weil du in dem Zeitraum ab Ernte bis dus getrocknet und gewogen hast, dich eigentlich schon strafbar machst. Dafür gäbe es viel sinnvollere Lösungen, siehe meinen vorherigen Beitrag.
Warum das nicht gemacht wird entzieht sich meinem Verständnis.

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Hatt sich mal jemand gefragt wo man sein Gras dann überhaupt entsorgt, wenn wir das ab 2024 in die biotonne kloppen, werden wir ab 2024 BRD weit das Phänomen erleben das Jugendliche vor der Schule und am Wochenende Deutschlands biotonnen abgrasen :rofl: und wer ist dann der schuldige. Vieleicht gibt’s ja dann städtische Marihuana verbrennungsanlagen… :v:t3: Und wie ergeht es Anwohnern wenn Kinder eine solche Mülltonne abfackeln? :grin:

Es wurde doch nun jetzt oft genug darauf verwiesen das es zum einem noch vorläufig ist und zum anderen mit den 25g das öffentliche mitführen gemeint ist. Das Thema Höchstlagermenge bei Ernte steht noch zur Diskussion aus und die aktuell beteiligten sind ja überwiegend gegen eine exakt genannte Höchstlagermenge.
Wenn dann später im fertigen Gesetzt nichts davon erwähnt wird wie viel man maximal an Ernte lagern darf heißt das nicht im Umkehrschluss das es nur 25g sind. Sowas wird dann wieder individuell von nem Richter entschieden wenn man aus irgendwelchen Gründen dort landet.
Wird man abwarten müssen aber nervt leicht wenn zum X-ten mal die Sachen so ausm Kontext gerissen werden und wieder so eine Panik entsteht das man nur 25g ernten darf. Relevant wirds eh erst wenn man dann mal kontrolliert wird ansonsten kann man so ne Ernte auch gut für langfristig verstecken und holt sich alle 4 Wochen sein Päckl

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Ich wuerd mir ueber die Anzahl der Pflanzen keinen Kopp machen, …sowie ich das sehe ist das wirklich nur relevant wenn Du beim Dealen erwischt wirst. Dann kommt die Hausdurchsuchung .
Solange man nur 3 sichtbare Pflanzen im Garten hat und sich unauffaellig verhaelt braucht mann/frau sich keine Gedanken machen. Die Gruenen werden sich nach der Legalisierung um grosse Fische kuemmern und haben gar keine Zeit jeden Hans und Franz wegen 2,3 mehr Pflanzen zu ueberwachen.und anzuklagen. Die Staateanwaelte werden ausflippen, wenn die Schmiere ploetzlich jeden Kleingaertner mit mehr als 3 Pflanzen anklagen wollen.

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Ich möchte nochmal wiederholen: Im Gesetzesentwurf steht rein garnichts vom Mitführen, sondern ausschließlich vom Besitz. Der ist bis 25 Gramm erlaubt, zudem drei lebende (= nicht geerntete) Pflanzen, und darüber hinaus in den Räumen der Anbauvereinigung, oder auf dem Transport zwischen diesen unbegrenzt.

Der große Kiritikpunkt daran ist, dass dadurch der Eigenanbau wieder nicht legal zu bewerkstelligen ist, da man in aller Regel selbst mit einer Pflanze die 25 Gramm-Grenze bereits überschreitet. Und doch, wenn zur Ernte nichts im Gesetz geregelt wird, gilt ab der Ernte, also dem Tod der Pflanzen, die in §3 Abs. 1 genannte Höchstgrenze, 25 Gramm. Auch Richter müssen sich so an die Gesetze halten, wie sie geschrieben wurden. Vor einem schlecht geschriebenem Gesetz wird dich auch kein Richter schützen, denn der MUSS dann so entscheiden wies im Gesetz steht. Tut er das nicht, macht er sich der Rechtsbeugung strafbar. Klar kann er dir, sollte er der Aufassung folgen, dass es Blödsinn ist, was im Gesetz steht, die niedrigst mögliche Strafe auferlegen, aber verlassen würde ich mich darauf nicht. Und „wenn man dann mal kontrolliert wird“ kann schneller passieren, als man meint. Man braucht bspw. als Draußenanbauer nur neugierige Nachbarn, oder die Polizei wirft mal einen Blick in den Garten.

Ich finds bisschen seltsam, dass du dich über „Panikmache“ und „aus dem Kontext reißen“ beschwerst, wo du ganz offenbar den Gesetzesentwurf nicht gelesen oder nicht verstanden hast. Aber es hier so darzustellen, als würde die 25-Gramm-Grenze für den Eigenanbau nicht gelten, ist einfach komplett falsch. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, dann würde ich dich aber um die genaue Stelle im Gesetzestext bitten, in der der erlaubte Besitz von selbst geerntetem Cannabis geregelt wird.
Zudem, Panik hat hier niemand, also ich zumindest nicht. Es ist einfach im aktuellen Gesetzesentwurf nicht geregelt, und damit gilt die Besitzobergrenze von 25 Gramm.

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In Berlin oder Bremen sicher nicht, aber in Bayern wurde zumal gerne die Feinwaage ausgepackt. Da würde ich mich wie gesagt nicht drauf verlassen, dass nicht doch die Polizei nach der Ernte klingelt, weil sie vorher gesehen haben, dass drei fette Damen (zu dem Zeitpunkt ja nocht legal) im Garten standen.

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Empfohlen wird, zumindest in Canada, mit Katzenstreu mischen und anfeuchten.

Wenn ich als Agrar-Ökonom die Wintergerste ernte, wird dann das Erntegewicht vor, oder nach dem dreschen ermittelt? :man_shrugging:t3:

… oder anders herum:
Ich köpfe meine drei legalen Damen, frisiere & trockne sie etwas und schmeiße dann die Buds in den Pollinator. Schleudere sie darin im Kreis herum et voilà = MEINE ERNTE, und zwar die Trichome.

Würde mich wundern, wenn da mehr als 25g bei rumkommen. :sunglasses:

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Dass wäre ganz klar ein Fall fürs BVerfG.

Aber jetzt mal ehrlich, die wollen die Justiz entlasten ob Exekutive oder Judikative, die haben doch selbst ein Interesse dass zu klären und klare Leitlinien zu schaffen und Grauzone auszutrocknen.
Mal ganz entspannt bleiben die Menschen da oben haben am Ende auch noch ein Gehirn, unabhängig ob Ihr mit Ihrer Politik zufrieden seit oder nicht.

Immer positiv bleiben.

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Ich bin der festen Überzeugung, das wird in der parlamentarischen Debatte noch geklärt. Man muss doch Lücken lassen, die man füllen kann, damit die Fraktionen auch das Gefühl haben, sie hätten dran mitgewirkt.

Okok. Dein Text hat mir suggeriert dass du denkst das wird nicht geklärt werden aber dann bin ich da bei dir.

Vorallem weil das mögliche Strafmaß noch immer sehr sensibel ausfällt

§ 36
Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft

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Die brauchen dann ja erst mal nen Durchsuchungsbefehl. Da ist ja kein Gefahr im Vollzug gegeben.

Und fette Pflanzen heisst nicht gleich fette Ernte !!!

Wenn die Bullen Euch einbuchtem wollen, haetten die das schon gemacht, oder glaubste das hier kein vertecktes Schnittlauch rumhaengt ? ( Schnittlauch ist aussen Gruen und innen hohl)
Ich bin mir sich das sogar einige Bullen hier active mitlesen weil Sie selber am anbauen sind…lol

Aber, ich muss Dir recht geben. Arschloecher gibt es ueberall . Denoch glaube ich das die Gruenen sich auf wichtigere Sachen konzentrieren.

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Klar, man muss erstmal erwischt werden, aber nachdem in Deutschland die Strafverfolgung Ländersache ist, wird das regional sehr unterschiedlich gehandhabt, und hat gerade bei diesem Thema eine große politische Dimension, die man nicht unterschätzen sollte.

Ich kann mir gut vorstellen, dass in einigen Bundesländern (die im Süden) augenscheinlich große Pflanzen schon als Anfangsverdacht ausreichen, um Durchsuchungsbeschluss zu erwirken, da hier der Schluss nache liegt, dass diese Pflanzen mehr als die erlaubte Menge abgeworfen haben.

Aber wie gesagt, ich glaube daran, dass sich das in der parlamentarischen Debatte noch erledigt, oder es im Nachgang eine Verordnung gibt, wie das Gesetz anzuwenden ist.

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Wie auch immer. Selbst wenn die nur 10 Gram als Besitz erlauben wuerden, koenntet Ihr alle besser schlafen…

Bist du eigentlich immer so grumpy?
Oder hast du nichts zu rauchen? :slightly_frowning_face:

Mad Breaking Bad GIF by MOODMAN

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Grumpy , wie kommste denn bei dem Satz auf Grumpy ???

Vieleicht liegts daran das ich viele Berufe habe wie ,KFZ-Mech, Elektriker, Schreiner, Maler, Trockenbau und vorwiegend Cannabis Farmer, aber ich bin kein Schriftsteller oder Gramatik Spezialist…

Ich war gerade mit dem Giessen beschaeftig als mir was aus meiner Junkyzeit und Drogenprozessen einfiel.
Soweit ich weiss, geht es in D immer um die Gemessene THC Menge. Wenn die euch 25g erlauben, sind das 25g reines THC. Das wuerde heissen (ich geb nen einfaches Beispiel) ; Wenn jemand 1 Kg Hasch besitzt das 10% THC Gehalt hat, wuerde die Person nur fuer 100G angeklagt und nicht fuer nen Kilo. Genau gesagt fuer 75Gram, weil 25 sind ja legal.

Ich glaub so geht das…ist schon so lange her.