🥦 LEGALISIERUNG 2024 - Fakten & Diskussion 🥦 (Teil 10)

Nee nicht Verständnisproblem, Problem mit Buchstaben :joy:
→ Hab das verwechselt, ging um die Präventionsmaßnahmen.
Hab von Nix gehört oder gesehen, wohn unter nem Stein.


Brauch keine Hilfe.

Folgefrage bei der Auswahl ist einfach unlogisch oder ich verstehe es wirklich nicht.

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Das ist mein Favorit:

Screenshot 2025-06-18 at 15-22-25 Befragung von Cannabis-Konsumierenden und Nicht-Konsumierenden

.

Wer kennt sie nicht, die randalierenden Haschgiftspritzer? :grin:

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Schaut mal, welche Vorschläge auf der Gesundheitsministerkonferenz gemacht wurden:

"Das soll aus Gründen des Gesundheitsschutzes geändert werden – die GMK fordert die Bundesregierung auf, das MedCanG so anzupassen, dass Cannabis zu medizinischen Zwecken nur nach persönlicher Erstkonsultation und nur dann verschrieben werden darf, wenn die Anwendung medizinisch begründet ist. Hilfsweise könnten Cannabisblüten zurück ins BtMG überführt werden.

Der Grund: Die massive Zunahme von Online-Verschreibungen von Medizinalcannabis ohne vorherige persönliche ärztliche Erstkonsultation, erfordere Maßnahmen zur Erhöhung des Gesundheitsschutzes."

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Interessanterweise gibt es einen Stapel anderer Stoffe, die ähnliche Eigenschaften haben. Nicht zuletzt Saufgift in entsprechender Dosis. Was, meinst du, wäre die Schlussfolgerung, wenn jemand in einer Umfrage zu seinem Trinkverhalten angibt, dass er es als eine positive Auswirkung von Alkohol wahrnimmt, dass er damit unter Menschen gehen, oder Hobby/Sport besser ausüben könne? Zumindest ich denke nicht, dass sie positiv wäre. Insofern ist’s der Sache dienlich, dass diese Möglichkeiten nicht zur Auswahl standen, denke ich.

Als ich jung war (was einigermaßen lange her ist, irgendwie …), meinten junge Leute öfter, bekifft ihre „Tags“ überall mit ’ner Spraydose hinterlassen zu müssen, bzw. auch mal zeitweise ungenutzte Gartenhäuser in Beschlag zu nehmen zugunsten der Atmosphäre beim Konsum etwas umzugestalten. Rückblickend würde ich das durchaus in die Kategorie „Schäden durch Vandalismus“ einordnen. Insofern finde ich die Frage auch nicht völlig abwegig.

Und damit dürftest du bei der Umfrage durch den Plausibilitätscheck gefallen sein, und deine Zeit verschwendet haben. Glückwunsch auch :smiley:

Ernsthaft?

Das ist doch DER Grund, warum Alkohol gesellschaftlich so akzeptiert ist.
Schau mal aufs Oktoberfest… :sweat_smile:

In Bayern vielleicht. In Deutschland gilt’s als ein Hinweis auf eine bestehende Abhängigkeit.

Meines Wissens werden auch außerhalb von Bayern Feste mit reichlich Alkohol gefeiert - und das nicht nur bei CDU Veranstaltungen.

Bundesweit ist betreutes Trinken ab 14 Jahren erlaubt (in Anwesenheit von Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten), ansonsten Bier und Wein ab 16.

Es gibt Alkohol in jedem Supermarkt, an jeder Tanke, einfach überall zu kaufen, nicht nur in „Fachgeschäften“.

DAS ist Ausdruck von gesellschaftlicher Akzeptanz.

Und all die Argumente hinsichtlich Jugendschutz bei der Diskussion um die Cannabis Teil-Legalisierung wirst du beim Thema Alkohol so gut wie nicht vorfinden.

Unionspolitiker, die gerne Cannabis wieder verbieten würden und das u.a. mit Jugendschutz begründen, haben auch oft kein Problem damit, ihren Alkoholkonsum öffentlich zur Schau zu stellen (Fotos findet man reichlich im Net).
Werden sie tatsächlich mal darauf angesprochen, erzählen sie von Brauchtum, Kultur, Geselligkeit, „Gmiatlichkeit“ etc..

Also wer das nicht sieht, wie hier konstant mit zweierlei Maß gemessen wird, muss schon wirklich beide Augen fest zudrücken.

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Und genau das ist der grund warum ich hier seit wochen dieses med cann system kritisiere! jeder nicht patient der medcann bestellt ist teil des problems das wie ihr ja jetzt SEHEN könnt garantiert negative Auswirkungen auf uns und den anbau haben wird. Um die ohren gehauen wird mir stuff wie " ja was wäre denn die alternative?" „Sollen die leute die nicht anbauen etwa weiter zum dealer?“
Und zu recht (woe ihr sehen könnt) bleibe ich dabei entweder du baust an oder du lässt es tust was in deiner Macht steht um für säule 2 zu kämpfen,oder bestellst schön fleisig weiter und irgendwann gucken wir alle woeder in die röhre oder stehen wie vorher mit einem bein im knast…danke dafür! … :angry: :victory_hand:t3:

Alleim das man darüber nachdenkt es wieder ins btmg zu pnerführen und laut auspricht zeigt doch wo uns das ganze noch hin führt,jeder der hier mal meinte Patientin seien ihm wichtig schadet diesen mit jeder bestellung (wenn er kein leiden hatt) mir tun sie leid weil die werden wahrscheinlich wahnsinnig das ihre einfacjer Zugang wegen genusskiffern auf dem spiel steht. Am 01.04 war war gottlos viele memschen auf der gasse in grosen massen haben sie ihre joints angezündet… wo sind all die leute wenn es darum geht endlich säule 2 zu fordern. Gucke selbst regelmäßig nacj demos diesbezüglich,selbst der hanfverband schreibt in einer mail das eine solche demo nicht geplant sei… da sind wir wieder ganz diendeutsche gesellschaft. Die die jetzt kiffen können weil sie anbauen oder stump weiter zum dealer rennen haben ja was sie wollen wo zu jetzt noch für doe auf die strase gehen die eigentliche leer ausgegangen sind… würde morgen der hahn zu gedreht mit der Aussage ohne säule 2 kein CanG wären sie wahrscheinlich alle sofort wieder auf der strase…

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Natürlich. Und deswegen wär’s halt eine schlechte Sache, wenn „wir“ selbst anfangen, mit zweierlei Maß zu messen. Entsprechend würde die Antwort „hilft mir bei meiner sozialen Phobie, und dabei, Dinge anzugehen, außerdem fühle ich mich under influence generell wohler“ in so einer Umfrage als negativ gewertet werden müssen. Deswegen schrieb ich, dass das Fehlen einer solchen Antwortmöglichkeit im Grunde positiv zu werten ist.

Das sehe ich nicht so.
Es hat ja einen Grund, warum Menschen Cannabis konsumieren.
Nach dieser Logik dürfte man überhaupt nicht über irgendwelche positiven Auswirkungen des Cannabis-Konsums (oder gar der Teil-Legalisierung selbst) reden.

Cannabis ist kein Teufelszeug.
Und aus medizinischer/toxikologischer Sicht wesentlich weniger schädlich als Alkohol.

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Der Wenzel hat übrigens einen kleinen Erfolg vor Gericht gehabt - da ging es um ältere Fälle bzgl. CBD Blüten - das Verfahren der jüngsten Stecklings-Beschlagnahmung (fast 1500 Stück) steht noch aus:

Freue mich trotzdem für ihn - endlich mal ein kleiner Lichtblick! :slight_smile:

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Wovon redest du? Säule2 wurde indirekt umgesetzt. Fachgeschäft <> Apotheke. Steuern zahle ich via Mwst - Ohne irgendeine „Cannabis-Steuer“ welche in Fachgeschäften vermutlich erhoben werden würde. Ob ich Cannabis via Apo ordere ist mittlerweile der selbe Vorgang wie eine Entwurmungskur (Verschreibungspflichtig ohne Wurm-Befund) via Privatrezept zu bestellen als ich noch Hunde hatte die mir das Gesicht abgeschleckt haben.
Deine Argumentation wer Patient ist und wer nicht hätte ich Dir in meinen depressiven Phasen des Lebens um die Ohren gehauen, nicht jede Wunde ist offensichtlich und muss von einem Arzt „attestiert“ werden, jeder mündige Bürger sollte das Recht haben die entsprechenden Arzneien selbst zu wählen sofern sie nicht besonderen Regeln unterliegen (BTMG). Das ist nicht mehr der Fall, Cannabis ist wie Ibo800.

Ahh.. hast du genauere Einblicke in die Studie und kennst das Regelwerk+dynamik der Umfrage im Detail? Danke für dein Kommentar, ernsthafte Studien (wie ich sie kenne) sehen „Ausreisser“ im Sinne der gausschen Normalverteilung eher als „Chance“ um Wissen zu erlangen statt als Nobrainer&Ausschluss.

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Ich finde es auch bedenklich, wie hier die unbewiesene Annahme, dass die Patienten der Onlineärzte/-apotheken sich das Cannabis ohne medizinische Gründe verschreiben lassen. Ich gehe davon aus, dass die meisten Nutzer dieses Weges sich bisher selbst via Schwarzmarkt behandelt haben und ihre medizinischen Probleme nun via Onlinerezept behandeln.
Diese Mär, dass viele Nutzer der Onlineapotheken reine Freizeitkonsumenten sind, ist ohne Beweise eine Unterstellung und diese sollten wir nicht weiter verbreiten.

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Vor allem sind diese ganzen aktuellen Argumente der Apothekerkammer von wegen „gefährliche Substanz, die süchtig macht“, „nur nach persönlichen Kontakt zum Arzt“, „nur bei schwerwiegender Erkrankung“, „Jugendschutz“ usw. nur vorgeschoben.

Ich werde nicht müde, nochmal darauf zu verweisen, dass die Apothekerkammer Nordrhein es noch im Mai 2024 selbst gefordert hatte, Cannabis frei und OHNE REZEPT in Apotheken verkaufen zu dürfen!

Einfach so.
An alle Erwachsenen.
Ohne medizinische Notwendigkeit.

Hier mein Beitrag dazu inkl. Quellen.

Mir ist es auch ein Rätsel, wieso das bisher kein einziger Journalist mal aufgegriffen hat, damit es wirklich jeder sieht, worum es eigentlich geht, nämlich ums Geld und nicht um irgendeinen Gesundheitsschutz - dieser fällt auf dem Schwarzmarkt auch weg (sollten Cannabisblüten tatsächlich wieder ins BtMG überstellt werden).

Man kann übrigens - wenn man sonst keinen Zugang zu sauberen Cannabis hat - die Telemedizin bzw. die Cannabis-Apotheken nutzen UND sich trotzdem für Säule II (Fachgeschäfte) stark machen.
Das eine schließt das andere nicht aus.

Die Leute, die vor April 2024 nichts für die Legalisierung getan haben, werden es natürlich größtenteils auch weiterhin nicht tun, völlig unabhängig davon, ob sie jetzt mit dem leichten Zugang via Telemedizin glücklich sind oder nicht.

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Welt von heute.

Der Plattformkrieg hat begonnen !

Cannabis

„Space Cake“ auf Rezept – Das dubiose Spiel der Online-Apotheken

*Von Andreas Macho*Reporter Wirtschaft & Innovation

„Cosmic Cream“ oder „Space Cake“ heißen die besonders berauschenden Marihuana-Sorten

Der Import von medizinischem Cannabis hat sich binnen eines Jahres fast verfünffacht. Das liegt auch daran, dass dubiose Online-Plattformen die angebliche Medizin an so gut wie jedermann zustellen. Doch in der Schattenbranche herrscht Aufruhr: Auf die Klagen von Apothekern folgen nun Urteile.

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Auf der Website von dransay.com gibt es den Stoff in Dutzenden Ausführungen und Stärken. „Cosmic Cream“, „Space Cake“ oder „Rockstar“ heißen die Marihuana-Sorten, die mit einem Gehalt des berauschenden Wirkstoffs THC von bis zu 31 Prozent aufwarten. Auf der Skala des Cannabis-Rausches ist das im obersten Bereich anzusiedeln. Anders ausgedrückt: Die Bestellung verspricht eine ganz gehörige Dröhnung.

Doch nur wegen der Lust auf Rausch dürfte eigentlich niemand diese und andere Telemedizin-Plattformen für den Versand von Cannabis konsultieren. Denn die Shops sind ausschließlich Cannabis-Patienten vorbehalten. So bewirbt die Plattform dransay.com die Sorte „Cosmic Cream“ mit dem Versprechen, dass diese gegen ein ganzes Arsenal von Krankheiten wirksam wäre, darunter Entzündungen, Angststörungen, Parkinson oder Appetitlosigkeit.

Per Fragebogen oder Videosprechstunde mit einem Arzt kann auf der Website auch gleich ein Rezept für die passende Indikation ausgestellt werden – und flugs wird der Stoff aus der Apotheke nach Hause geliefert. Solange dies alles unter dem Siegel der medizinischen Anwendung firmiert, ist dieses Geschäftsmodell vollkommen legal.

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Vor gut zwei Jahren wagte die damalige Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP ein einmaliges Experiment in der Bundesrepublik: Der Konsum von Cannabis wurde legalisiert. Nachdem bereits 2017 die Verschreibung von Marihuana aus medizinischen Gründen erlaubt worden war, darf sich seit 2023 jeder Deutsche auch zur reinen Freude einen THC-Kick verpassen.

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Nachdem fast jeder zweite Deutsche schon einmal an einem Joint gezogen hat, sollten ansonsten unbescholtene Bürger mit diesem Schritt nicht länger zu Straftätern gemacht werden. Zudem versprach sich der Gesetzgeber von der Legalisierung eine Austrocknung des Schwarzmarktes – mit seinen mitunter gestreckten und damit gefährlichen Produkten.

Doch mittlerweile offenbart das vom damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) konzipierte Cannabisgesetz deutliche handwerkliche Mängel. Im Zentrum der Kritik steht dabei die Distributionsform des Krauts. Um breite Massen erst gar nicht an Cannabis heranzuführen, hat Lauterbach auf eine möglichst begrenzte Verfügbarkeit von Cannabis gesetzt.

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Um an den Stoff zu kommen, dürfen Konsumenten bis zu drei Marihuana-Pflanzen in ihrer Wohnung züchten oder es über sogenannte Cannabis Social Clubs, also Anbauvereine, beziehen. Ein spontaner Konsum ist nach diesen Modellen weitgehend ausgeschlossen. Denn die Pflanzen brauchen in der Regel mehrere Monate bis zur Blüte. Und die Anbauvereine konstituieren sich erst langsam und hadern in vielen Fällen mit der Bürokratie.

Die Folge: Viele Konsumenten holen sich ihr Gras oder Haschisch nach wie vor beim Dealer ums Eck. Doch Online-Plattformen wie Bloomwell, GoEasy, CanDoc oder dransay.com haben eine boomende Nische aufgetan. Sie verticken den berauschenden Stoff als Medizinalcannabis – inklusive Rezeptausstellung und Online-Arztsprechstunde – und können Marihuana damit legal anbieten und schnell wie ein Lieferdienst zustellen.

Wie stark diese Nische wächst, verdeutlichen die Zahlen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). So hat sich die Menge der nach Deutschland importierten Cannabisblüten für medizinisch-wissenschaftliche Zwecke innerhalb des letzten Jahres fast verfünffacht. Wurden im ersten Quartal des Vorjahres noch rund acht Tonnen Medizinalcannabis importiert, waren es im ersten Quartal dieses Jahres bereits mehr als 37 Tonnen.

„Ganz klar Missbrauch“

Die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bezeichnete den Anstieg des Konsums von medizinischem Cannabis in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ als „verstörend“ und sieht hinter den Zahlen „ganz klar Missbrauch“. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilt mit, dass es „derzeit gesetzgeberische Maßnahmen“ prüfen würde, „um den bedenklichen Entwicklungen bei der Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken entgegenzuwirken“.

Doch möglicherweise löst sich das Problem mit den dubiosen Plattformen auch von selbst. Denn im Dschungel der Highsanbieter herrscht gerade ein beinharter Verdrängungswettbewerb, der längst die Gerichte beschäftigt – und bei dem nun immer mehr Urteile gegen Plattform-Betreiber ergehen.

Zu den Klägern gehören neben Apothekenvertretern auch Plattform-Betreiber selbst. Besonders eine Plattform zerrt Mitbewerber reihenweise vor den Richter, um Konkurrenten vom Markt zu nehmen. Kann sich der aus dem Ruder gelaufene Markt für Medizinalcannabis auf diese Weise selbst regulieren – oder muss die Bundesgesundheitsministerin eingreifen?

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Die Front gegen das Verkaufen von Medizinalcannabis im Internet wächst zumindest gerade stark an. Die Bundesapothekenkammer (BAK) wendete sich vor wenigen Tagen in einer Resolution gegen den missbräuchlichen Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel über Online-Plattformen. Darin beklagen die 17 Präsidenten der Landesapothekenkammern, dass die Ausstellung der Cannabis-Verschreibungen „in der Regel ohne persönliche Arzt-Patienten-Kontakte, häufig nur auf Basis standardisierter Online-Fragebögen, mit minimaler diagnostischer Tiefe“ erfolge. „Die ärztliche Entscheidung einer Arzneimitteltherapie mutiert zu einem reinen Bestellvorgang durch den Nutzer“, heißt es in der Resolution. Dies würde Sinn und Zweck der Verschreibungspflicht unterlaufen.

Die Speerspitze des Widerstands aus dem Apothekenlager gegen die Online-Plattformen bildet dabei die Apothekerkammer Nordrhein. Diese hat gegen zahlreiche Plattformbetreiber geklagt – und mittlerweile in mehreren Fällen Einschränkungen gegen dieses Geschäftsgebaren erstritten. So sah das Landgericht München bei der Plattform „GoEasy“ etwa unzulässige Bewerbung von telemedizinischer Fernbehandlung, eine rechtswidrige Kooperationsvereinbarung mit Apotheken und fehlende Information über behandelnde Ärzte am Werk.

GoEasy teilt dazu mit, dass das Urteil des Landgerichts München die Tatsache ausblenden würde, dass die Plattform „Missbrauch wirksam“ verhindern würde, etwa indem medizinische Prüfkriterien, die Möglichkeit zur Ablehnung von Rezepten und eine enge ärztliche Kontrolle bestehen würden. Zudem würden die Verschreibungen ausschließlich durch in Deutschland zugelassene Ärzte und auf Basis einer „medizinisch fundierten Anamnese und Diagnostik – häufig ergänzt durch eine persönliche Video-Konsultation“ – erfolgen.

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Doch nicht nur Apothekerverbände bemühen im Kampf gegen die Flut an Medizinalcannabis die Gerichte. Auch manche Betreiber schlagen diesen Weg ein. So hat der Jurist Can Ansay, Betreiber der Plattform dransay.com, gerade einen ganzen Wust an gerichtlichen Eilbeschlüssen gegen Mitbewerber erwirkt, unter anderem mehrere einstweilige Verfügungen gegen den Plattformbetreiber DoktorABC mit Sitz in London - mit juristischem Erfolg.

Eine jüngst ergangene einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main untersagt beispielsweise DoktorABC mit „Medikamentenpreisen zu werben, ohne darauf hinzuweisen, dass im angezeigten Preis eine Servicepauschale enthalten ist, die nicht von der Apotheke erhoben wird“.

Bereits vor einigen Monaten untersagte das Landgericht Hamburg der Plattform DoktorABC per einstweiliger Verfügung „in Deutschland medizinisches Cannabis und andere verschreibungspflichtige Medikamente zu verschreiben, ohne sicherzustellen, dass die angegebenen Patientendaten tatsächlich mit der Person des Anfragenden übereinstimmen“. DoktorABC ließ eine Anfrage von WELT zu den Gerichtsbeschlüssen unbeantwortet.

Unternehmenssitze in London und Malta

Laut Ansay würde DoktorABC die einstweiligen Verfügungen „bislang ignorieren“. Probleme gibt es offenbar auch bei der Zustellung der Gerichtsbeschlüsse. So seien die Zustellungen an die angegebene Firmenadresse in London laut Ansey „nicht ohne weiteres möglich“, da sich die Betreiber in einem anderen Land befinden würden. Hauptsitz von Ansays eigener Plattform für deutsche Cannabiskunden ist Malta.

An Pathos lässt es Ansay bei seinen Klagen gegen die Mitbewerber nicht mangeln. „Wir haben Cannabis vom Schwarzmarkt in den Weißmarkt der Apotheken gebracht und sortieren nun alle schwarzen Schafe aus, da Behörden mal wieder versagen”, teilt Plattformbetreiber Ansay mit. „Wer aus Profitsucht illegal Patienten schädigt und die ganze Branche in Verruf bringt, hat hier keinen Platz.“

Ob Ansays Plattform tatsächlich so vorbildlich ist, wie er suggeriert, ist allerdings fraglich. Die Apothekerkammer Nordrhein geht gegen dessen Plattform ebenfalls gerichtlich vor. So hat die Apothekerkammer beim Landgericht Hamburg per einstweiliger Verfügung die Feststellung erwirkt, dass Ansays Plattform gegen Vorschriften des Heilmittelgesetzes verstoßen würde.

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Das Landgericht Hamburg hat zudem laut der Apothekenkammer per einstweiliger Verfügung sowohl die Bewerbung der Online-Telemedizinplattform als auch die Bewerbung von Cannabis untersagt. Rechtskräftig ist diese Untersagung nicht.

Ansay selbst zeigt sich gelassen zu dem Rechtsstreit: „Ich verstehe diese Klage der Apothekerkammer Nordrhein als super Nachricht. Offenbar hat die Apothekerkammer Nordrhein unsere Plattform sehr genau nach rechtlichen Verstößen durchleuchtet. Wenn diese Vorwürfe alles sind, was sie gefunden haben, heißt das im Umkehrschluss, dass unser Geschäftsmodell vollkommen legal ist“, sagt Ansay. Der Rechtsstreit in der Branche dürfte wohl noch länger währen.

Andreas Macho ist WELT-Wirtschaftsreporter in Berlin mit dem Schwerpunkt Gesundheit. Seit der Legalisierung berichtet er regelmäßig zu diesem Thema.

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Ganz frischer, kurzer Beitrag. Bis zum Ende schauen, sind einige gute Infos dabei die mich zuversichtlich stimmen … geht nicht nur um die Messe …

Ohne beweis? Mein freundeskreis ist gros und die geben alle zu kern gesund zu sein ( sowoe die feunde meiner freunde)und sich medcan zu bestellen wie tausende andere im land…säule 2 trat nie in kraft. Wer glaubt der apo verkauf wären die geplanten fachgeschäfte und das dass der plan war ser hatt selbst keinen… :victory_hand:t3:

Vorallem solltet ihr euch mal ernsthaft mit der Herkunft des medcann beschäftigen weil so „med“ sind einige der etlichen Produzenten garnicht. Zumal mitlerweile mehrere farmer im ausland für so mache pharma brand anbauen und dere methoden sind wirklich nicht med…nicht mal nem „bio“ stempel alla comubiana gebs da… aber kommt ja von der apo (ist also getestet) wie Honig der wird tausende male pro jahr in labore geschickt und trotzdem hatt eine uni jetzt nen test entwickelt der nachweist das fast in jedem honig imnhandel spuren von zucker zu finden sind obwohl etliche namenhafte labore das Gegenteil behaupten und das selbe Ergebnis bekommt man immer öfter bei med cann bezüglich Pestizide. ( an buds die von laboren als sauber ins med system gelangten) „ach alles gelaber sowas gibts nicht im pharma bereich“ denken dann viele… doch so wie es contagan gab und sich leute an anderer stelle anfang der hiv zeit mit hiv angesteckt haben aufgrund einer medizinischen Behandlung, und wer jetzt wirklich meint das war „früher“ dem sei gesagt das sich an der gesetzteslage diw das möglich gemacht hatt nix geändert hatt im Gegenteil… son ansay weis auch das da etliche user unterwegs sind die einfach kiffen wollen legal und günstig und solange die gesetzte sind wie soe sind könnte ansay und co das pestizid gefarmte dope sogar wissentlich vertreiben die kontrolle liegt beim Produzenten und der weist es den Vertreibern nach.

Und ja die apokammer heuchelt von anfang an rum die wollen einfach teil am grosen reibach haben „kann ja net sein das eine ‚institution‘ wie die Apotheke die DER anlauf Punkt für Medizin ist jetzt nur vom rand zu schauen darf“! … machts dann aber nicht besser.
Apos sind für kranke memschen und für uns genuss kiffer sollte es fachgeschäfte alla säule 2 geben. Hätte man mit fachgeschäften Apotheken gemeint hätten politiker der presse auf die frage wie diese geschäfte in Zukunft aussehen sollen nicht regelmäßig geantwortet „das müssen wir noch erarbeiten“ sondern hätten da schon ganz klar Apotheke gesagt… manche reden sicj das einfach schön…

Und das du.und andere das eine „behandlung“ nennen ist ein witz. Um zu wissen von was icj rede habe ich es selbst getan. 20 gramm aus der apo per videocall die ich anstelle eines freundes bestellt habe (han extra ne Plattform mit gesucht) war absolut ein witz. Ich gab an Depressionen und schlafstörungen zu haben und bei nach frage bezüglich dosis und Häufigkeit wurde mir ( ich gab an nie konsumiert zu haben) geraten gleich nach dem aufstehen…und vor dem Schlafen gehen, auf die frage der menge pro joint hies es max. 0,3g pro joint…das dope war mit 26% angegeben wenn einer der nie geraucht hatt sich dann 0,3 gramm reinhauen soll ist das en beschissener artzt leute! Ich wollte als erst konsument eine Behandlung gegen depris und keine sedierung/kreislaufkoller oder sonstigen abkack und das auch noch direkt nach dem aufstehen,super Behandlung bekommt man da!

Als erst Konsument erwarte ich vorallem von einem artzt eine ausführlichere Beratung und das mein Gegenüber genau weis was er da tut/empfiehlt.Er hatt lediglich etwas verwundert gewirkt bei der Aussage das ich auser ein paar zügen als teenager bisher nie konsumiert zu habem.

Ich leide selbst unter sehr starken depris und panik atacken da brauchst mir nix zu erzählen ich weis genau von welchem leid du sprichst! Es geht mir darum das der staat das macht was er sagte. Säule1 und säule 2! Kein grau bereich wie jetzt wo sich menschen wie du und ich mit echtem leiden gefallen lassen müssen das man uns erstmal unterstellt garnicht krank zu sein weil dope aus der apo im Endeffekt jeder bekommen kann,weil es halt ganz einfach auch so ist. Hätten wir von anfang an die Apotheke und genuss kiffer ihr geschäft gebe es diesen zustand nicht. Wieso kranke dann nicht einfach auch ins geschäft gehen sollten statt versand und Wartezeit in kauf zu nehmen? Ganz einfach kranke sollten ihr dope gefälligst von der krankenkasse gezahlt bekommen solange es über Rezept aus der apo ist und genuss kiffer im laden nicht,deshalb. Das wäre ein ehrlicher,differenzierter und transparenter Umgang alles andere ist Humbug… Es geht mir um klare verhältnisse dies bezüglich die wiederum zu klaren zahlen füren,ä und eine Ausgangsposition schaffen die den Patienten stärkt was die Krankenkassen betrifft und deren einstellung bezüglich der Kostenübenahme sowie auch dem genuss kiffer das zugeben was ihm zusteht,nämlich fachgeschäfte in denen mehr rund um informiert wird von leuten mit plan ähnlich einer guten despinsary.
:victory_hand:t3:

Der aktuelle Zustand stärkt Krankenkassen in der Haltung die Gebühren nicht zu zahlen…

Genauso hat es einen Grund, warum Menschen Alkohol konsumieren. Da nun zu differenzieren, ist genau das Messen mit zweierlei Maß, das der Saufgiftseite oft (zu Recht) vorgeworfen wird.

In diese konkrete Studie nicht; in genügend andere in der Vergangenheit allerdings durchaus. Es hat auch nichts mit Normalverteilung oder gar „Chance um Wissen zu erlangen“ zu tun, wenn die eine unplausible Antwortmöglichkeit gewählt wird – innerhalb der letzten zwölf Monate keine der gelisteten Sachen überhaupt wahrgenommen zu haben, ist nicht glaubwürdig.
So Sachen werden in der Regel bewusst eingebaut; mal erkennbar, wie z.B. die klar gekennzeichneten Testfragen, mal nicht ganz so deutlich, wie wie augenscheinlich legitime, aber eben unplausible Antwortmöglichkeiten, oder gerne auch verschieden formulierte Fragen zum gleichen Sachverhalt.
Ob das hier tatsächlich so ist, weiß ich nicht. Ob’s wahrscheinlich ist, hingegen schon.

… kann natürlich auch sein, dass deine Antworten (also auch die Kommentare in dafür nicht vorgesehenen Feldern) als Indiz für „Hanf beeinträchtigt die Aufmerksamkeit massiv“ gewertet werden … [SCNR]

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