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Der Plattformkrieg hat begonnen !
Cannabis
„Space Cake“ auf Rezept – Das dubiose Spiel der Online-Apotheken
*Von Andreas Macho*Reporter Wirtschaft & Innovation
„Cosmic Cream“ oder „Space Cake“ heißen die besonders berauschenden Marihuana-Sorten
Der Import von medizinischem Cannabis hat sich binnen eines Jahres fast verfünffacht. Das liegt auch daran, dass dubiose Online-Plattformen die angebliche Medizin an so gut wie jedermann zustellen. Doch in der Schattenbranche herrscht Aufruhr: Auf die Klagen von Apothekern folgen nun Urteile.
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Auf der Website von dransay.com gibt es den Stoff in Dutzenden Ausführungen und Stärken. „Cosmic Cream“, „Space Cake“ oder „Rockstar“ heißen die Marihuana-Sorten, die mit einem Gehalt des berauschenden Wirkstoffs THC von bis zu 31 Prozent aufwarten. Auf der Skala des Cannabis-Rausches ist das im obersten Bereich anzusiedeln. Anders ausgedrückt: Die Bestellung verspricht eine ganz gehörige Dröhnung.
Doch nur wegen der Lust auf Rausch dürfte eigentlich niemand diese und andere Telemedizin-Plattformen für den Versand von Cannabis konsultieren. Denn die Shops sind ausschließlich Cannabis-Patienten vorbehalten. So bewirbt die Plattform dransay.com die Sorte „Cosmic Cream“ mit dem Versprechen, dass diese gegen ein ganzes Arsenal von Krankheiten wirksam wäre, darunter Entzündungen, Angststörungen, Parkinson oder Appetitlosigkeit.
Per Fragebogen oder Videosprechstunde mit einem Arzt kann auf der Website auch gleich ein Rezept für die passende Indikation ausgestellt werden – und flugs wird der Stoff aus der Apotheke nach Hause geliefert. Solange dies alles unter dem Siegel der medizinischen Anwendung firmiert, ist dieses Geschäftsmodell vollkommen legal.
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Vor gut zwei Jahren wagte die damalige Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP ein einmaliges Experiment in der Bundesrepublik: Der Konsum von Cannabis wurde legalisiert. Nachdem bereits 2017 die Verschreibung von Marihuana aus medizinischen Gründen erlaubt worden war, darf sich seit 2023 jeder Deutsche auch zur reinen Freude einen THC-Kick verpassen.
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Nachdem fast jeder zweite Deutsche schon einmal an einem Joint gezogen hat, sollten ansonsten unbescholtene Bürger mit diesem Schritt nicht länger zu Straftätern gemacht werden. Zudem versprach sich der Gesetzgeber von der Legalisierung eine Austrocknung des Schwarzmarktes – mit seinen mitunter gestreckten und damit gefährlichen Produkten.
Doch mittlerweile offenbart das vom damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) konzipierte Cannabisgesetz deutliche handwerkliche Mängel. Im Zentrum der Kritik steht dabei die Distributionsform des Krauts. Um breite Massen erst gar nicht an Cannabis heranzuführen, hat Lauterbach auf eine möglichst begrenzte Verfügbarkeit von Cannabis gesetzt.
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Um an den Stoff zu kommen, dürfen Konsumenten bis zu drei Marihuana-Pflanzen in ihrer Wohnung züchten oder es über sogenannte Cannabis Social Clubs, also Anbauvereine, beziehen. Ein spontaner Konsum ist nach diesen Modellen weitgehend ausgeschlossen. Denn die Pflanzen brauchen in der Regel mehrere Monate bis zur Blüte. Und die Anbauvereine konstituieren sich erst langsam und hadern in vielen Fällen mit der Bürokratie.
Die Folge: Viele Konsumenten holen sich ihr Gras oder Haschisch nach wie vor beim Dealer ums Eck. Doch Online-Plattformen wie Bloomwell, GoEasy, CanDoc oder dransay.com haben eine boomende Nische aufgetan. Sie verticken den berauschenden Stoff als Medizinalcannabis – inklusive Rezeptausstellung und Online-Arztsprechstunde – und können Marihuana damit legal anbieten und schnell wie ein Lieferdienst zustellen.
Wie stark diese Nische wächst, verdeutlichen die Zahlen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). So hat sich die Menge der nach Deutschland importierten Cannabisblüten für medizinisch-wissenschaftliche Zwecke innerhalb des letzten Jahres fast verfünffacht. Wurden im ersten Quartal des Vorjahres noch rund acht Tonnen Medizinalcannabis importiert, waren es im ersten Quartal dieses Jahres bereits mehr als 37 Tonnen.
„Ganz klar Missbrauch“
Die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bezeichnete den Anstieg des Konsums von medizinischem Cannabis in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ als „verstörend“ und sieht hinter den Zahlen „ganz klar Missbrauch“. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilt mit, dass es „derzeit gesetzgeberische Maßnahmen“ prüfen würde, „um den bedenklichen Entwicklungen bei der Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken entgegenzuwirken“.
Doch möglicherweise löst sich das Problem mit den dubiosen Plattformen auch von selbst. Denn im Dschungel der Highsanbieter herrscht gerade ein beinharter Verdrängungswettbewerb, der längst die Gerichte beschäftigt – und bei dem nun immer mehr Urteile gegen Plattform-Betreiber ergehen.
Zu den Klägern gehören neben Apothekenvertretern auch Plattform-Betreiber selbst. Besonders eine Plattform zerrt Mitbewerber reihenweise vor den Richter, um Konkurrenten vom Markt zu nehmen. Kann sich der aus dem Ruder gelaufene Markt für Medizinalcannabis auf diese Weise selbst regulieren – oder muss die Bundesgesundheitsministerin eingreifen?
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Die Front gegen das Verkaufen von Medizinalcannabis im Internet wächst zumindest gerade stark an. Die Bundesapothekenkammer (BAK) wendete sich vor wenigen Tagen in einer Resolution gegen den missbräuchlichen Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel über Online-Plattformen. Darin beklagen die 17 Präsidenten der Landesapothekenkammern, dass die Ausstellung der Cannabis-Verschreibungen „in der Regel ohne persönliche Arzt-Patienten-Kontakte, häufig nur auf Basis standardisierter Online-Fragebögen, mit minimaler diagnostischer Tiefe“ erfolge. „Die ärztliche Entscheidung einer Arzneimitteltherapie mutiert zu einem reinen Bestellvorgang durch den Nutzer“, heißt es in der Resolution. Dies würde Sinn und Zweck der Verschreibungspflicht unterlaufen.
Die Speerspitze des Widerstands aus dem Apothekenlager gegen die Online-Plattformen bildet dabei die Apothekerkammer Nordrhein. Diese hat gegen zahlreiche Plattformbetreiber geklagt – und mittlerweile in mehreren Fällen Einschränkungen gegen dieses Geschäftsgebaren erstritten. So sah das Landgericht München bei der Plattform „GoEasy“ etwa unzulässige Bewerbung von telemedizinischer Fernbehandlung, eine rechtswidrige Kooperationsvereinbarung mit Apotheken und fehlende Information über behandelnde Ärzte am Werk.
GoEasy teilt dazu mit, dass das Urteil des Landgerichts München die Tatsache ausblenden würde, dass die Plattform „Missbrauch wirksam“ verhindern würde, etwa indem medizinische Prüfkriterien, die Möglichkeit zur Ablehnung von Rezepten und eine enge ärztliche Kontrolle bestehen würden. Zudem würden die Verschreibungen ausschließlich durch in Deutschland zugelassene Ärzte und auf Basis einer „medizinisch fundierten Anamnese und Diagnostik – häufig ergänzt durch eine persönliche Video-Konsultation“ – erfolgen.
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Doch nicht nur Apothekerverbände bemühen im Kampf gegen die Flut an Medizinalcannabis die Gerichte. Auch manche Betreiber schlagen diesen Weg ein. So hat der Jurist Can Ansay, Betreiber der Plattform dransay.com, gerade einen ganzen Wust an gerichtlichen Eilbeschlüssen gegen Mitbewerber erwirkt, unter anderem mehrere einstweilige Verfügungen gegen den Plattformbetreiber DoktorABC mit Sitz in London - mit juristischem Erfolg.
Eine jüngst ergangene einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main untersagt beispielsweise DoktorABC mit „Medikamentenpreisen zu werben, ohne darauf hinzuweisen, dass im angezeigten Preis eine Servicepauschale enthalten ist, die nicht von der Apotheke erhoben wird“.
Bereits vor einigen Monaten untersagte das Landgericht Hamburg der Plattform DoktorABC per einstweiliger Verfügung „in Deutschland medizinisches Cannabis und andere verschreibungspflichtige Medikamente zu verschreiben, ohne sicherzustellen, dass die angegebenen Patientendaten tatsächlich mit der Person des Anfragenden übereinstimmen“. DoktorABC ließ eine Anfrage von WELT zu den Gerichtsbeschlüssen unbeantwortet.
Unternehmenssitze in London und Malta
Laut Ansay würde DoktorABC die einstweiligen Verfügungen „bislang ignorieren“. Probleme gibt es offenbar auch bei der Zustellung der Gerichtsbeschlüsse. So seien die Zustellungen an die angegebene Firmenadresse in London laut Ansey „nicht ohne weiteres möglich“, da sich die Betreiber in einem anderen Land befinden würden. Hauptsitz von Ansays eigener Plattform für deutsche Cannabiskunden ist Malta.
An Pathos lässt es Ansay bei seinen Klagen gegen die Mitbewerber nicht mangeln. „Wir haben Cannabis vom Schwarzmarkt in den Weißmarkt der Apotheken gebracht und sortieren nun alle schwarzen Schafe aus, da Behörden mal wieder versagen”, teilt Plattformbetreiber Ansay mit. „Wer aus Profitsucht illegal Patienten schädigt und die ganze Branche in Verruf bringt, hat hier keinen Platz.“
Ob Ansays Plattform tatsächlich so vorbildlich ist, wie er suggeriert, ist allerdings fraglich. Die Apothekerkammer Nordrhein geht gegen dessen Plattform ebenfalls gerichtlich vor. So hat die Apothekerkammer beim Landgericht Hamburg per einstweiliger Verfügung die Feststellung erwirkt, dass Ansays Plattform gegen Vorschriften des Heilmittelgesetzes verstoßen würde.
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Das Landgericht Hamburg hat zudem laut der Apothekenkammer per einstweiliger Verfügung sowohl die Bewerbung der Online-Telemedizinplattform als auch die Bewerbung von Cannabis untersagt. Rechtskräftig ist diese Untersagung nicht.
Ansay selbst zeigt sich gelassen zu dem Rechtsstreit: „Ich verstehe diese Klage der Apothekerkammer Nordrhein als super Nachricht. Offenbar hat die Apothekerkammer Nordrhein unsere Plattform sehr genau nach rechtlichen Verstößen durchleuchtet. Wenn diese Vorwürfe alles sind, was sie gefunden haben, heißt das im Umkehrschluss, dass unser Geschäftsmodell vollkommen legal ist“, sagt Ansay. Der Rechtsstreit in der Branche dürfte wohl noch länger währen.
Andreas Macho ist WELT-Wirtschaftsreporter in Berlin mit dem Schwerpunkt Gesundheit. Seit der Legalisierung berichtet er regelmäßig zu diesem Thema.