Aus B Besonderer Teil, zu Kapitel 3 zu § 9 zu Absatz 1 (seite 91)
âDer Besitz des im Rahmen des privaten Eigenanbaus angebauten Cannabis fĂŒr den perönlichen Eigenkonsum im Bereich der eigenen Wohnung der anbauenden Person ist im Rahmen der Mengenbegrenzung des § 3 Absatz 1 Satz 1 straffrei zulĂ€ssig. FĂŒr das MitfĂŒhren von privat angebautem Cannabis im öffentlichen Raum gilt ebenfalls § 3 Absatz 1.â
âDer Besitz im Bereich der eigenen Wohnung der anbauenden Personâ = der Grower bei sich zuhause.
§ 3 Erlaubter Besitz von Cannabis
â(1) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. Der Besitz von mehr als 25 Gramm Cannabis ist nur erlaubt innerhalb des befriedeten Besitztums einer Anbauvereinigung mit einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 1.â
So lange ich keine anders lautende Definition von Besitz lese, bleibe ich bei meiner Interpretation von oben:
was aktuell im Entwurf steht, sind 25g Gesamtbesitz, auch zuhause.
Ausgenommen von der 25g - Regel sind lediglich CSCs.
möglich, dass es vom Gesetzgeber anders gemeint gewesen sein kann, aber so stehtâs aktuell nach meiner lesart da.
Cannabis=Cannabispflanzen, Teile von Cannabispflanzen.
Anbau (und damit logischerweise Besitz) von 3 Pflanzen erlaubt. Jetzt denkt man nach. Eine junge Cannabispflanze wiegt lange vor der BlĂŒte 25g. Demnach wĂ€re ein Eigenanbau von konsumfĂ€higem Pflanzenmaterial unmöglich. Hat ein Gesetz 2 sich widersprechende Inhalte, muss ein Richter nicht nach der schlechtesten Auslegung entscheiden, sondern nach der gĂŒnstigsten. Es gibt im deutschen Recht eine ganze Reihe von WidersprĂŒchen, einfach weil man nicht alles bis ins letzte regeln kann. Nochmal: der Besitz von 3 Pflanzen (und deren BlĂŒten) wĂŒrde nach Erlass dieses Gesetzes vor keinem deutschen Gericht zu einer Verurteilung fĂŒhren.
@jajaja: Jetzt wĂŒrde mich aber tatsĂ€chlich Mal Interessieren, ob du Jurist bist ? Weil, Juristen aktuell eine andere Meinung, zu der 25g Sache, haben.
du kannst mein missverstehen gerne mit passenden(!) textstellen korrigieren, aber du wirfst mir lieber vor ich hÀtte es nicht gelesen. hmm, hab ich gestern wohl nur stundenlang buchstaben gezÀhlt
die relevanten stellen hat @CannaBaker bereits aufgezeigt was besitz anbelangt.
schon der erste fehler.
fĂŒr mich ist es zuallererst nen menschenrechtsthema und somit wĂ€re das nen fall fĂŒrâs justizministerium. kinder sind wichtig und gerne totschlagargument, aber die grundrechte eines jeden einzelnen wiegen schwerer.
warum zÀhlst du nur die hÀlfte deren cannabisdefinition auf? dahinter steht noch marihuana und haschisch.
also cannabispflanze, sonstige pflanzenteile, marihuana und haschisch </= 25gâŠergibt sich aus besitz-und cannabisdefinition.
Der Entwurf bestĂ€tigt mein GefĂŒhl, dass Deutschland von vollidioten regiert wird. Es ist echt etwas peinlich. Und was soll man bzgl. des Gesetzes auch erwarten, wenn Lauterbach da mitmischtâŠ
Um nicht nur zu motzen⊠ich bin denjenigen, die hier regelmĂ€Ăig updates posten und diskutieren dankbar, da ich ansonsten ĂŒberhaupt nicht bescheid wĂŒĂte, was grad der Stand ist. Merci
Mal angenommen, ich hÀtte eine:n Strafrechtler:in im Haushalt der/die sich damit tÀglich beruflich beschÀftigt ist, kann ich dir sagen, dass im Ministerium aktuell nicht geplant ist die Besitzbegrenzung von 25gr. auf den Eigenanbau zu beziehen, solange sie heimischen Hallen nicht verlassen. Klar ist das alles sehr destruktiv im Ministerium, weil da ne Menge dran sitzen die dieses Gesetz nach wie vor nicht wollen, aber doof sind sie ja auch nicht.
Es wird mit Jugend und Gesundheitsschutz geworben, aber in der RealitÀt sieht es so aus, das die die eigentlich gegen Cannabis sind und die Neutralen damit gelockt werden, das damit Geld zu verdienben ist mit dem lizensierten verkauf in offiziellen Cannabis verkaufsstellen.
Und deswegen ist dieser Gesetzesentwurf so wie er ist, viele Leute die mit reden und unterschiedlichen Interessen.
Ich meine sie haben es zumindest versucht mit 3 Pflanzen pro Jahr, das sagt halt schon alles man will mit ach und krach verhinden das wir zu viel haben.
Canna Clubs dĂŒrfen nicht mal mehr GĂ€rtner einstellen, minijober ist zur Zeit wohl noch erlaubt.
Canna Anbau ist nur fĂŒr Freizeit/GenuĂzwecken, nicht fĂŒr Medizinische Zwecke, da verdient man so viel Geld mit und durch die Krankenkassen so gut verteilt das es kaum auf fĂ€llt.
Man will sich hier nicht alles Kaput machen bis die Shops offen sind, wenn jeder super an Graà kommt, braucht die GeschÀfte keiner mehr.
Und diese MachtkĂ€mpfe sind noch nicht zu Ende ausgetragen, also abwarten und ZĂŒnden.
Vergesst die Bayern nicht nach dem Oktoberfest wird die Verfassungsklage und noch gegen EU Recht eingereicht usw. Wegen was sieht man auch es ist egal, mit 18 ist das Gehirn nicht ausgereift mit 16 im Alkkoma schon so ticken wir
Die Schallmauer muss brechen, alles andere danach. Ich finde auch vieles Unsinnig. Vielen Punkten merkt man an, dass da Beamte und Juristen dran arbeiten. Und ja, viele die daran arbeiten (mĂŒssen) wollen keine Legalisierung. Da sind aber auch einige die wollen und versuchen schlimmeres zu vermeiden, oder aber sind einfach nicht in der Materie, Dennoch ist dass was gerade passiert ein riesen Schritt in die LegalitĂ€t und Entkriminalisierung. Und man merkt von Vorlage zu Vorlage auch VerĂ€nderungen. Das es keine vorgegebenen Strains gibt, Samen in der EU bestellt werden dĂŒrfen, es keine aufs Jahr BeschrĂ€nkung mehr fĂŒr den Eigenanbau mehr gibtâŠ. Ich bin positiv gestimmt. Wenn dieses Gesetz kommt glaube ich fest daran, dass sich n den nĂ€chsten Jahren etwas verĂ€ndern wird in der Gesellschaft und dann spricht ja nichts dagegen dass das mit den Jahren weiter verbessert wird.
man kann auch ab 18 jahren sich selbst und andere totfahren da wird den leuten auch zugetraut dass sie es auf die reihe kriegen.
nicht umsonst ist man ab 18 (spĂ€testens 21) fĂŒr sein handeln vollumfĂ€nglich verantwortlich.
wenn das gehirn tatsĂ€chlich so lange braucht um voll auszureifen, hilft da nur EHRLICHE aufklĂ€rung ĂŒber drogen im allgemeinen und cannabis im speziellen.
und daran mangelt es gewaltig.
ich bin stolz darauf das der mir nahestehenden nachfolgegeneration bieten zu können!
Völlig nebensÀchlich, weil es sowieso anders kommen wird, aber:
Wenn der Anbau auf drei Pflanzen gleichzeitig beschrĂ€nkt ist und der Anbau auch die Lagerung umfasst, wĂŒrde das aber doch heiĂen, dass man den nĂ€chsten Run erst starten darf, wenn die Ernte der letzten drei Pflanzen aufgebraucht (bzw. unter 25 g) ist, oder?
ich bin mit sicherheit nicht der einzige der es so interpretiert, dass du die blĂŒte (geschweige denn die ernte) nie erreichen wĂŒrdest.
deine pflanze(n) bauen in kĂŒrzester zeit soviel biomasse auf, dass die 25g schnell erreicht sind.
KleingÀrten im Sinne der Unverletzlichkeit der Wohnung. Auweia, ich sehe schon die Köpfe im Vorstand rauchen: Wie erzÀhle ichs dem Kinde ??? Wer meinen Wintergrow dort damals verfolgt hat, kann ermessen wie ich mich freue.