SAMMELTHEMA: Legalisierung im Jahr 2024 ! (Teil 3)

Falls CDU stĂ€rkste Kraft wird , muss sie sich mit einer Aktuell Regierenden Partei zusammen schließen.
Daher ist die Chance das es RĂŒckgĂ€nig gemacht wird, eher gering.

Man hat am Wochenende gesehen und auch der CDU neben AfD gezeigt das Nazis beschrĂ€nkte Idioten sind sind und das die Mehrheit die CDU wohl abstrafen wĂŒrde falls sie zu sehr mit den Fachos Kuscheln.

Hat der Brandmauer wahrscheinlich was Holz gegeben damit diese noch ein wenig lÀnger brennt.

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Und hier von Carmen Wegge selbst. :v:

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Das Rad wieder zurĂŒckzudrehen wird keiner wollen, wenn alle sehen, dass am 1.4. nicht die Zombieapokalypse ausbricht. Die Argumente dagegen sind ja jetzt schon extrem dĂŒnn, siehe Fiedler. :smirk:
WĂ€re auch fraglich, ob die Hunderttausende, die bis zum Regierungswechsel Zelte haben und erfolgreich growen, damit wieder aufhören wĂŒrden. MĂŒsste man schon sehr aufwendig und repressiv durchsetzen.

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Die Falschen Parteien wĂŒrden dann zurĂŒck drehen :wink: geht um Ideologie und vor allem ne „Geste“ die jeden zeigt , mit uns ist wieder alles „Normal“. (ZĂ€hle CDU aus Ideologie dazu)
Kein Weed in Deutschland.

Aber eine CDU/CSU kann ein Gesetz nicht alleine rĂŒckgĂ€ngig machen. DafĂŒr braucht es die absolute Mehrheit im Parlament. Ich gehe zum aktuellen Zeitpunkt mal nicht davon aus, dass die CDU/CSU jemals mit der AfD koalieren wird. Somit wird ein Koalitionspartner aus der aktuellen Regierung wieder mitregieren, welcher nicht zurĂŒckrudern wird. Hier geht es ja auch um WĂ€hlerstimmen (ca. 2-4% WĂ€hler sind Konsmenten)

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Auch ein Punkt: Wenn’s legal ist, werden sich auch viele Kiffer aus der „Mitte der Gesellschaft“ outen. Wie auch damals beim Outing von Homosexuellen wird spĂ€testens dann vielleicht auch der Letzte begreifen, dass das ganz normale Leute sind. Die auch sympathisch und erfolgreich und, oh Wunder, sogar konservativ sein können.

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Danke das du das wieder gibst , was ich davor schrieb.
:+1::v:

Das Bundesministerium fĂŒr Gesundheit hat ĂŒbrigens auch das Interview der Welt am Sonntag mit Karl Lauterbach veröffentlicht, in dem er sagte:

„Ich gehe weiterhin davon aus, dass das Cannabis-Gesetz in der Woche vom 19. bis zum 23. Februar im Bundestag verabschiedet wird und dann ab 1. April gelten kann. Die GesprĂ€che dazu laufen vielversprechend.“

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Dann wĂŒrd ich mal so 1. MĂ€rz als Pflanztag anvisieren. Sache ist dann beschlossen, und bis die Dinger nennenswert THC produzieren, ist das Gesetz in Kraft.
NatĂŒrlich mit Growbericht. :blush:

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„Oft wĂŒrden solche verschreibungspflichtigen Medikamente illegal im Internet bestellt - bei Anbietern, die nicht nach einem Rezept fragen. Anschließend gĂ€ben die Jugendlichen die Medikamente im Freundes- oder Bekanntenkreis weiter. Manchmal belĂŒgen die jungen Konsumenten aber auch ihren Hausarzt und tĂ€uschen somit eine Krankheit vor, so der Streetworker. Dieser verschreibe dann womöglich ein Medikament mit der entsprechenden Substanz.“




Aber wehe, jemand fragt beim Hausarzt nach Cannabis

Unfassbar das! :grimacing:

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Ganz interessant, mal eine Stimme aus der Cannabisindustrie:

Klar, er hat recht, es ist StĂŒckwerk. Aber irgendwo muss man ja anfangen. In der Schweiz gabs wohl auch einen langen Vorlauf, bis man sich dann tatsĂ€chlich zu Verkaufsstellen durchringen konnte.

Und wer weiß, in zweidrei Jahren, wenn Cannabis allgemein als HobbygĂ€rtnerdroge fĂŒr Erwachsene bekannt ist, die Forschung weitergegangen ist und sich allgemein rumgesprochen hat, dass Benzodiazepine und Opioide doch nochmal ne ganz andere Hausnummer sind, werden die Diskussionen möglicherweise ganz anders gefĂŒhrt.

1 „GefĂ€llt mir“

Carmen Wegge hat heute eine Frage zur Amnestie bei Cannabisdelikten beantwortet:

"Lieber Herr XXX,

vielen Dank fĂŒr Ihre Frage. Wir nehmen insgesamt eine neue Risikobewertung in Bezug auf Cannabis vor. Der Gesetzentwurf setzt im Lichte dieser Neubewertung den Besitz bis zu einer bestimmten Menge straffrei, egal aus welcher Bezugsquelle das Cannabis stammt. Damit geht zudem einher, dass sich auch das Unwerturteil ĂŒber den Besitz in diesen Mengen Ă€ndert. Um damit das erfahrene Unrecht wiedergutzumachen, können die verhĂ€ngten Strafen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Dies fĂŒhrt auch dazu, dass etwaige Berufsverbote oder EinschrĂ€nkungen in der Berufswahl entfallen.

Mit freundlichen GrĂŒĂŸen,

Carmen Wegge"

Interessanterweise hat sie sich mit der Beantwortung ein paar Tage Zeit gelassen - das könnte vielleicht auch daran liegen, dass dies ein ganz aktuelles Streitthema war bzw. man sich jetzt tatsÀchlich auf dieses Prozedere innerhalb der Partei geeinight hat.

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„Egal aus welcher Bezugsquelle“ find ich bezeichnend. Klingt fĂŒr mich nach „Gebts halt weiter, ist ja wenigstens sauber. Bloß bitte nicht an JĂŒngere, und nicht so, dass wir’s sehen, ok?“

Soweit wĂŒrde ich nicht gehen.
Die unerlaubte Weitergabe oder der Handel damit bleiben weiterhin strafbar.
Aber man muss natĂŒrlich nicht angeben, woher man sein Gras hat (wenn es nicht aus Eigenanbau oder einem CSC stammt).

Das wird auch meiner Meinung nach in der Praxis noch sehr interessant werden, wie die Polizei das dann handhabt. Ob sie sich die Frage, wenn jemand unter 25 g dabei hat, verkneifen können, wo das Zeug herkommt?

Und selbst wenn sie fragen, zwingt dich doch niemand zu antworten :man_shrugging:t2:

Richtig.
Aber könnte sein, dass dann wieder einige ĂŒbereifrige Beamten daraus einen „Anfangsverdacht“ konstruieren, nach dem Motto „Wenn Sie nichts zu verbergen hĂ€tten, könnten Sie uns doch mitteilen, dass das Cannabis aus dem privaten Eigenanbau unter Einhaltung der maximal erlaubten Erntemenge oder aus einem CSC stammt“ - genau da sehe ich noch Konfliktpotential.

Ja und dann? FĂŒr jede weitere Maßnahme, vor allem solche, die in deine PrivatsphĂ€re eingreifen, brĂ€uchten sie einen richterlichen Beschluss. Den Antrag dazu stellt die Staatsanwaltschaft. Normalerweise wird spĂ€testens die Abwinken, wenn die Polizei mit „der will uns nicht sagen, woher ers hat“ kommt. Und selbst wenn doch, dann sagt halt der Richter, dass es kein begrĂŒndeter Anfangsverdacht ist. GlĂŒcklicherweise ist es ja nicht die Polizei, die soetwas entscheidet. Ein Hoch auf die Gewaltenteilung.

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Was ich noch hier lassen wollte, weils hier schon wieder in Diskussion abdriftet. Vielleicht hats auch schon jemand gepostet, aber zur Sicherheit: Das FAQ der BMG zum CanG:

Nein, geht auch ohne.
Das wurde erst vor zwei Tagen (wieder mal) hier diskutiert.

DHV-Pressemitteilung:
Blockade der SPD ist Schlag ins Gesicht von Cannabiskonsumenten

„
Die SPD scheint das CanG als unwichtiges Lifestile- und Spaßthema zu betrachten, das man beliebig hin und her schieben kann. Dass es darum geht, eine andauernde Verletzung von BĂŒrgerrechten zu beenden, scheint die Sozialdemokraten nicht zu interessieren. Die Sorge um das eigene Parteiimage ist ist der SPD wichtiger als die tĂ€gliche Zerstörung von Existenzen. 
“

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