SAMMELTHEMA: Legalisierung im Jahr 2023?(24/25?🤣) (Teil 2)

Ein Erlärungsversuch meinerseits:

Die Legalisierung ist schon so lange überfällig, daß der geschichtliche Umgang vergessen wurde. Jetzt müssen sie das irgendwie hinbasteln…ohne Erfahrung, weil verboten.
Die Gesetzgebung tut sich zwangsläufig schwer mit neuen Regeln. Da gibt es außer dem 3Pflanzen/25g Thema noch Einiges.
Ich beneide die Gesetzgeber(innen😉) nicht, denn es gibt von allen Seiten Dresche.

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Der Referentenentwurf wurde bestimmt von Juristen formuliert und es kann schon sein, dass man dafür dann ein gewisses juristisches Verständnis braucht.
Ich habe auch schon versucht, das nachvollziehen zu können und dazu einen ganz interessanten Denkansatz gefunden (das stand bei einem Youtube Video in den Kommentaren - normalerweise also nicht die beste Quelle für seriöse Informationen- ich lasse es dennoch mal hier, kann sich ja jeder Gedanken darüber machen, ob da was dran sein könnte oder nicht):

„Der Begriff „Besitz“ ist im § 854 Abs. 1 BGB definiert als „Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben“. Besitzer ist daher, wer die Sache tatsächlich innehat und Besitzwille aufweist. Und nur hierfür gilt die Grenze von 25 Gramm nach § 3 Abs. 1 CanG. *
*Dem gegenüber steht der private Eigenanbau. Hier weist der Referentenentwurf auf S. 82 unter „Zu Nummer 8“ folgende detailierte Erklärung zum Thema Anbau auf: „Der Begriff des Anbaus wird definiert als der gesamte Prozess der Aufzucht und des Anbaus von Cannabispflanzen über die Ernte bis zur Verpackung und Lagerung von Cannabis.“ ← Man beachte hierbei die explizite Erwähnung der Lagerung, die Teil des Anbaus ist. *
*Und mit dem Wissen liest man jetzt nochmal § 9 Abs. 1 CanG aufmerksam durch: „Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes der private Eigenanbau […] erlaubt.“ *
D. h. solange man sein selbst angebautes Cannabis ordnungsgemäß lagert, ist dies Teil des Anbaus und noch kein Besitz. Erst wenn man an die (idealerweise gegen Fremdzugriff gesicherte) Aufbewahrungsbox/-schrank/-truhe/-etc. geht und etwas heraus nimmt, nimmt man die entnomme Menge in Besitz. In einfachen Worten: Man darf auch zuhause nur maximal 25 Gramm in der Tasche oder anderweitig bei sich haben. Was man gesetzeskonform einlagert, ist nach dem aktuellen Entwurf nicht limitiert, da der Anbau nur auf drei Pflanzen aber nicht auf eine bestimmte Masse beschränkt ist.
*Die Aufhebung der 25 Gramm-Grenze für den Besitz (Erinnerung: tatsächliche Gewalt) aus § 3 Abs.1 Satz 2 CanG ist nur deshalb notwendig, damit in einer Anbauvereinigung eine einzelne Person nicht 15 (oder mehr) mal mit maximal 25 Gramm hin und herlaufen muss, wenn 15 (oder mehr) Mitglieder gleichzeitig da sind und jeder seine 25 Gramm abholen möchte, sondern gleich 375 Gramm (oder eben mehr) auf einmal aus dem Schrank entnehmen und gesetzeskonform aushändigen kann.“

Ich glaube persönlich nicht, dass man mit dieser Definition auch einfach mal 1,5 kg einlagern darf (= die Ernte von drei richtig fetten Pflanzen). Es steht ja immer der Aspekt im Vordergrund, dass der Anbau nur für den Eigenbedarf gedacht ist, da wird es dann bestimmt irgendwelche Ermessensgrenzen geben, wie auch bei der Abgabe durch die CSCs (50 g im Monat maximal).

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Du sagst es: Alles viel zu kompliziert…

Punkt 2 stimme ich - mit viel Hoffnung und zu viel Restzweifel.

Punkt 1 war mal so - aber Merz hat zu lange nach Amerika geschaut, und da haben sich die Spielregeln geändert. Der „gute Ton“ ist zu leise für eine Mehrheit der Wähler. Und Merz hat keinerlei Prinzipien.

Dadran kann die Partei zerbrechen da die CDU auch 2 Lager hat.
Merz und co und dann hier Wüst und der in Hessen gewonnen hat.
Kann spannend werden.

So sieht es aus und so hätten die auch anfangen müssen, von hinten nach vorne…was bringt es denjenigen die aufs Auto angewiesen sind wenn 3 Pflanzen erlaubt sind, aber der Lappen evtl trotzdem weg ist?…wohnt ja nicht jeder in der City und hat ne geile Anbindung an die Öffentlichen :man_shrugging:t2:…für mich ist das so alles für die Katz

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Ich fahre auch Beruflich viel Auto aber die 3NG können sie sich genauso in den Po stecken.

Es gibt Tester die messen auf Aktives THC und das sollte auch genutzt werden. ( die werden in DE sogar Produziert und Exportiert)
Der Rest an Werte ist uninteressant…

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Moin,

so sieht es aus unserer Sicht aus. Aber wenn ein Wirkstoff als BTM gilt, dann gibt es eben das Problem mit dem Füherschein, das ist so kausal verankert. Also etweder zuerst legalisieren oder das BTMG anpassen und dann die Führerscheinsache. Es heisst ja nicht, dass man diese Themen nicht zeitglich bearbeiten kann (sollte), aber aus dem Gesetzen ergibt sich eine Abhängigkeit und damit Reihnfolge.

Ist genauso wie den MwSt Satz für eine Sache zu diskutieren, welche von der MwST befreit ist. Hier würde man auch sagen: lass doch zuerst festlegen, wie hoch es den sein soll… Juristisch stellt sich diese Frage aber nicht, da befreit. Also erst die MwSt Befreiung aufheben.

Es ist auch wichitg, dass sich an diese Abhängigkeiten (auch im Gesetzgebungsverfahren) gehalten wird um die Konsistenz zwischen den Gesetzen zu erhalten.

Grüße

Hoffentlich verbieten die jetzt nicht explizit den roten Libanesen.

Es ist wirklich eine Schande, was für politische Drehorgelspieler das Leben der Menschen in diesem Land beeinflussen.

Was ist Ursache dieses Personalproblems ?

Genau das werden siensicher so rein schreiben… kein Roter Libanese.

Extrakte die mit Hilfsmitteln gewonnen werden, sollen verboten bleiben. Der Rest wäre wohl ok

Gibt es sicher viele Antworten zu aber hier geht es um die Legalisierung nicht wieso die Politik so ist wie sie ist.

Dann dürfte man ja nicht mal Cannabutter machen, ist ein Extrakt mit Hilfmittel hergestellt.

Aber darf ich fragen wo her die Info stammt, scheint so als ob ich irgend was verpasst habe.

Steht im Entwurf

Nur das mit den Hilfsmitteln nicht, glaube ich.

@Parody Danke und das steht da weiter in der Vorlage drin.

Bin mir zu 80% sicher werde es aber nicht raussuchen.

Es geht hier um Iso oder Butan und nicht das du dein weed zu Canna butter machst.

Hash ist erlaubt weil du es ja Trommelst und ne Presse ist auch erlaubt.
Kann sich noch ändern und Kontrollierbar ist es genauso wenig.

Der Vollständigkeit halber und weil ich es eh noch offen hatte:

Da steht Extrakte sind verboten, alles was du aufgezählt hast sind Extrakte.
Wenn es so stehen bleibt, könnte ein Richter zu unseren ungunsten entscheiden, selbst wenn edibles Erlaubt sind wäre der Weg dahin illegal.

Les doch richtig was da steht, das Sieb/Reib oder ähnliche (press) Techniken erlaubt sind!
Also sieben, reiben, Pressen sollten auf einer Stufe stehen :wink:

Wer soll es den Kontrollieren?

Warten wir doch bitte das endgültige Gesetz ab da dies hier vom Lauterbach stammt und es noch abgeändert wird.

Bei Butter wird thc mit einem Lösungsmittel unter Hitze Extrahiert.

Abwarten sowieso, kann auch sein das die Leute solche feinheiten nicht so recht verstehen.

Aber Weed fliegt doch dann aus dem BTM raus oder etwa nicht?

Das ist trotzdem kein reines Extrakt da Öl drin ist.

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Hier wird ein Extrakt gemacht mit Iso, das verfliegt und du hast ein nicht Aktiviertes Extrakt.


Das kann man Altivieren und mit Öl vermischen.

Ja das ist auf einer Stufe zu stellen mit Weed was man in Öl erhitzt um da THC zu lösen. (Ironie)

Erkläre mir aber auch ,selbst wenn es so durch kommt wie aktuell nieder geschrieben.
Wer kontrolliert es? Die Küchen Polizei?

Du verwechsellst da Extrakt mit Konzentrat.

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