SAMMELTHEMA: Legalisierung im Jahr 2023?(24/25?đŸ€Ł) (Teil 2)

Vielleicht gibt es dazu noch Sonderregelungen?
In dem Text von Kristin Kappert-Gonther, der oben gepostet wurde, war auch die Rede von „Erleichterter #Cannabis Anbau zu med. Zwecken.“

Und nur, damit wir uns nicht falsch verstehen: Wenn es nach mir ginge, wÀre Cannabis komplett legal.

Bei einem liegt das @RND_de wohl falsch, #Weedmob. In den ÄnderungsantrĂ€gen ist mit Blick auf Geltung der Regelungen zur #Entkriminalisierung von 1.4. und nicht 1.3. die Rede. Anbauvereinigungs-Vorschriften gelten ab 1.7. 
#Cannabis

Quelle: Hasso Suliak

:face_with_symbols_over_mouth:

Moin,

da es hier um die Legalisierung von Freizeitkonsum geht , werden die getroffenen Entscheidungen sich wohl kaum auf den medizinischen Gebrauch auswirken. Sind doch zwei Paar Schuhe. Selbst angebautes dĂŒrfte wohl eher nicht als Medikament anerkannt werden, da die Werte schwanken und dementsprechend keine verordnete Wirkstoffmenge eingehalten werden kann.

Wer jetzt schon 3 Gramm am Tag verschrieben bekommen hat und diese jetzt schon nutzt, wird doch jetzt keine Verschlechterung der Situation erleben.

GrĂŒĂŸe

Eine Verschlechterung nicht, aber die Betroffenen mĂŒssen es dann bei fehlender KostenĂŒbernahme durch die Krankenkasse weiter teuer in den Apotheken kaufen. Eigenanbau wĂ€re deutlich gĂŒnstiger.

1 „GefĂ€llt mir“

Hier weiter quatschen

Sammelthema: Diskussion Legalisierung (Teil 1) - #559 von herodotus

3 „GefĂ€llt mir“

Aufgehoben wird auch ein speziell im Konsumcannabisgesetz (KCanG) normiertes Gebot der nachbarschaftlichen RĂŒcksichtnahme beim privaten Eigenanbau von Cannabis, etwa durch GeruchsbelĂ€stigungen. Hier wird jetzt auf die geltenden Regelungen des BĂŒrgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verwiesen, die nach Ansicht der Ampel ausreichen: Das Ziel, BelĂ€stigungen fĂŒr Nachbarn zu unterbinden, sei bereits von den §§ 906, 1004 des BĂŒrgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie dem aus dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) folgenden Gebot der gegenseitigen RĂŒcksichtnahme in NachbarschaftsverhĂ€ltnissen umfasst.

Quelle: LTO

Fragt man sich, ob der Anbau im eigenen Garten hierdurch einfacher wird. Ob es einen großen Unterschied macht, wenn im CanG selber keine â€žĂŒbermĂ€ĂŸige BelĂ€stigung der nachbarn“ mehr verankert ist? Zumindest dĂŒrfte damit die Hemmschwelle ein wenig sinken. Ich werde nĂ€chsten Sommer jedenfalls zwei Damen auf den Balkon setzen :slight_smile:

1 „GefĂ€llt mir“

Alle Änderungen: https://www.lto.de/fileadmin/files/artikel/2023/November/CanG_Formulierung.pdf

1 „GefĂ€llt mir“

Och, wenn das Beet ein bisschen Abstand zum Lieblingssitzplatz im Nachbargarten hat? Oder zum Sandkasten.
Kann ja keiner verlangen, dass dem Nachbarn beim RasenmÀhen (ein auf- und ab- Rennen in weiten Teilen des Gartens) nicht doch hin und wieder mal was um die Nase weht!
Ich muss mir jedenfalls so keine Sorgen mehr machen, wenn ich beim Trocknen der Ernte im Keller ein- zweimal am Tag fĂŒr ne halbe Stunde die AußentĂŒr öffne und den Ventilator auf 3 mache. im Zweifelsfall riechen die das halt, na und?

Falls es einen Interessiert:

Um 20:30 Uhr machen die von RGA einen Livestream, wo die den jetzigen Stand der Dinge erklÀren, und danach ne Fragerunde.

Das wird unter anderem besprochen:

Die Änderungen fĂŒr den finalen Gesetzenwurf sind da!
Wann gilt das CanG, wann wird legalisiert?
Was Ă€ndert sich an den THC-Grenzwerten im Straßenverkehr?
Was wird erlaubt sein?
Wie kann legaler Anbau funktionieren?
Was gilt in Bezug auf die Abstandsregeln?

In dem Sinne, schönen Feierabend :wave:

5 „GefĂ€llt mir“

7 BeitrÀge wurden in ein existierendes Thema verschoben: Sammelthema: Diskussion Legalisierung

Falls sich das jemand von euch anschauen möchte:

Er sagt auch, dass mehr als 50 g Obergrenze beim Eigenanbau nicht drin gewesen wĂ€re, weil es wohl Leute gibt, die alles, was drĂŒber liegt, nicht mehr als Eigenbedarf sehen.

4 „GefĂ€llt mir“

Am Ende ist das ein Kompromiss, der schlechter hÀtte ausfallen können.
Da fließen ja mehrere Aspekte rein.

Niemand der federfĂŒhrenden Ressorts will das Gesicht verlieren, in dem sie sich vom Parlament, den Entwurf auseinander nehmen lassen.
Dann gibt es durchaus Rechtswissenschaftler*innen die sehr wohl glauben, in dem Moment in dem das nicht mehr ganz klar Eigenbedarf ist, ist das auf EU Ebene anfechtbar.
Und am Ende muss es auch der Bevölkerung vermittelt werden.

NatĂŒrlich hĂ€tte ich mir gewĂŒnscht, dass es eine komplette Legalisierung kommt, aber das ist nicht sofort umsetzbar.
Was dieses Gesetz aber erreichen kann ist, dass die Angst und das Unwissen sinkt und die Akzeptanz wÀchst. Dann kann man nachbessern.

Hinzu kommt dann der EU Teil. Da wird sich auch etwas bewegen, wenn immer mehr Staaten diese kleinen Schritte gehen.

Ehrlich gesagt, bin ich nie davon ausgegangen, dass ich persönlich am Ende in der LegalitÀt bin. Wir sind aber auch einfach nicht die Norm und der Durchschnitt.

Auf der anderen Seite bietet dieses Gesetz jetzt ja auch ein paar Punkte die Besserung bringen. Die Änderung auf „Sichtweite“ find ich perfekt, weil das eine Regelung ist, die auch an anderen Stellen zum Einsatz kommt und meist funktioniert. Die Regelung „getrocknete Cannabis“ wird von Gerichten wohl dann mit Leben gefĂŒllt werden mĂŒssen.

Mir ist das ehrlich gesagt egal, ob ich auf dem Papier weiter illegal bin. Dann verteile ich die Ernte halt auf Familienangehörige.
Aber mit 10g in der Tasche kann man mir nichts. Kein Polizist kann aufgrund von Geruch einfach so in meine Wohnung, kein Nachbar die Polizei rufen, weil da 6 Äste und nen leerer Beutel Lightmix im MĂŒlleimer liegt.

Es ist ein riesen Schritt. Es ist lange noch nicht perfekt. Es wird aber viel verÀndern. Bei mir vielleicht mehr wie in Bayern, aber auch da wird sich damit der Blick auf Cannabis verÀndern. Langsamer als in Berlin, aber dennoch.

Das macht jede Existenz die durch die Prohibition zerstört wird nicht weniger schlimm, aber es ist dennoch ein Meilenstein, der viel verÀndern wird.

15 „GefĂ€llt mir“

Das Gesetz ist ganz klar ein Schritt in die richtige Richtung und minimiert fĂŒr uns alle das Risiko wegen unserem Hobby ernsthaft Stress zu bekommen. Das ist mir persönlich das wichtigste.

Man kann viel meckern aber besser so als nicht.
Das einzig was ich nicht versteh sind die 50g Trockenes Weed zuhause ?!

Wie soll man dass machen ? Eine Pflanze die 120g wirft, soll ich dass wegwerfen?!
Werde ich dann angezeigt weil es ein Jugentlicher aus der Tonne klaut ?!

Das macht in meinen Augen keinen Sinn, egal wie man es dreht und wendet.

@Bunk wenn du etwas mit Zeilen Abstand arbeiten wĂŒrdet, wĂ€ren es deutlich entspannter zu lesen was du geschrieben hattest.:victory_hand:t2:

4 „GefĂ€llt mir“

Bin am Handy in der U Bahn musste mich beeilen. :wink:

Die 50g kommen ja scheinbar zustande aus dem Willen des Parlaments die 25g deutlich anzuheben, dem Gesundheitsministerium die das nicht wollten, dem Einwand der Juristen, das ein halbes Kilo (Menge von mir ausgedacht) kein Eigenbedarf ist und der Symbolkraft einer höheren Zahl fĂŒr die Bevölkerung. Eine Bild Titelzeile mit einer dreistelligen Zahl will keiner von denen.

3 „GefĂ€llt mir“

50g sind wirklich sehr wenig. Und 3 Pflanzen auch. Da hĂ€tte ich mir eher 4 erhofft und 200g bis 300g. Aber damit kann man arbeiten. Ich werde trotzdem meine 4 Pflanzen anbauen und auch nichts wegschmeißen. Das sehe ich nicht ein. Viel zu schade um das gute Weed.

2 „GefĂ€llt mir“

50 g sind nicht realistisch , daran werde ich mich nicht halten. das ist eine große enttĂ€uschung.

1 „GefĂ€llt mir“

Man kann das schon so hinbekommen.
Eine Rotation z.B. mit Autoflower, die von Haus aus bisschen kleiner bleiben und weniger abwerfen. Dann immer nur eine Pflanze ernten, kleines Zelt, kleiner Topf, 50W Lampe.

Ich denke, das ist einfach nicht so vom Gesetzgeber vorgesehen, dass man 3 Pflanzen gleichzeitig ernten soll.

2 „GefĂ€llt mir“

Auf die Frage bin ich auch mal gespannt. Auch den Punkt werden Gerichte wohl auf Dauer mit Leben fĂŒllen mĂŒssen. Wenn meine Ernte noch am trockenen ist und das sind 1 Kilo gilt es ja noch nicht als getrocknet und rauchbar und damit gilt die 50g Regel noch nicht. Da wird auf Dauer von Gerichten eine % festgelegt werden mĂŒssen. Genauso wie die Entsorgung erfolgt. Alles dazwischen ist der grau Bereich und das muss auf Dauer nicht automatisch ein Nachteil sein.

Ich habe ein Zelt und Equipment was nach 3 Pflanzen aussieht und habe 2 Kilo BlĂŒten die offensichtlich noch trocknen. Da könnte man sagen: „Du hast so viel nasses Zeug, du wirst am Ende deutlich ĂŒber 50g haben.“ Bin ich StraftĂ€ter.

Nur, wenn ich darauf antworte: „Ne, ich trockne ja noch und erst wenn das fertig ist, kommt der Rest natĂŒrlich in den Kamin und wird verbrannt!“ was dann? Da sind noch so viele SpielrĂ€ume die noch ausgefochten werden
 und ich glaube das ist bewusst so formuliert. Da bin ich sehr gespannt drauf.

3 „GefĂ€llt mir“

Ja das geht klar auch so aber da entstehen auch immer wieder höhere Kosten. Klar kann man 3 zelte oder so aufstellen mit jeweils 1ner Pflanze ein mal anzucht ein mal vegi und ein mal BlĂŒte aber das kostet. Also besser ein mal richtig und das 1 bis 3 mal im Jahr. Und autos sind nicht jedermanns Sache. Ich finde die eher nĂŒtzlich fĂŒr draußen da man im Zelt jeder zeit in BlĂŒte gehen kann.