Wir sollten langsam aber sicher hier wieder die Kurve kriegen und nur âNewsâ zu Legalisierung posten.
Der ausschweifende Diskurs dazu gehört ja hierhin:
Ich weiss, ist nicht ganz einfach! ![]()
Wir sollten langsam aber sicher hier wieder die Kurve kriegen und nur âNewsâ zu Legalisierung posten.
Der ausschweifende Diskurs dazu gehört ja hierhin:
Ich weiss, ist nicht ganz einfach! ![]()
Könnte bitte jemand den geÀnderten Entwurf posten?
Ich konnte ihn auf dem Bundestags-Server noch nicht finden.
Den gibts noch nicht. Gibt aktuell nur die Aussagen von einigen involvierten Politikern.
Die ersten Zeitungen haben es auch schon bekannt gegeben.
Hier z.B. der Tagesspiegel
"Auch die Regeln fĂŒr den Eigenanbau sollen entschĂ€rft werden, so die Zeitungen. So werde der erlaubte Besitz aus selbst gezogenem Cannabis von bisher geplanten 25 auf 50 Gramm angehoben. Die Strafbarkeit solle hier ab 60 Gramm greifen, darunter soll der Besitz als Ordnungswidrigkeit gelten.
Im Gesetz werde zudem klargestellt, dass sich die erlaubte Besitzmenge auf getrocknetes Cannabis beziehe. Ohne diese Ănderung wĂ€re es nach Ansicht von Experten gar nicht möglich gewesen, die erlaubten drei Cannabis-Pflanzen legal abzuernten."
Endlich haben das âdie Expertenâ auch gemerkt. ![]()
So, #Weedmob. Mir liegen jetzt die geeinten ĂnderungsantrĂ€ge zum #Cannabis|G vor. Details also spĂ€ter auf @lto_de! Stay tuned⊠!
Quelle: Hasso Suliak
Es bleibt aber dann immer noch bei 1.3.2024 oder?
Ganz so gut ist das nicht finde ich. 50g sind immer noch lĂ€cherlich, dafĂŒr braucht man auch keine 3 Pflanzen. Strafbarkeit ab 60g.
Ich sehe die Diskussion jetzt schon kommen, ab welchem Trocknungsgrad das Cannabis als âgetrocknetâ gilt. Dann mĂŒssen alle nochmal 71% (oder so) Bovedas kaufen, damit sie nach der Ernte nicht in den Knast gehen. Irgend so eine dĂ€mliche Folge wird daraus mal wieder entstehen.
Anstatt zu sagen, wir wollen ernsthaft den Leuten helfen, indem wir die Grenze zuhause einfach wirklich realistisch auf 1kg zu setzen oder sie einfach wegzulassen.
Diese Grenze könnte einige Leute auch dazu animieren, ihren Stash klein zu halten, indem sie den âĂberschussâ abgeben. Damit wird der Schwarzmarkt dann sogar noch befeuert, anstatt ihm zu begegnen. Wenigstens wird er sichererâŠ
Richtig schön dĂ€mlich, sich dafĂŒr auch noch feiern zu lassen, obwohl man alles schon wieder um 3 Monate verschoben hat und die Verbesserungen gar keine sind, sondern nur Augenwischerei und dilettantisches Gehabe.
Es ist aber dennoch ein Wendepunkt und DAS ist das wichtige daran. NatĂŒrlich wĂŒnscht sich von uns jeder, etwas anderes. Nur Politik funktioniert so einfach nicht.
Mit Verlaub, aber das habe ich von Anfang an fĂŒr unrealistisch gehalten - bei der Menge wĂŒrden die meisten StaatsanwĂ€lte wohl davon ausgehen, dass du Handel treibst.
Ich hÀtte auch lieber 150 g als maximale Obergrenze gesehen als 50 g.
Aber immerhin ist jetzt bei der aktuellen Regelung ĂŒberhaupt mal ein legaler Eigenanbau möglich.
Und darĂŒber kann ich mich ganz ehrlich schon freuen! ![]()
Das sollten die StaatsanwÀlte eigentlich eher, wenn ich 3 abgeschnittene Pflanzen im Zelt habe, aber nur 50g trocken im Stash.
Das ist sicherlich realistisch fĂŒr jemanden, der ab und zu mal einen raucht.
Aber Menschen mit höherem Bedarf, z.B. Medizinisch, die sagen wir mal 3g am Tag konsumieren, was ist mit denen? Sind das schlechtere Menschen und mĂŒssen die bestraft werden, weil es doch eine unbenannte ethische Grenze fĂŒr die Menge gibt, die man raucht?
Diese Menschen brauchen 90g im Monat. Wie realistisch ist dann die Regelung noch?
Ich freue mich drauf, es ist definitiv mal ein Anfang! ![]()
Vielleicht gibt es dazu noch Sonderregelungen?
In dem Text von Kristin Kappert-Gonther, der oben gepostet wurde, war auch die Rede von âErleichterter #Cannabis Anbau zu med. Zwecken.â
Und nur, damit wir uns nicht falsch verstehen: Wenn es nach mir ginge, wÀre Cannabis komplett legal.
Bei einem liegt das @RND_de wohl falsch, #Weedmob. In den ĂnderungsantrĂ€gen ist mit Blick auf Geltung der Regelungen zur #Entkriminalisierung von 1.4. und nicht 1.3. die Rede. Anbauvereinigungs-Vorschriften gelten ab 1.7. âŠ#Cannabis
Quelle: Hasso Suliak
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Moin,
da es hier um die Legalisierung von Freizeitkonsum geht , werden die getroffenen Entscheidungen sich wohl kaum auf den medizinischen Gebrauch auswirken. Sind doch zwei Paar Schuhe. Selbst angebautes dĂŒrfte wohl eher nicht als Medikament anerkannt werden, da die Werte schwanken und dementsprechend keine verordnete Wirkstoffmenge eingehalten werden kann.
Wer jetzt schon 3 Gramm am Tag verschrieben bekommen hat und diese jetzt schon nutzt, wird doch jetzt keine Verschlechterung der Situation erleben.
GrĂŒĂe
Eine Verschlechterung nicht, aber die Betroffenen mĂŒssen es dann bei fehlender KostenĂŒbernahme durch die Krankenkasse weiter teuer in den Apotheken kaufen. Eigenanbau wĂ€re deutlich gĂŒnstiger.
Hier weiter quatschen
Sammelthema: Diskussion Legalisierung (Teil 1) - #559 von herodotus
Aufgehoben wird auch ein speziell im Konsumcannabisgesetz (KCanG) normiertes Gebot der nachbarschaftlichen RĂŒcksichtnahme beim privaten Eigenanbau von Cannabis, etwa durch GeruchsbelĂ€stigungen. Hier wird jetzt auf die geltenden Regelungen des BĂŒrgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verwiesen, die nach Ansicht der Ampel ausreichen: Das Ziel, BelĂ€stigungen fĂŒr Nachbarn zu unterbinden, sei bereits von den §§ 906, 1004 des BĂŒrgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie dem aus dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) folgenden Gebot der gegenseitigen RĂŒcksichtnahme in NachbarschaftsverhĂ€ltnissen umfasst.
Quelle: LTO
Fragt man sich, ob der Anbau im eigenen Garten hierdurch einfacher wird. Ob es einen groĂen Unterschied macht, wenn im CanG selber keine âĂŒbermĂ€Ăige BelĂ€stigung der nachbarnâ mehr verankert ist? Zumindest dĂŒrfte damit die Hemmschwelle ein wenig sinken. Ich werde nĂ€chsten Sommer jedenfalls zwei Damen auf den Balkon setzen ![]()