🥦 LEGALISIERUNG 2024 - Fakten & Diskussion 🥦 (Teil 7)

Stimmt auch wieder. Sie Fahrtüchtigkeit ist imho von Mensch zu Mensch unterschiedlich.

Naja, gesunder Menschenverstand vs. festgelegter Grenzwert…
Der gesunde Menschenverstand wird leider der Unterlegene sein.

Dreht sich aber immer wieder im Kreis hier.

Ja, der Grenzwert ist für den Popo.
Nein, es gibt keinen einheitlichen Grenzwert, der allgemeingültig anzuwenden wäre.

Sinnvoller Lösungsansatz?
Unmöglich.

Da müsste sich m.E. erst die Regierungsform ändern.
Solange sich eine Regierung mit Gegenwind herumärgern muss, kann es kein sinnvolles Ergebnis geben, egal worum es geht.
Faule Kompromisse sind das Beste, das aus einem derartigen Unsinn hervor gehen kann.

Wenn ich berücksichtige, was ich in letzter Zeit alles dazugelernt habe, sei es hier im Forum oder über sonstwelche Medien, dann sähe mein aktueller Vorschlag so aus:

Speichel-Schnelltest, der Konsum innerhalb der letzten < 8h anzeigt.
Wenn positiv → freiwilliger, sinnvoller Schnelltest oder Blutprobe
Wenn negativ, aber weitere deutliche(!) Auffälligkeiten → freiwilliger, sinnvoller Schnelltest oder Blutprobe
Wenn negativ und keine weiteren Auffälligkeiten → Gute Weiterfahrt

Grenzwert für Gelegenheitskonsumenten: 1,5 - 2 ng/l im Serum
Grenzwert für Dauerkonsumenten: 15 - 20 ng/l ¹ im Serum
Grenzwert für Patienten: nicht definiert ²
Zur Abgrenzung zwischen Gelegenheits- und Dauerkonsument ist der THCOOH-Wert heranzuziehen.

¹ siehe ², allerdings nicht auf notwendiger, sondern freiwilliger Basis.

² Sollte die regelmäßige Einnahme der ärztlich verordneten Menge Cannabis zu einem mehr oder weniger dauerhaft hohen THC-Blutwert führen, so ist dies zwingend durch den Patienten, in Form einer entsprechenden Fahrtauglichkeitsprüfung (nicht überzogen teuer wie vgl. eine MPU!), nachzuweisen. Kann ein entsprechender Nachweis bei einer Kontrolle vorgelegt werden, so ist dieser in jedem Fall zu berücksichtigen. Liegen deutliche Auffälligkeiten vor und kann/darf ein genauer THC-Wert vor Ort nicht ermittelt werden, so kann eine Blutuntersuchung in Betracht gezogen werden.

Restriktionen bzgl. dem Konsum nicht verbotener, bewusstseinsverändernder Genussmittel sind idealerweise auf gleichem, bzw. mindestens ähnlichem Niveau anzusiedeln, insofern möglich.

So, jetzt sollte der Speicher erst mal wieder geleert sein.

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Bin schon gespannt, wie viele „Verstöße“ da gemeldet werden…

Mir ist der Duft von Cannabis übrigens lieber als der Geruch von Erbrochenem und sonstigen Körperausscheidungen. :grin:

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Verstehe. Damit die 14jährigen Begleitetsäuferkinder nicht versehentlich Mischkonsum betreiben, wenn ne Qualmwolke am Biertisch vorbeizieht.

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Wie kannst du nur etwas gegen unsere Uralte Tradition sagen, Bier gehört zum Grundnahrungsmittel und ist alles andere als schädlich :stuck_out_tongue_closed_eyes:. Trinkfest muss man schon im jungen Alter werden.

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Sie spinnen am Weißwurst Äquator

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Wer zum Kiffen auf die Wiesn geht hat ganz andere Probleme als nur ein Bußgeld.

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Der CSC München trifft sich auch auf der Wiesn. :grin:

Abgesehen davon ist doch eine friedliche Koexistenz von Bier und Cannabis möglich - wenn die CSU mal aufhören würde, das eine zu vergöttern und das andere zu verteufeln.

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Übrigens, wenn man mal nach Tschechien schaut…

„For licensed card holders in the first category, home cultivation, this limit is increased to 30 grams in public or 1500g in their home. A maximum cultivation area of 3sq metres will also be imposed.“

.

1500 Gramm!
Und hierzulande machen einige wegen nur 50 g einen riesen Aufstand…

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Allerdings nur für registrierte Homegrower mit Lizenz zum Eigenanbau. Wo dann wahrscheinlich auch mal nach dem Rechten geschaut werden kann.

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Ja, trotzdem.
Solange dort keine CSU Hausbesuche macht, wird das vermutlich recht entspannt ablaufen.

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Joa, trotzdem überzeugt es mich jetzt net so voll. Warum muss man sich entscheiden, ob Eigenanbau-, Clubmitgliedschafts- oder Ladenkundenlizenz? Und wo bekommen die Nichtinhaber einer Lizenz ihre erlaubten 10 g her? Für mich ne völlig unnötig offen bleibende Tür für einen grauen und schwarzen Markt.

1500 g auf 3 qm mit nem Marktwert von um die 15.000 Euro sind dann auch schon langsam kommerziell interessante Mengen.

Ich frag mich halt, warum man überhaupt so genau im Blick behalten will, wer wann wieviel Cannabis kaufen und besitzen darf. Ist doch bei Tabak und Bier auch nicht so.

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Der Besitz von unter 10 g ist doch schon seit Jahren in Tschechien nur eine Ordnungswidrigkeit.
Es gibt sogar Shops, die neben HHC Gras auch „echte Blüten“ (mit THC) verkaufen, weil das sowieso kaum jemand prüft (hatte dazu auch mal eine Reportage gepostet).
Und wenn du nicht mehr als 5 Pflanzen angebaut hast (für den Eigenbedarf), ist dir auch nicht viel passiert.
Zukünftig wollen sie es wohl besser geregelt haben.

Man kann sich natürlich drüber streiten, ob 1500 g schon „zuviel“ sind oder nicht.
Mir ging es primär um den Vergleich mit einem Nachbarland, was die erlaubte maximale Besitzmenge am Wohnsitz betrifft.

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Wenn Du Bier brauen willst, musst Du Dich beim Zoll anmelden und darfst steuerfrei maximal 400 Liter pro Jahr brauen. Besitzobergrenze gibt’s nicht.

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Hoffentlich wird sich daran orientiert, wenn es erstmal wie Bier überall frei verkäuflich ist (ab 18 natürlich).

Ich bin nach wie vor für das „Cannabiskleinpflanzer“ Konzept. :grin:

Die werden aber mit dem kommerziellen Verkauf in das gleiche Problem mit der EU-Kommission hineinlaufen wie Deutschland. Oder hat sich da irgendwas geändert?

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Hab so das dumpfe Gefühl, dass es mit den EU-Regeln so ist wie mit den völkerrechtlichen Vereinbarungen. Man wird zwar kritisiert, wenn man sie bissl biegt, aber letztlich, was sollen sie machen. Wenn man nett ist, macht man an anderer Stelle paar Zugeständnisse, dann passt das.
Bei Tschechien sind doch alle bloß froh, dass die sonst bislang eigentlich toll mitspielen in der EU. Was soll man dann da großartig kritisieren, betrifft ja die Nachbarn net wirklich.

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Da war bei Deutschland vielleicht auch das Problem, dass es eine Vorbildfunktion hat und auch noch die EU-Kommissionspräsidentin stellt (die aus dem konservativen Lager ist). :weary:

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Moinsen

Der Bericht ist ziemlich einseitig!
Es wird ja nicht erst seit der Teil-Legalisierung gekifft. Und der Stoff stammt samt und sonders vom illegalen Markt.
So what???
Ich denke eher, das alles Gras von den Clubs oder aus Eigenanbau den Markt der Drogenmafia Kunden kostet! Dem gesunden Menschenverstand zu Folge sollte sich eigentlich die Kriminalität reduzieren.
Spanned zu wissen wäre, ob seit der Teil-Legalisierung deutlich mehr gekifft wird als vorher.
Und last but not least sind die Vergleiche von Reul, nit Holland, wie Äpfel mit Birnen vergleichen.
Unser neues Gesetz ist zwar in einigen Punkten noch deutlich verbesserungswürdig, aber ganz anders gestrickt als das Holländische. Dort ist Konsum und Besitz kleiner Mengen legal, die Coffeeshops sind nicht legal sondern lediglich toleriert. Die Quellen der Coffeeshops in den Niederlanden sind ausschließlich illegal!

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