Hi Leute,
ich habe mich ein wenig mit der rechtlichen Situation auseinander gesetzt…Ums kurz zu machen, es gibt nur wenige Möglichkeiten sich dem Staat zu entziehen oder die Strafe zu senken, wenn es denn so weit sein sollte.
Somit folgt hiermit eine Auflistung der Strafmaße für den Cannabis anbau.
Vorab: Wenn ihr Cannabis anbauen wollt, dann müsst ihr auch mit den möglichen Konsequenzen leben. Diese stellen sich in Deutschland meist als Sozialstunden, Geldstrafen oder Haftstrafen dar.
1). Ihr seid Grower, dadurch seid ihr schon mal Täter im Sinne des BTM.
Das heißt, das ihr mutwillig den Samen/Steckling in ein Medium zum wachsen gegeben habt.
Mit dieser Aktion, startet ihr euren Weg.
So, aber was bringt jetzt welche Strafe mit sich ?
a). Seid ihr über 21 Jahre alt und verkauft/gebt/überlasst einem Minderjährigen Menschen Cannabis, egal ob es sich dabei um den kleinen Bruder handelt oder um den Nachbarsjungen handelt. Dann macht ihr euch Strafbar, minderjährigen Bürgern BTM Mittel zugänglich zu machen. Das bedeutet mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe !
Merke, gebt unter keinen Umständen, egal wie sehr euch die Leute nerven, Cannabis an Minderjährige ab!
b). Habt keinerlei Waffen im Haus !
Sollte bei einer Durchsuchung eine Waffe gefunden werden, dies kann z.B. ein Schlagring, Teleskopschläger, Baseballschläger, Butterfly, Schreckschusspistole, Schusswaffen oder Replika von Schusswaffen sein. Dann seid ihr am Arsch! (Sorry für die Wortwahl). Wenn Waffen gefunden werden, werdet ihr nicht nur wegen des Vertoßes des BTM heran gezogen, ihr werdet auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes und ggfs. sogar der Bandenkriminalität angezeigt. Dadurch steigt das Strafmaß auf bis zu 5 Jahre oder mehr!
c). Thema Weitergabe bzw. Verkauf.
Generell, eine ganz miese Idee, das Zeug zu verkaufen oder an andere ab zu geben.
Hier wird lediglich entschieden ob das ganze aus Eigennutz (z.B. durch das erwirtschaften von Gewinn) oder uneigennützig (keine Erwirtschaftung von Gewinn) geschieht.
Das Strafmaß wird bei eigennützigem Verhalten direkt auf mindestens 2 Jahre hoch geschraubt.
Solltet ihr uneigennützig handeln, dem Richter belegen können, das ihr das Zeug wirklich nur für euch und keine Dritte anbaut, kann der Richter milde walten lassen und das Strafmaß reduzieren.
d). Wie wird eine geringe Menge bemessen?
Jetzt kommt der interessante Teil. Sollte die Polizei bei euch in der Wohnung stehen, dann kooperiert mit der Polizei! Solltet ihr das nicht tun, kann evtl. noch ein Verfahren wegen der Verweigerung der Festnahme bzw. Widerstand gegen die Staatsgewalt eingeleitet werden!
Werden die Pflanzen nun beschlagnahmt, kommt es nicht auf die Menge der Pflanzen an, sondern auf den gemessenen THC Anteil an. Liegt dieser über 7,5%, seid ihr schuldig im Besitz einer „geringen Menge“ BTM Mitteln zu sein.
Wie wird das jetzt ausgerechnet ?
Es wird das trockengewicht, nicht das nassgewicht, gewogen. Solltet ihr nun 75g getrocknetes Cannabis zuhause haben, mit einem THC Gehalt von maximal 10%, dann erreicht ihr die 7,5g THC Anteil und seid somit, schuldig eine geringe Menge zu besitzen. Das Strafmaß wird hier von Land zu Land anders gehandhabt. So sind die Strafen im Süden (Bayern, BaWü) oftmals wesentlich heftiger als im Norden oder Berlin.
Allerdings unterscheidet sich die „geringe Menge“ von Bundesland zu Bundesland. So sind es in BaWü 6g und in Berlin 15g. Achtet bitte penibel darauf, was die Grenze für euer Bundesland ist!
Das Strafmaß hier, geht ab einem Jahr Freiheitsstrafe los und geht bis zu 5 Jahren!
e) Ich growe mit Freunden, weil wir es mögen!
Ebenfalls auch eine schlechte Idee. Sollten mehr als 2 Personen an einem Grow arbeiten, dann kann es euch passieren, das ihr wegen des Anbaus in einer Bande schuldig macht. Durch den Zusatz der Bandenkriminalität, kann das Strafmaß ebenfall auf locker bis zu 5 Jahren gehen.
f) Wann ist der Konsum strafbar und welche Querstrafen gibt es ?
Der Konsum ist faktisch immer strafbar. Damit man in Deutschland legal einen Joint rauchen darf brauch man entweder ein Rezept für medizinisches Cannabis oder ihr findet einen herrenlosen (natürlich angezündeten) Joint auf einem Stein und zieht daran.
Es gibt auch diverse Möglichkeiten um die Strafe zu erhöhen, sprich um das All-Inclusive-Knast-Paket zu buchen.
Baut mit mehr 3 als Leuten an, habt am besten noch, in Deutschland verbotene, Waffen daneben liegen plus einige Geldscheine und euer bester Dealer ist 16 Jahre alt und euer bester Kunde ?
Dann werdet ihr nicht unter einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren davon kommen.
So, was könnt ihr nun tun um die Strafe zu verringern?
Das geht über mehrere Schritte:
1). Schickt die Pflanzen unterschiedlich in die Blüte.
Sollte eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden, wird nur der THC Anteil der Pflanzen gemessen, welche sich in der Blüte befinden. Pflanzen die noch in der Veggie Phase sind, werden nicht heran gezogen, da diese noch kein THC gebildet haben. Auch der Besitz von Samen, kann nicht als theoretische Grundlage für eine Aufstockung des THC Gehaltes genommen werden.
Soll heißen, Samen fallen aus dem Prozedere raus und werden einfach vernichtet.
2). Kooperiert mit der Polizei.
Wenn ihr euch kooperativ zeigt, den Beamten helft, schnell ihre Arbeit zu erledigen, dann kann dies unter Umständen strafmildernd sein.
3). Steht zu dem, was ihr getan habt.
Solltet ihr vor Gericht landen, dann versucht nicht einen auf „hart“ zu machen, sondern gebt eure Tat zu, denn auch ein Geständnis und Reue können den Richter dazu veranlassen aus eine 1 Jährigen Haftstrafe eine Geldstrafe oder Bewährungsstrafe zu machen, sofern ihr nicht vorbestraft seid!
Wichtig hierbei ist, das eine Strafe von bis zu 2 Jahren zu einer Bewährungsstrafe umgewandelt werden kann, dies ist aber das absolute Maximum, welches dem Richter zur Verfügung steht.
Damit es aber erst garnicht so weit kommt, bitte folgenden Leitsatz (hier bildlich dargestellt) beachten!
Das wichtigste, kurz und bündig!
Ihr seid Straftäter da ihr BTM Mittel erzeugt, veredelt, produziert, transportiert, einführt, ausführt oder anderen zur Verfügung stellt - Unabhängig davon ob ihr verkauft (eigennützig) oder nicht (uneigennützig)
Verkauft oder überlasst kein Cannabis dritten Personen, erst recht nicht, wenn diese Minderjährig sind!
Habt keine Waffen im Haus z.B. Schlagringe, Teleskop Schlagstöcke, Butterfly Messer, Macheten, Schreckschusswaffen, Baseballschläger oder richtige Waffen!
Schickt eure Damen zu unterschiedlichen Zeiten in die Blüte, das verringert den THC Anteil extrem und drückt euch unter die geringe Menge!
Kooperiert mit der Polizei sowie der Staatsanwaltschaft und dem Richter. Dies kann euer Strafmaß wesentlich reduzieren.
Wenn ihr eine Erzeugergemeinschaft seid, dürfen sich nie mehr als 2 Personen um die Pflanzen kümmern. Aber 3 Personen seid ihr eine Bande, was ein ganz anderes Strafmaß mit sich bringt (5 Jahre und mehr!).
Ich werde diesen Artikel regelmäßig erweitern bzw. aktualisieren, damit ihr auf dem neuesten Stand bleibt.
Wenn ihr euch die Langversion anschauen wollt, wo wirklich alles erklärt wird, dann folgt folgendem Link. Da wird euch jeder Paragraph bis ins Detail erklärt inkl. Strafmaß etc. pp.